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Nachrufe

An dieser Stelle wird der Nachruf von Superintendent in Ruhe Dr. Helmuth Koegel-Dorfs angezeigt.

An dieser Stelle wird der Nachruf von Superintendent in Ruhe Walter Wahlbrink angezeigt.

Bekanntmachungen

Nr. 18Kollektenplan für das Jahr 2023

Landeskirchenamt
Bielefeld, 21. Juni 2021
Az.: 941.1
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat auf Grund eines Vorschlages des Kollektenausschusses den nachstehenden Kollektenplan für das Jahr 2023 festgesetzt.
Die Kollekten sind an den im Plan bestimmten Sonn- und Feiertagen in allen Predigtstätten einzusammeln, auch dann, wenn dieser Gottesdienst nicht am Vormittag, sondern erst am Nachmittag oder am Abend stattfindet. Die Verbindung des im Plan angegebenen Kollektenzwecks mit einem anderen Sammlungszweck ist nicht zulässig. Für die einzelnen Kollekten gehen den Presbyterien besondere Empfehlungstexte zu.
Zur Abweichung vom landeskirchlichen Kollektenplan ist § 53 Absatz 2 Verwaltungsordnung Doppische Fassung zu beachten, wo es heißt:
( 2 ) Die Kollekte an Sonn- und Feiertagen ist nach dem Kollektenplan der Landeskirche abzukündigen und einzusammeln. Abweichungen vom Kollektenplan in Form eines Tausches von planmäßig vorgesehenen Kollektenzwecken bedürfen der Genehmigung der Superintendentin oder des Superintendenten. Wenn der Tausch Sonntage innerhalb eines Monats betrifft, ist er ohne Genehmigung der Superintendentin oder des Superintendenten möglich. An den Hauptfesttagen (Heiligabend, Weihnachten, Karfreitag, Ostern, Pfingsten) ist eine Abweichung vom Kollektenplan nicht zulässig; dies gilt auch für die Sonntage Kantate und Erntedankfest.“
Die Kirchenleitung behält sich vor, an zwei Sonntagen, an denen im Kollektenplan kein besonderer Sammlungszweck vorgesehen ist, eine landeskirchliche Kollekte anzusetzen, wenn dringende Aufgaben dies erfordern.
Im Übrigen beschließt das Presbyterium über die Zweckbestimmung der Kollekten an den Sonn- und Feiertagen, für die im landeskirchlichen Kollektenplan keine Zweckbestimmung vorgesehen ist, der Kollekten in sonstigen Gottesdiensten und der Kollekten in Bibelstunden und bei Amtshandlungen. Neben der Kollekte wird in jedem Gottesdienst für die Diakonie der Gemeinde durch Klingelbeutel oder Opferstock gesondert gesammelt.
I. Quartal
Nr.
Datum
Name des Sonntags/Feiertags
Zweckbestimmung
1.
F
F = Ferien in NRW, es sind jeweils die unmittelbar umrahmenden Sonntage mitgekennzeichnet.
1
01.01.2023
Neujahr
Für Ökumene und Auslandsarbeit der EKD
2.
F
08.01.2023
1. Sonntag nach Epiphanias
Für die diakonisch-missionarische Ausbildung
3.
15.01.2023
2. Sonntag nach Epiphanias
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
4.
22.01.2023
3. Sonntag nach Epiphanias
Für die Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler
5.
29.01.2023
Letzter Sonntag nach Epiphanias
Für Projekte mit Langzeitarbeitslosen
6.
05.02.2023
Septuagesimae
Für den Deutschen Evangelischen Kirchentag
7.
12.02.2023
Sexagesimae
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
8.
19.02.2023
Estomihi
Für bedürftige Familien
9.
26.02.2023
Invocavit
Für einen von der Kreissynode oder dem Kreissynodalvorstand zu bestimmenden Zweck
10.
05.03.2023
Reminiscere
Für bedrängte und verfolgte Christen in der Welt
11.
12.03.2023
Okuli
Für den Dienst an Frauen und deren Kindern in besonderen Notlagen
12.
19.03.2023
Lätare
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
13.
26.03.2023
Judika
Für die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen und die Evangelische Frauenarbeit in Westfalen
II. Quartal
Nr.
Datum
Name des Sonntags/Feiertags
Zweckbestimmung
14.
F
02.04.2023
Palmarum
Für die Straffälligenhilfe
15.
F
06.04.2023
Gründonnerstag
Für den Evangelischen Bund
16.
F
07.04.2023
Karfreitag
Für die Arbeit mit Ausländern und Geflüchteten in Westfalen
17.
F
09.04.2023
Ostersonntag
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
18.
F
10.04.2023
Ostermontag
Für die Männerarbeit in Westfalen und die Evangelische Arbeitnehmerbewegung
19.
F
16.04.2023
Quasimodogeniti
Für die evangelischen Kindertagesstätten
20.
23.04.2023
Miserikordias Domini
