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Artikel I
#Artikel II
Artikel I
#Artikel II
Artikel I
Artikel II
Artikel I
#Artikel II
Artikel 1
#Artikel 2
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 1
#Artikel 2
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 1
#§ 2
§ 1
#§ 2
§ 1
#§ 2
§ 1
§ 2
#
Vollständiger Wortlaut des Gesellschaftsvertrags
####§ 1
#§ 2
#§ 3
#§ 4
#§ 5
#§ 6
#§ 7
§ 8
#§ 9
#§ 10
#§ 11
#§ 12
§ 13
#§ 14
#§ 15
#§ 16
#§ 17
#§ 18
#§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
Ausgabe 6Bielefeld, 30. Juni 2021
Nr. 4769. Kirchengesetz
zur Änderung der Kirchenordnung
der Evangelischen Kirche von Westfalen
zur Änderung der Kirchenordnung
der Evangelischen Kirche von Westfalen
Vom 2. Juni 2021
####Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat mit der für Änderungen der Kirchenordnung vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Kirchengesetz beschlossen:
#Artikel I
Änderung der Kirchenordnung
Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1999 (KABl. 1999 S. 1), zuletzt geändert durch das 68. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 19. November 2020 (KABl. 2020 I Nr. 93 S. 236), wird wie folgt geändert:
- Artikel 142 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- In Buchstabe o wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.
- Nach Buchstabe o wird folgender Buchstabe p angefügt:„p) sie erlässt Verordnungen.“
- In Artikel 159 wird nach Absatz 3 folgender Absatz 4 angefügt:„(4) Die Kirchenleitung regelt die Führung der Kirchenbücher und Gemeindegliederverzeichnisse durch Verordnung.“
- Artikel 183 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:„(2) 1 Die Taufe ist in das Kirchenbuch einzutragen. 2 Das Nähere regelt eine Verordnung.“
- Artikel 200 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:„(1) 1 Die Konfirmation ist in das Kirchenbuch einzutragen. 2 Das Nähere regelt eine Verordnung.“
- Artikel 205 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:„(3) 1 Die Trauung ist in das Kirchenbuch einzutragen. 2 Das Nähere regelt eine Verordnung.“
- Artikel 218 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:„(1) 1 Die Bestattung ist in das Kirchenbuch einzutragen. 2 Das Nähere regelt eine Verordnung.“
Artikel II
Inkrafttreten
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 2. Juni 2021 | |||
Evangelische Kirche von Westfalen | |||
Die Kirchenleitung | |||
(L. S.) | Schlüter | Dr. Kupke | |
Az.: 001.11/69 |
Nr. 4870. Kirchengesetz
zur Änderung der Kirchenordnung
der Evangelischen Kirche von Westfalen
zur Änderung der Kirchenordnung
der Evangelischen Kirche von Westfalen
Vom 2. Juni 2021
####Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat mit der für Änderungen der Kirchenordnung vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Kirchengesetz beschlossen:
#Artikel I
Änderung der Kirchenordnung
Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1999 (KABl. 1999 S. 1), zuletzt geändert durch das 69. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 2. Juni 2021 (KABl. 2021 I Nr. 47 S. 106), wird wie folgt geändert:
- In Artikel 108 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „mindestens fünf Jahre Inhaberin oder Inhaber einer Gemeindepfarrstelle gewesen ist“ durch die Wörter „Pfarrerin oder Pfarrer der Evangelischen Kirche von Westfalen ist und über hinreichende Erfahrung in der Gemeindearbeit und über kirchliche Leitungserfahrung verfügt“ ersetzt.
- In Artikel 108 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „nur“ gestrichen.
Artikel II
Inkrafttreten
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 2. Juni 2021 | |||
Evangelische Kirche von Westfalen | |||
Die Kirchenleitung | |||
(L. S.) | Schlüter | Dr. Kupke | |
Az.: 001.11/70 |
Nr. 4971. Kirchengesetz
zur Änderung der Kirchenordnung
der Evangelischen Kirche von Westfalen
zur Änderung der Kirchenordnung
der Evangelischen Kirche von Westfalen
Vom 2. Juni 2021
####Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat mit der für Änderungen der Kirchenordnung vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Kirchengesetz beschlossen:
#Artikel I
Änderung der Kirchenordnung
Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1999 (KABl. 1999 S. 1), zuletzt geändert durch das 70. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 2. Juni 2021 (KABl. 2021 I Nr. 48 S. 107), wird wie folgt geändert:
In Artikel 108 Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „Die Mitglieder“ die Wörter „und die stellvertretenden Mitglieder“ eingefügt.
