.Kirchengesetz 
        
      Kirchengesetz 
zu dem Kirchenvertrag zwischen 
der Evangelischen Kirche im Rheinland, 
der Evangelischen Kirche von Westfalen, 
der Lippischen Landeskirche und 
der Evangelisch-reformierten Kirche 
über die Errichtung eines Gemeinsamen Pastoralkollegs
Vom 14. Juni 2022
(KABl. 2022 I Nr. 58 S. 144)
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat folgendes Kirchengesetz beschlossen:
####Artikel 1
			(
			1
			)
		 Dem Kirchenvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Pastoralkollegs1#, der zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird zugestimmt.
			(
			2
			)
		 Der Vertrag wird im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen veröffentlicht.
#Artikel 2
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.