Für die Werkstatt Bibel der von Cansteinschen Bibelanstalt in Westfalen
21.
30.04.2023
Jubilate
Für die evangelische Jugendarbeit in Westfalen
Falls an diesem Sonntag keine Konfirmation stattfindet, ist die Kollekte entsprechend auszutauschen.
2
22.
07.05.2023
Kantate
Für die evangelische Kirchenmusik
23.
14.05.2023
Rogate
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
24.
18.05.2023
Christi Himmelfahrt
Für die Weltmission
25.
21.05.2023
Exaudi
Für die Förderung des Ehrenamtes
26.
F
28.05.2023
Pfingstsonntag
Für die Bibelverbreitung in der Welt
27.
F
29.05.2023
Pfingstmontag
Für einen von der Kreissynode oder dem Kreissynodalvorstand zu bestimmenden Zweck
28.
04.06.2023
Trinitatis
Für die Beratungsarbeit mit jungen Frauen und Familien in Not
29.
11.06.2023
1. Sonntag nach Trinitatis
Für Projekte mit Arbeitslosen
30.
18.06.2023
2. Sonntag nach Trinitatis
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
31.
F
25.06.2023
3. Sonntag nach Trinitatis
Für besondere gesamtkirchliche Aufgaben der EKD
III. Quartal
Nr.
Datum
Name des Sonntags/Feiertags
Zweckbestimmung
32.
F
02.07.2023
4. Sonntag nach Trinitatis
Für Popularmusik in der Kirche
33.
F
09.07.2023
5. Sonntag nach Trinitatis
Für besondere missionarische Projekte
34.
F
16.07.2023
6. Sonntag nach Trinitatis
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
35.
F
23.07.2023
7. Sonntag nach Trinitatis
Für die Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler
36.
F
30.07.2023
8. Sonntag nach Trinitatis
Für suchtkranke Menschen
37.
F
06.08.2023
9. Sonntag nach Trinitatis
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
38.
13.08.2023
10. Sonntag nach Trinitatis
Für die christlich-jüdische Zusammenarbeit und für die evangelische Schülerarbeit in den Ländern des Nahen Ostens
39.
20.08.2023
11. Sonntag nach Trinitatis
Für die von Cansteinsche Bibelanstalt
40.
27.08.2023
12. Sonntag nach Trinitatis
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
41.
03.09.2023
13. Sonntag nach Trinitatis
Für diakonische Arbeit
Wird der Sonntag der Diakonie nicht an diesem Sonntag begangen, ist die Kollekte entsprechend auszutauschen.
3
42.
10.09.2023
14. Sonntag nach Trinitatis
Hilfen für Migranten
43.
17.09.2023
15. Sonntag nach Trinitatis
Für die Weltmission
44.
24.09.2023
16. Sonntag nach Trinitatis
Für einen von der Kreissynode oder dem Kreissynodalvorstand zu bestimmenden Zweck
IV. Quartal
Nr.
Datum
Name des Sonntags/Feiertags
Zweckbestimmung
45.
F
01.10.2023
17. Sonntag nach Trinitatis,
Erntedankfest
Für Brot für die Welt
Wird das Erntedankfest nicht an diesem Sonntag begangen, ist die Kollekte entsprechend auszutauschen.
4
46.
F
08.10.2023
18. Sonntag nach Trinitatis
Für die Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ und für die Aktion „Kirchen helfen Kirchen“
47.
F
15.10.2023
19. Sonntag nach Trinitatis
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
48.
22.10.2023
20. Sonntag nach Trinitatis
Für die offene Arbeit an psychisch Kranken und Behinderten
49.
29.10.2023
21. Sonntag nach Trinitatis
Für die Kinder- und Jugendhilfe
50.
31.10.2023
Reformationstag
Für das Gustav-Adolf-Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen
51.
05.11.2023
22. Sonntag nach Trinitatis
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
52.
12.11.2023
Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres
Für den Dienst an wohnungslosen Menschen
53.
19.11.2023
Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres, Volkstrauertag
Für Projekte christlicher Friedensdienste
54.
22.11.2023
Buß- und Bettag
Für die Diakonie in der EKD
55.
26.11.2023
Letzter Sonntag des Kirchenjahres, Ewigkeitssonntag
Für die Altenarbeit und die Hospizarbeit
56.
03.12.2023
1. Advent
Hilfe für Schwangere in Notlagen
57.
10.12.2023
2. Advent
Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
58.
17.12.2023
3. Advent
Für die Familienbildungsstätten
59.
F
24.12.2023
4. Advent, Heiligabend
Für Brot für die Welt
60.
F
25.12.2023
Weihnachtsfest
Für einen von der Kreissynode oder dem Kreissynodalvorstand zu bestimmenden Zweck
61.
F
26.12.2023
2.Weihnachtstag
Für Projekte für Menschen mit Behinderung
62.
F
31.12.2023
Silvester
Für die kirchliche Umweltarbeit