#Artikel II
Inkrafttreten
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 2. Juni 2021 | |||
Evangelische Kirche von Westfalen | |||
Die Kirchenleitung | |||
(L. S.) | Schlüter | Dr. Kupke | |
Az.: 001.11/71 |
Nr. 5072. Kirchengesetz
zur Änderung der Kirchenordnung
der Evangelischen Kirche von Westfalen
zur Änderung der Kirchenordnung
der Evangelischen Kirche von Westfalen
Vom 2. Juni 2021
####Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat mit der für Änderungen der Kirchenordnung vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Kirchengesetz beschlossen:
#Artikel I
Änderung der Kirchenordnung
Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1999 (KABl. 1999 S. 1), zuletzt geändert durch das 71. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 2. Juni 2021 (KABl. 2021 I Nr. 49 S. 107), wird wie folgt geändert:
- In Artikel 108 Absatz 6 wird Satz 2 wie folgt gefasst:„ 2 Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied des Kreissynodalvorstandes seine Pfarrstelle verliert, ohne dass ihm eine andere Pfarrstelle des Kirchenkreises, seiner Kirchengemeinden oder ihrer Verbände oder eine Pfarrstelle eines Verbandes von Kirchenkreisen, die der Kreissynode durch Beschluss des Kreissynodalvorstandes auf Vorschlag des Verbandsvorstandes zugeordnet ist, übertragen wird.“
- In Artikel 127 Absatz 2 wird Satz 2 wie folgt gefasst:„ 2 Das Gleiche gilt, wenn Abgeordnete ihre Pfarrstelle verlieren, ohne dass ihnen eine andere Pfarrstelle des Kirchenkreises, seiner Kirchengemeinden oder ihrer Verbände oder eine Pfarrstelle eines Verbandes von Kirchenkreisen, die der Kreissynode durch Beschluss des Kreissynodalvorstandes auf Vorschlag des Verbandsvorstandes zugeordnet ist, übertragen wird.“
Artikel II
Inkrafttreten
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 2. Juni 2021 | |||
Evangelische Kirche von Westfalen | |||
Die Kirchenleitung | |||
(L. S.) | Schlüter | Dr. Kupke | |
Az.: 001.11/72 |
Nr. 51Erstes Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes
zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Leitungsorgane
während der COVID-19-Pandemie
zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Leitungsorgane
während der COVID-19-Pandemie
Vom 1. Juni 2021
####Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat auf Grund von Artikel 139a Absatz 3 Kirchenordnung mit der für Änderungen der Kirchenordnung vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Kirchengesetz beschlossen:
#Artikel 1
Änderung des Pandemie-Gesetzes
Das Pandemie-Gesetz vom 19. November 2020 (KABl. 2020 I Nr. 94 S. 237) wird wie folgt geändert:
- In den §§ 2 bis 9 wird jeweils das Wort „schriftlich“ durch die Wörter „in Textform“ ersetzt.
- In § 2 Absatz 1 wird die Ziffer „66“ durch die Ziffer „64“ ersetzt.
- In § 10 Satz 1 wird die Angabe „149 Absatz 1“ durch die Angabe „154 Absatz 3“ ersetzt.
- Nach § 12 wird folgender § 13 eingefügt:„§ 13
Wahlen1 Für Wahlen sind Umlaufverfahren nicht zulässig. 2 Die Stimmabgabe kann durch Briefwahl erfolgen.“ - Die bisherigen §§ 13 und 14 werden zu den §§ 14 und 15.
- Im neuen § 15 wird die Angabe „30. Juni 2021“ durch die Angabe „31. Dezember 2021“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 1. Juni 2021 | |||
Evangelische Kirche von Westfalen | |||
Die Kirchenleitung | |||
(L. S.) | Schlüter | Dr. Kupke | |
Az.: 001.02 |
Nr. 52Zweites Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes
zur Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD
zur Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD
Vom 1. Juni 2021
####Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat auf Grund von Artikel 120 Kirchenordnung und § 8 Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD das folgende Kirchengesetz beschlossen:
#Artikel 1
Änderung des Kirchengesetzes
zur Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD
Das Kirchengesetz zur Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD (AG.BVG-EKD) vom 17. November 2016 (KABl. 2016 S. 482), zuletzt geändert durch das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD vom 20. November 2018 (KABl. 2018 S. 262), wird wie folgt geändert:
§ 4 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 4
(zu § 9 Absatz 3 BVG-EKD)
Vikarinnen und Vikare
(zu § 9 Absatz 3 BVG-EKD)
Vikarinnen und Vikare
(
1
)
Vikarinnen und Vikare erhalten Vikariatsbezüge für die Zeit vom Tage ihrer Berufung zur Vikarin oder zum Vikar bis zum Ende des Dienstverhältnisses als Vikarin oder Vikar.
(
2
)
1 Vikarinnen und Vikare erhalten einen Grundbezug in Höhe von 50 % der Bezüge der Erfahrungsstufe 5 der Besoldungsgruppe A 12. 2 Der Grundbezug wird auf volle Euro aufgerundet und monatlich im Voraus gezahlt.
(
3
)
Für den Familienzuschlag gilt § 13 BVG-EKD entsprechend.
(
4
)
Zu den Bestandteilen der Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter gilt das Recht des Landes Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme von § 79 LBesG NRW.“
#Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 1. Juni 2021 | |||
Evangelische Kirche von Westfalen | |||
Die Kirchenleitung | |||
(L. S.) | Schlüter | Dr. Kupke | |
Az.: 350.001 |
Nr. 53Erste Gesetzesvertretende Verordnung
zur Änderung des Ausführungsgesetzes
zum Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD
zur Änderung des Ausführungsgesetzes
zum Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD
Vom 17. Juni 2021
####Auf Grund der Artikel 144 und 158 Absatz 2 Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat die Kirchenleitung folgende Gesetzesvertretende Verordnung erlassen:
#Artikel 1
Änderung des Ausführungsgesetzes zum Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD
Das Ausführungsgesetz zum Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD vom 18. November 2010 (KABl. 2010 S. 345) wird wie folgt geändert:
- § 3 wird wie folgt gefasst:„§ 3
(Zu § 6 Absatz 2 und 3 VwGG.EKD)(1) Das vorsitzende Mitglied der Verwaltungskammer kann seitens des Landeskirchenamtes mit der Verpflichtung der übrigen Mitglieder beauftragt werden.(2) Die Namen der Mitglieder der Verwaltungskammer einschließlich Stellvertretung sind im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu geben.“ - § 4 wird wie folgt gefasst:„§ 4
(Zu § 11 VwGG.EKD)Für den Auslagenersatz sowie die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Verwaltungskammer sind die Bestimmungen der EKD (Verordnung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Kirchengerichte und des Schlichtungsausschusses der Evangelischen Kirche in Deutschland – Entschädigungsverordnung der EKD – EntschV.EKD vom 1. Juli 2011 [ABl. EKD 2011 S. 146] in der jeweils geltenden Fassung) anzuwenden.“ - § 5 wird wie folgt geändert:
- In Absatz 3 wird nach der Angabe „§ 49“ das Wort „der“ gestrichen.
- In Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden“ durch die Wörter „dem vorsitzenden Mitglied“ ersetzt.
- In Absatz 7 werden die Wörter „der oder des Vorsitzenden“ durch die Wörter „des vorsitzenden Mitglieds“ ersetzt.
- § 6 Satz 3 wird wie folgt gefasst:„Sofern nichts Abweichendes geregelt ist, erlässt diesen das Landeskirchenamt.“
- In § 7 Satz 2 wird nach der Angabe „§§ 478–484“ die Angabe „ZPO“ angefügt.