Personalnachrichten

Nr. 19Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen

Ordinationen

Pfarrer Stefan Hinsel am 1. Mai 2022 in Dünne.

Berufungen

Pfarrerin Mirjam Domke zur Pfarrerin der 3. Pfarrstelle der Ev. Trinitatis-Kirchengemeinde Buer, Ev. Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid,
Pfarrerin Claudia Hempert-Hartmann zur Pfarrerin der 7. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Soest-Arnsberg,
Pfarrer Tim Hendrik Henselmeyer zum Pfarrer der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halle, Ev. Kirchenkreis Halle,
Pfarrerin Martina Kämper zur Pfarrerin der gemeinsamen Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Meinerzhagen und der Ev. Kirchengemeinde Valbert, Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg,
Pfarrerin Friederike Paroth zur Pfarrerin der 3. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Haspe, Ev. Kirchenkreis Hagen,
Pfarrerin Dr. Heike Stöcklein zur Pfarrerin der 1. gemeinsamen Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altenhagen-Milse und der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brake, Ev. Kirchenkreis Bielefeld,
Pfarrer Jörg Winkelströter zum Pfarrer der 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Haltern, Ev. Kirchenkreis Recklinghausen.

Beurlaubungen

Pfarrerin Susanne Böhringer, Ev. Kirchenkreis Vlotho, infolge Übernahme eines Dienstes als Pfarrerin in der Ev. Krankenhausseelsorge am Universitätsklinikum Göttingen bei der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers mit Wirkung vom 1. August 2022 bis zum Ablauf des 31. Januar 2029 (§ 70 PfDG.EKD),
Pfarrer Matthias Hövelmann, 6. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken, gemäß § 71 PfDG.EKD für die Zeit vom 1. September 2022 bis zum Ablauf des 31. August 2025.

Entlassungen auf eigenen Antrag

Pfarrerin Ute Römer, zuletzt beurlaubt, mit Ablauf des 15. Juni 2022 (§ 100 PfDG.EKD).

Ruhestand

Pfarrer Martin Albrecht, 10. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Siegen zum 1. August 2022,
Pfarrerin Almut Braun, 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Enger, Ev. Kirchenkreis Herford, zum 1. August 2022,
Pfarrer Hans-Ulrich Brünger, 3.1 Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Bielefeld, zum 1. August 2022,
Pfarrerin Christina Carl, 1. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Unna, zum 1. August 2022,
Pfarrerin Erika Engelbrecht, 3. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Gütersloh, Ev. Kirchenkreis Gütersloh, zum 1. August 2022,
Pfarrer Ullrich Engelsing, 3. Kreispfarrstelle Ev. Kirchenkreis Bochum, zum 1. August 2022,
Pfarrerin Marianne Funda, Ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten, zum 1. August 2022,
Pfarrerin Wirwe Grau-Wahle, Ev. Kirchenkreis Lübbecke, zum 1. August 2022,
Pfarrer Christoph Grün, 2. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Halle, zum 1. August 2022,
Pfarrerin Eleonore Hauschild, 2. landeskirchliche Pfarrstelle für Gehörlosenseelsorge zum 1. August 2022,
Pfarrer Ulrich Mennenöh, 14. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid, zum 1. August 2022,
Pfarrerin Ulrike Nowoczin, Ev. Kirchenkreis Recklinghausen, zum 1. August 2022,
Pfarrer Karl-Ulrich Poth, 4. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Kamen, Ev. Kirchenkreis Unna, zum 1. August 2022,
Pfarrerin Christel Schmidt, 2. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Hamm, Ev. Kirchenkreis Hamm, zum 1. August 2022,
Pfarrerin Dr. Erika Schweizer, Kloster Stift zum Heiligengrabe, zum 1. August 2022,
Pfarrerin Doris Sturm, Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten, zum 1. August 2022,
Pfarrer Michael Sturm, 3. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Recklinghausen-Süd, Ev. Kirchenkreis Recklinghausen, zum 1. August 2022,
Pfarrer Gerhard Utsch, 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Kaan-Marienborn, Ev. Kirchenkreis Siegen, zum 1. August 2022,
Pfarrerin Sabine Wenderoth, 2. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Hattingen-Witten, zum 1. August 2022.