- Nach § 7 wird folgender § 8 eingefügt:„§ 8
(Zu § 65 VwGG.EKD)(1) Die §§ 55b und 55c der Verwaltungsgerichtsordnung gelten in Verfahren nach dem Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD nicht entsprechend. In diesen Verfahren gelten die §§ 55a und 55d der Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 55a Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Nummer 3 der Verwaltungsgerichtsordnung ab dem 1. Januar 2022 sowie mit der Maßgabe entsprechend, dass Kirchengemeinden und aus ihnen zusammengeschlossene Verbände nach dem Verbandsgesetz keiner Pflicht zur Übermittlung elektronischer Dokumente unterliegen.(2) Die Anwendung der §§ 55a und 55d der Verwaltungsgerichtsordnung gemäß Satz 2 kann durch Beschluss der Kirchenleitung, der im Kirchlichen Amtsblatt zu veröffentlichen ist, bis längstens 1. Januar 2023 ausgesetzt werden.“ - Der bisherige § 8 wird § 9 und wie folgt geändert:
- In der Überschrift werden nach dem Wort „Inkrafttreten“ das Komma und das Wort „Übergangsbestimmungen“ gestrichen.
- Absatz 3 wird aufgehoben.
- Der bisherige § 9 wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 17. Juni 2021 | |||
Evangelische Kirche von Westfalen | |||
Die Kirchenleitung | |||
(L. S.) | Schlüter | Dr. Kupke | |
Az.: 090.303 |
Nr. 54Verordnung
zur Erstellung der Jahresabschlüsse der Jahre 2012 bis 2022
im vereinfachten Verfahren (Erstellungsverordnung – ErstVO)
zur Erstellung der Jahresabschlüsse der Jahre 2012 bis 2022
im vereinfachten Verfahren (Erstellungsverordnung – ErstVO)
Vom 16. Juni 2021
####Auf Grund des Artikels 159 Absatz 2 Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat die Kirchenleitung folgende Verordnung beschlossen:
#§ 1
Geltungsbereich
(
1
)
1 Diese Verordnung gilt für die auf das Neue Kirchliche Finanzmanagement (NKF) umgestellten kirchlichen Körperschaften in der Evangelischen Kirche von Westfalen sowie für deren auf NKF umgestellten unselbstständigen Einrichtungen (Sondervermögen). 2 Die nachfolgenden Regelungen sind für die Kirchenkreise und deren Kirchengemeinden formuliert; sie sind für die Landeskirche entsprechend anzuwenden.
(
2
)
1 Die Verordnung umfasst Haushaltsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen und vor dem 31. Dezember 2023 enden. 2 Im Übrigen gelten die Regelungen der Verwaltungsordnung Doppische Fassung (VwO.d).
#§ 2
Vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung von Jahresabschlüssen
(
1
)
Im vereinfachten Verfahren ist abweichend von § 117 VwO.d auf die folgenden Bestandteile des Jahresabschlusses zu verzichten:
- Investitions- und Finanzierungshaushalt (§ 119 VwO.d),
- folgende Teile des Anhangs:
- sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse (§ 121 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 VwO.d),
- Haftungsverhältnisse, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind, sowie Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre, insbesondere Bürgschaften, Gewährleistungsverträge und Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (§ 121 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe b VwO.d),
- Verpflichtungen aus Leasingverträgen (§ 121 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe c VwO.d),
- Rückstellungsspiegel (§ 121 Absatz 3 Nummer 4 VwO.d),
- Verbindlichkeitenspiegel (§ 121 Absatz 3 Nummer 5 VwO.d),
- Beteiligungsliste (§ 121 Absatz 3 Nummer 6 VwO.d),
- Lagebericht (§ 122 VwO.d).
(
2
)
1 Im vereinfachten Verfahren ist im Anhang das Pfarrvermögen und das sonstige Zweckvermögen nach § 14 VwO.d gesondert vom Kirchenvermögen darzustellen. 2 Hierzu ist ein Zweckbindungsnachweis einzufügen und je Zweckvermögen über die Ergebnisentwicklung zu berichten. 3 Der Zweckbindungsnachweis umfasst die Vermögenswerte des Anlagevermögens.
(
3
)
1 Zur Erstellung der vereinfachten Jahresabschlüsse ist das vom Landeskirchenamt vorgegebene Arbeitsprogramm verbindlich anzuwenden. 2 Abweichungen vom vorgegebenen Arbeitsprogramm bedürfen der Genehmigung durch das NKF Competence Centrum NCC und sind vom Kreiskirchenamt als Anlage zum Arbeitsprogramm zu dokumentieren. 3 Das zuständige Leitungsorgan und das Aufsichtsorgan sind zu informieren.
(
4
)
Die auf die Eröffnungsbilanz nach Umstellung von der Kameralistik auf das NKF folgenden Inventuren im Sinne des § 17 VwO.d werden ausgesetzt; sie sind spätestens nach vier Jahren oder zum 31. Dezember 2021 wieder aufzunehmen.
#§ 3
Zusammenfassung von Jahresabschlüssen
(
1
)
1 Die vereinfachten Jahresabschlüsse nach § 2 sind für die Jahre 2012 bis 2022 in einem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 zusammenzufassen. 2 Dem Anhang für den zusammengefassten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 werden die folgenden Bestandteile getrennt für jedes Haushaltsjahr beigefügt:
- Bilanz,
- Anlagenspiegel,
- Rücklagenspiegel,
- Sonderpostenspiegel,
- Gewinn- und Verlustrechnung.
(
2
)
1 Die Pflicht zur Zusammenfassung von Jahresabschlüssen gemäß Absatz 1 entfällt
- für Jahresabschlüsse, die in diesem Zeitraum bereits aufgestellt oder erstellt, aber noch nicht nach § 129 Absatz 1 VwO.d durch das Leitungsorgan zur Kenntnis genommen worden sind,
- für Jahresabschlüsse von kirchlichen Körperschaften für das Haushaltsjahr, das vor einer Vereinigung, Aufhebung, Veränderung oder Neubildung liegt,
- für Jahresabschlüsse, die auf Antrag des Kreiskirchenamtes vom NKF Competence Centrum NCC genehmigt von der Zusammenfassungspflicht ausgenommen werden sollen.
2 Die Jahresabschlüsse in den Buchstaben b und c sind im vereinfachten Verfahren gemäß § 2 aufzustellen. 3 Das zuständige Leitungsorgan und das Aufsichtsorgan sind im Fall von Buchstabe c zu informieren.
(
3
)
1 Bei der Zusammenfassung von Jahresabschlüssen ist das vom Landeskirchenamt jeweils vorgegebene Arbeitsprogramm verbindlich anzuwenden. 2 Abweichungen vom vorgegebenen Arbeitsprogramm bedürfen der Genehmigung durch das NKF Competence Centrum NCC und sind vom Kreiskirchenamt als Anlage zum Arbeitsprogramm zu dokumentieren. 3 Das zuständige Leitungsorgan und das Aufsichtsorgan sind zu informieren.
#§ 4
Vereinfachte Prüfung und Entlastung
(
1
)
1 Die nach den §§ 2 und 3 aufgestellten Jahresabschlüsse werden der Gemeinsamen Rechnungsprüfungsstelle unverzüglich nach Aufstellung, spätestens nach sieben Monaten zur Prüfung vorgelegt. 2 Die Gemeinsame Rechnungsprüfungsstelle stellt über die nach dieser Verordnung erstellten Jahresabschlüsse eine Bescheinigung über die durchgeführte Prüfung (Prüfbescheinigung) oder eine andere Abschlussbescheinigung aus.
(
2
)
Die Anwendung von § 142 VwO.d (Entlastung) ist für die gemäß § 3 zusammengefassten Zeiträume ausgesetzt.
#§ 5
Haushaltsplanung
(
1
)
1 Sollten für Haushaltjahre, die vor dem 1. Januar 2021 begonnen haben, noch keine Haushaltspläne erstellt worden sein, ist abweichend von den Regelungen der §§ 62 und 63 VwO.d auf die nachträgliche Erstellung zu verzichten. 2 Die Anwendung dieser Regelung ist im Anhang nach § 2 Absatz 3 zu dokumentieren.
(
2
)
Der Investitions- und Finanzierungshaushalt (§ 63 VwO.d) und die Liquiditätsplanung (Anlage zu § 63 VwO.d) werden durch eine Kapitalflussplanung (Anlage zu § 5) und durch die Anlage zur Kapitalflussplanung (Investitionsplanung, Anlage zu § 5) ersetzt.