Todesfälle

Pfarrer i. R. Burkart Dietrich, zuletzt Pfarrer der Justizvollzuganstalt Moabit, Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg, am 24. Februar 2021 im Alter von 89 Jahren,
Pastor i. R. Hans Heinrich Frickhöffer, zuletzt Pastor in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilshausen (Dietrich Bonhoeffer-Haus), Ev. Kirchenkreis Herford, am 5. Mai 2022 im Alter von 95 Jahren,
Superintendent i. R. Dr. Helmuth Koegel-Dorfs, zuletzt Beauftragter der Ev. Kirchen bei Landtag und Landesregierung Nordrhein-Westfalen, am 14. Mai 2022 im Alter von 91 Jahren,
Pfarrer i. R. Dr. Gisbert König, zuletzt Pfarrer des Ev. Kirchenkreises Soest, am 22. April 2022 im Alter von 75 Jahren,
Pfarrer i. R. Paul Papenberg, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Roxel, Ev. Kirchenkreis Münster, am 18. Mai 2022 im Alter von 84 Jahren,
Pfarrer i. R. Dieter Schwerdtfeger, zuletzt Pfarrer der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altenhagen, Ev. Kirchenkreis Bielefeld, am 29. Mai 2022 im Alter von 102 Jahren,
Superintendent i. R. Walter Wahlbrink, zuletzt Superintendent des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken, am 26. Mai 2022 im Alter von 94 Jahren.

Wahlbestätigungen

Folgende Wahl der Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen am 2. April 2022:
Pfarrer Andreas Wilkens zum Stellvertreter der Assessorin des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen.