(
3
)
Abweichend von § 64 Absatz 1 Satz 2 VwO.d ist das Haushaltsbuch spätestens für das Haushaltsjahr aufzustellen, das fünf Jahre nach Umstellung auf NKF oder spätestens nach dem 31. Dezember 2022 beginnt.
#§ 6
Noch nicht aufgestellte Eröffnungsbilanzen
(
1
)
1 Noch nicht aufgestellte erstmalige Eröffnungsbilanzen sind nach dem in § 2 geregelten vereinfachten Verfahren aufzustellen. 2 Dabei sollen die Eröffnungsbilanzen innerhalb eines Kirchenkreises nach dem gleichen Verfahren aufgestellt werden.
(
2
)
1 Zur Erstellung der erstmaligen Eröffnungsbilanz nach Absatz 1 ist das vom Landeskirchenamt vorgegebene Arbeitsprogramm verbindlich anzuwenden. 2 Abweichungen vom Arbeitsprogramm bedürfen der Genehmigung durch das NKF Competence Centrum NCC und sind vom Kreiskirchenamt als Anlage zum Arbeitsprogramm zu dokumentieren. 3 Das zuständige Leitungsorgan und das Aufsichtsorgan sind zu informieren.
#§ 7
Weitere Bestimmungen
Die Korrekturen aus der Eröffnungsbilanz sind abweichend von § 144 Absatz 3 Satz 2 VwO.d spätestens im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 umzusetzen.
#§ 8
Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 nach Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Vereinfachungsverordnung vom 25. Juni 2020 (KABl. 2020 I Nr. 59 S. 163) außer Kraft.
Bielefeld, 16. Juni 2021 | |||
Evangelische Kirche von Westfalen | |||
Die Kirchenleitung | |||
(L. S.) | Dr. Kupke | Dr. Conring | |
Az.: 900.16 |
Nr. 55Siebte Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
der Evangelischen Kirche von Westfalen
der Evangelischen Kirche von Westfalen
Vom 1. Juni 2021
####Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen beschließt, die Geschäftsordnung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1999 (KABl. 1999 S. 221), zuletzt geändert durch die Sechste Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 18. November 2020 (KABl. 2020 I Nr. 105 S. 252), wie folgt zu ändern:
#§ 1
Änderungen
- In § 3 Absatz 1 wird Satz 2 wie folgt neu gefasst:„ 2 Sie stellt unter Berücksichtigung der Arbeit der Ständigen Ausschüsse der Landessynode die Vorlagen und Gesetzentwürfe fest und prüft und ordnet die an die Landessynode gerichteten Anträge und Eingaben.“
- In § 3 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Kreissynoden“ ein Komma und das Wort „Kreissynodalvorständen“ eingefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 1. Juni 2021 | |||
Evangelische Kirche von Westfalen | |||
Die Kirchenleitung | |||
(L. S.) | Schlüter | Dr. Kupke | |
Az.: 061.11 |
Nr. 56Fünfte Durchführungsbestimmung
zur Änderung der Durchführungsbestimmungen
zur Verwaltungsordnung Doppische Fassung
zur Änderung der Durchführungsbestimmungen
zur Verwaltungsordnung Doppische Fassung
Vom 15. Juni 2021
####Auf Grund des § 146 Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der kirchlichen Körperschaften in der Evangelischen Kirche von Westfalen hat das Landeskirchenamt die folgende Durchführungsbestimmung erlassen:
#§ 1
Änderung der Durchführungsbestimmungen zur Verwaltungsordnung Doppische Fassung
Die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der kirchlichen Körperschaften in der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 27. Oktober 2016 (KABl. 2016 S. 317), zuletzt geändert durch die Vierte Durchführungsbestimmung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zur Verwaltungsordnung Doppische Fassung vom 23. Februar 2021 (KABl. 2021 I Nr. 21 S. 50), wird die Anlage zu § 61 VwO.d wie folgt geändert:
Nach dem Gliederungspunkt „Kontenrahmen im NKF Westfalen“ wird der Gliederungspunkt „Kontenplan“ wie folgt neu gefasst:
#„Kontenplan
Eine Unterscheidung der Vermögenszwecke in den einzelnen Bilanzkonten erfolgt durch die fünfte Ziffer der achtstelligen Kontonummer. Bilanzkonten, die mehrere Vermögenszwecke vorweisen können, sind im Kontenplan durch eine graue Texthervorhebung gekennzeichnet.
Vermögenszweck (fünfte Ziffer der Kontonummer):
- 0
- Kirchenvermögen (KV)
- 1
- Pfarrvermögen (PV)
- 2
- Friedhofsvermögen (FV)
- 3
- Zweckvermögen Diakonie (DV)
- 4
- Zweckvermögen Stiftungen (StV)
- 5
- sonstige Zweckvermögen (SV1)
- 6
- sonstige Zweckvermögen (SV2)
Kontonr. von | Kontonr. bis | Kontobezeichnung | |
0 | Kontenklasse 0 – Aktiva/Anlagevermögen | ||
01 | Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
01000000 | Immaterielle Vermögensgegenstände (Kontengruppe) | ||
01100000 | Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
01200000 | Lizenzen (auch Software) | ||
01300000 | Urheber- und Nutzungsrechte | ||
01400000 | Anzahlung auf immaterielle WG | ||
02 | Unbebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Grundstücke mit fremden Bauten | ||
02100000 | unbebaute Grundstücke | ||
02200000 | grundstücksgleiche Rechte | ||
02210000 | unentgeltliche Nutzungsüberlassung | ||
02300000 | Grundstücke mit fremden Bauten | ||
03 | Bebaute Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | ||
03100000 | Betriebsbauten und Außenanlagen | ||
03100100 | Wohnbauten und Außenanlagen | ||
03110000 | Grund und Boden von Betriebsbauten | ||
03110100 | Grund und Boden von Wohnbauten | ||
03120000 | Betriebsbauten | ||
03120100 | Wohnbauten | ||
03130000 | Außenanlagen und Grünflächen (Betriebsbauten) | ||
03130100 | Außenanlagen und Grünflächen (Wohnbauten) | ||
03200000 | Betriebsbauten und Außenanlagen auf fremden Grundstücken | ||
03200100 | Wohnbauten und Außenanlagen auf fremden Grundstücken | ||
03210000 | Betriebsbauten auf fremden Grundstücken | ||
03210100 | Wohnbauten auf fremden Grundstücken | ||
03220000 | Außenanlagen auf fremden Grundstücken (Betriebsbauten) | ||
03220100 | Außenanlagen auf fremden Grundstücken (Wohnbauten) | ||
03500000 | Um- und Einbauten in fremde Gebäude (Mietereinbauten) | ||
04 | Glocken, Orgeln, Kulturgüter etc. | ||
04100000 | Glocken und Orgeln | ||
04200000 | Kulturgüter, Kunstwerke, besonders sakrale oder liturgische Gegenstände | ||
07 | Technische Anlagen und Maschinen, Einrichtung und Ausstattung, Fahrzeuge, Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen | ||
07100000 | Technische Anlagen und Maschinen | ||
07100100 | Betriebsvorrichtungen | ||
07100200 | Energie Betriebstechnik | ||
07200000 | Einrichtung und Ausstattung | ||
07200100 | Mietereinbauten | ||
07200200 | Büromöbel | ||
07200300 | Musikinstrumente und Sportgeräte | ||
07200400 | EDV/Hardware | ||
07200500 | Medien- und Tontechnik | ||
07300000 | Fahrzeuge | ||
07350000 | geringwertige Wirtschaftsgüter | ||
07400000 | Sammelposten GWG | ||
07500000 | Anlagen im Bau | ||
07510000 | Anlagen im Bau (Planungskosten) | ||
07520000 | Anlagen im Bau (Baukosten) | ||
07600000 | Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagevermögen | ||
07980000 | Planungskonto Zugang immaterielles Vermögen und Sachanlagevermögen | ||
07990000 | Planungskonto Abgang immaterielles Vermögen und Sachanlagevermögen | ||
08 | Sonder- und Treuhandvermögen | ||
08100000 | Sondervermögen | ||
08600000 | Sonstige Treuhandvermögen | ||
08700000 | Finanzanlagen von Treuhandvermögen | ||
08800000 | Anlage Treuhandvermögen bei der Kassengemeinschaft | ||
09 | Finanzanlagen | ||
09100000 | Finanzanlagen zur Deckung von Rücklagen und anderen Passivpositionen | ||
09100001 | 09100050 | Finanzanlagen zur Deckung von Rücklagen und anderen Passivpositionen | |