Stellenangebote

Nr. 20Sonstige Stellen

Rektorat an der Hochschule für Kirchenmusik

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) ist mit über zwei Millionen Mitgliedern die viertgrößte Landeskirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Zum nächstmöglichen Termin ist an der Hochschule für Kirchenmusik der EKvW die Stelle
der Rektorin/des Rektors (m/w/d)
neu zu besetzen. Der Anstellungsumfang beträgt 100 Prozent; die Stelle ist unbefristet. Die Hochschule für Kirchenmusik der EKvW mit den Abteilungen Herford (Klassisch) und Witten (Popular) ist eine der bundesweit größten Einrichtungen ihrer Art und die einzige in kirchlicher Trägerschaft befindliche Kirchenmusikhochschule im nordwestdeutschen Raum. Für 2025/2026 ist die räumliche Zusammenlegung der beiden Abteilungen am neuen Hochschulstandort in Bochum geplant. Dafür wird derzeit ein Neubau konzipiert. Neben den grundständigen Studiengängen Bachelor und Master Evangelische Kirchenmusik Klassisch und Popular bietet die Hochschule vorbereitende Studiengänge (Jung- und Gaststudium), weiterführende Studiengänge (Kontaktstudium) sowie die künstlerische Ausbildung und das Konzertexamen an.
Ihre Position:
  • Als Rektorin/Rektor haben Sie maßgeblichen Einfluss auf die strategische Weiterentwicklung der Hochschule,
  • Sie sind Impulsgeberin/Impulsgeber für Ihr Team und verantwortlich für Personalführung und -entwicklung,
  • Sie sind Gestalterin/Gestalter des Wandels und der Weiterentwicklung der Hochschulorganisation,
  • Sie tragen Verantwortung für Haushalt und Ausstattung der Hochschule,
  • Sie vertreten die Hochschule in Kirche und Politik, Gremien und Öffentlichkeit,
  • als Musikerin/Musiker und Musikpädagogin/Musikpädagoge bringen Sie Ihre Expertise in Veranstaltungen und Projekte ein,
  • als Unterrichtende/Unterrichtender setzen Sie persönliche Akzente im Rahmen eines Deputats von bis zu sechs Unterrichtsstunden.
Was bringen Sie für diese Aufgabe mit?
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Musikstudium,
  • mehrjährige berufliche Praxis als professionelle Musikerin und Musikpädagogin/professioneller Musiker und Musikpädagoge,
  • eine hohe Bereitschaft, die große Bandbreite an stilistischer Vielfalt von Kirchenmusik zu fördern (populare und klassische Kirchenmusik auf Augenhöhe),
  • einschlägige Kompetenzen im Bereich Management sowie in Personalführung,
  • Leitungskompetenz und zielorientiertes, strategisches Denken und Handeln,
  • Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick,
  • ausgeprägte Teamorientierung und hohe Sozialkompetenz für einen wertschätzenden Umgang mit Mitarbeitenden und Studierenden,
  • Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD,
  • Identifikation mit der evangelischen Kirche, idealerweise auch durch persönliches Engagement und ehrenamtliche Tätigkeit.
Was können Sie von uns erwarten:
  • eine verantwortungsvolle Position mit großen Gestaltungsmöglichkeiten,
  • ein motiviertes und aufgeschlossenes Team von Lehrenden und Mitarbeitenden,
  • eine Vergütung nach Entgeltgruppe 15 BAT-KF (vergleichbar TVöD – kommunale Fassung),
  • eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung,
  • umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
  • Hilfe bei der Wohnungssuche.
Eine räumliche Nähe des Wohnorts zum Dienstsitz ist gewünscht. Dienstsitz ist nach Bezug des Neubaus Bochum.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung entsprechende Nachweise ein. Die EKvW hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Den Bewerbungen von Frauen sehen wir daher mit besonderem Interesse entgegen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen in einer zusammengefassten PDF-Datei bis zum 30. September 2022 unter dem Stichwort „Kirchenmusikhochschule“ per E-Mail an
lka.bewerbungen@ekvw.de.
Die Bewerbungstermine sind für den 28. Oktober und 16. November 2022 geplant.
Für Fragen stehen Ihnen im Vorfeld zur Verfügung:
Landeskirchenrat Dr. Vicco von Bülow
Telefon: 0521 594-141
E-Mail: vicco.vonbuelow@ekvw.de
Landeskirchenmusikdirektor Harald Sieger
Telefon: 0521 594-293
E-Mail: harald.sieger@ekvw.de
Informationen zu beiden Fachbereichen der Hochschule finden Sie unter www.musikstudieren.ekvw.de.

A-Kirchenmusikstelle in Bünde und Herford

Die Evangelisch-Lutherische Lydia-Kirchengemeinde Bünde und der Evangelische Kirchenkreis Herford suchen zum 1. Januar 2023 für die
A-Kirchenmusikstelle
(unbefristet, Stellenumfang 100 Prozent –
50 Prozent Kirchengemeinde und 50 Prozent Kreiskantorat)
eine empathische Persönlichkeit, die Menschen für Kirchenmusik in allen Stilrichtungen begeistert.
Der Evangelische Kirchenkreis Herford umfasst den Großteil des Kreises Herford. Neben der Kreisstadt (mit 68.000 Einwohnern) und Bünde (mit 47.000 Einwohnern) gibt es ländlich und dörflich geprägte Bereiche. Das Ravensberger Hügelland liegt eingebettet zwischen Teutoburger Wald und Wiehengebirge. Die musikalische Landschaft ist geprägt durch die Hochschule für Kirchenmusik (noch in Herford) und die Nordwestdeutsche Philharmonie (Landesorchester NRW). Bielefeld als Oberzentrum ist 20 km von Bünde entfernt.
In der Lydia-Kirchengemeinde erwarten Sie:
  • ein begeistertes ehren- und hauptamtliches Team,
  • die Bünder Kantorei (1–2 größere, auch oratorische Aufführungen im Jahr, Kantatengottesdienste, neue geistliche Lieder, Chorreisen),
  • zwei C-Kirchenmusiker, die Sie bei der Begleitung der wöchentlichen Gottesdienste unterstützen,
  • die historische, aufwendig restaurierte Laurentiuskirche (Steinmann-Orgel II/16),
  • die Pauluskirche als Kulturkirche (von einem Förderverein getragen; www.pauluskirche-buende.de; Steinmann-Orgel III/30),
  • weitere Standorte mit eigenem Charakter (es findet ein behutsamer Prozess der Konzentration statt),
  • Kinderchor und Posaunenchor unter eigener Leitung.
Wir als Gemeinde erwarten von Ihnen:
  • eine große musikalisch-stilistische Bandbreite,
  • Kooperation und gute Zusammenarbeit mit den nebenamtlichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern sowie der Musikschule,
  • kreative Erweiterung des musikalischen Spektrums.
Wir als Kirchenkreis erwarten von Ihnen:
  • Aufbau einer musikalischen Arbeit mit Jugendlichen am Standort Bünde (Pop und Klassik gleichermaßen),
  • Vernetzung der Nachwuchsarbeit im Gestaltungsraum 8 (Kirchenkreise Lübbecke, Minden, Vlotho, Herford),
  • Beteiligung an der D-Kurs- und C-Kurs-Ausbildung in Kooperation mit den Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern des Gestaltungsraums 8 und der Hochschule für Kirchenmusik,
  • kreiskirchliche Projekte an verschiedenen Orten im Kirchenkreis, z. B. Workshops für Bläser, Kinder- und Jugendchortage, Konzerte mit Mitwirkenden aus verschiedenen Gemeinden,
  • Fachberatung für die A-, B- und C-Kirchenmusikerinnen und -Kirchenmusiker sowie für das Kreiskirchenamt und die Presbyterien im Kirchenkreis Herford,
  • Teilnahme an kreiskirchlichen Visitationen.
Für das Kreiskantorat stehen 5 Stunden/Woche für Sekretariatsaufgaben zur Verfügung.
Die Arbeit im Kreiskantorat wird derzeit aufgebaut.
Wir freuen uns auf:
  • Interesse an vielfältiger Gottesdienstgestaltung,
  • Offenheit für Formen der Kooperation in unserer Region,
  • eine Kirchenmusikerin/einen Kirchenmusiker mit guten Kenntnissen im Bereich PA-Technik und digitalen Medien.
Lernen Sie uns kennen unter:
www.lydia-gemeinde.de
www.kirchenkreis-herford.de
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:
Superintendent Dr. Olaf Reinmuth
Telefon: 05221 988400
Pfarrerin Claudia Günther
Telefon: 05223 6530504
Pfarrer Sieghard Flömer
Telefon: 05223 1835190
Landeskirchenmusikdirektor Harald Sieger
Telefon: 0521 594-293
Der Evangelische Kirchenkreis Herford hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt, deshalb wird Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegengesehen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir bitten um einen entsprechenden Hinweis und Nachweis in Ihren Bewerbungsunterlagen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (digital) bis zum 31. August 2022 an:
verwaltung@kirchenkreis-herford.de
Vorstellungstermine:
Gespräche: 6. und 8. September 2022
Musikalische Vorstellung: 15. und 16. September 2022
An dieser Stelle wird die Werbung der Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH (HKD) angezeigt.
An dieser Stelle wird die Werbung der Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland mbH (WGKD) angezeigt.
H 21098Streifbandzeitung
Gebühr bezahlt
Herausgeber:Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld
Postadresse: Postfach 10 10 51, 33510 Bielefeld
Telefon: 0521 594-0, Fax: 0521 594-129; E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de
Bankverbindung: KD-Bank eG Münster, IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12, BIC: GENODED1DKD
Redaktion:Reinhold Huget, Telefon: 0521 594-213, E-Mail: Reinhold.Huget@ekvw.de
Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Kerstin.Barthel@ekvw.de
Abonnentenverwaltung:Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de
Herstellung:wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld
Der Jahresabonnementpreis beträgt 35 € (inklusive Versandkosten); der Einzelpreis beträgt 3,50 € (inklusive Versandkosten).
Alle Ausgaben des Kirchlichen Amtsblattes ab 1953 sind online über das Fachinformationssystem Kirchenrecht www.kirchenrecht-westfalen.de aufrufbar.
Die Kündigung des Jahresabonnements muss schriftlich an das Landeskirchenamt bis zum 15. November eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.
Erscheinungsweise: i. d. R. monatlich