09110000 | Finanzanlagen vom Vermögensgrundbestand | ||
09120000 | Finanzanlagen zur Deckung finanzierter Rücklagen | ||
09130000 | Finanzanlagen zur Deckung finanzierter Rückstellungen | ||
09200000 | Absicherung von Versorgungslasten | ||
09310000 | Finanzanlagen bei der Kassengemeinschaft | ||
09310100 | Finanzanlagen bei der Kassengemeinschaft | ||
09310200 | Finanzanlagen bei der Kassengemeinschaft | ||
09310300 | Finanzanlagen bei der Kassengemeinschaft | ||
09320000 | Finanzanlagen der Kassengemeinschaft | ||
09320100 | Finanzanlagen der Kassengemeinschaft | ||
09320200 | Finanzanlagen der Kassengemeinschaft | ||
09320300 | Finanzanlagen der Kassengemeinschaft | ||
09400000 | Beteiligungen | ||
09410000 | Mehrheitsbeteiligungen/Verbundene Unternehmen (beherrschte Gesellschaften) | ||
09420000 | Einfache Beteiligungen (>25 % bis 50 %) | ||
09490000 | 09490010 | sonstige Beteiligungen (bis 25 %) | |
09500000 | kurzfristige Darlehensforderung | ||
09510000 | kurzfristige Darlehensforderung innerhalb des kirchlichen Bereichs | ||
09520000 | kurzfristige Darlehensforderung außerhalb des kirchlichen Bereichs | ||
09530000 | langfristige Darlehensforderung | ||
09540000 | langfristige Darlehensforderung innerhalb des kirchlichen Bereichs | ||
09550000 | langfristige Darlehensforderung außerhalb des kirchlichen Bereichs | ||
09600000 | Genossenschaftsanteile | ||
09900000 | Sonstige Finanzanlagen | ||
09910000 | Altfälle Mietkaution | ||
1 | Kontenklasse 1 – Aktiva/Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzung | ||
10 | Vorräte | ||
10000000 | Vorräte | ||
10100000 | 10110000 | Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) 1–2 | |
10200000 | 10230000 | Waren und Erzeugnisse 1–4 | |
11 | Forderungen aus Kirchensteuern | ||
11000000 | Forderungen aus Kirchensteuern/Finanzausgleich | ||
12 | Forderungen aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung | ||
12100000 | Forderungen aus bewilligten Investitionszuschüssen aus öffentlicher Förderung | ||
12200000 | Forderungen aus bewilligten Investitionszuschüssen aus nicht öffentlicher Förderung | ||
12800000 | Forderungen aus sonstiger öffentlicher Förderung | ||
12900000 | Forderungen aus sonstiger nicht öffentlicher Förderung | ||
13 | Forderungen an kirchliche Körperschaften und Einrichtungen | ||
13000000 | Forderungen an kirchliche Körperschaften und Einrichtungen | ||
13000010 | 13000050 | Forderungen an kirchliche Körperschaften und Einrichtungen | |
13100000 | Forderungen an kirchliche Körperschaften | ||
13200000 | Forderungen an kirchliche Einrichtungen | ||
14 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
14100000 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
14200000 | Zweifelhafte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
14300000 | Pauschalwertberichtigung | ||
14400000 | Einzelwertberichtigung | ||
14510000 | Forderungen kamerales Vorjahr Kollekten/Spenden | ||
14520000 | Forderungen kamerales Vorjahr aus öffentlicher Förderung | ||
14530000 | Forderungen kamerales Vorjahr an kirchlichen Körperschaften | ||
14590000 | Forderungen kamerales Vorjahr an Sonstige | ||
15 | Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände, Vorschüsse | ||
15000000 | Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände, Vorschüsse | ||
15100000 | Vorschüsse | ||
15120000 | 15120031 | Vorschüsse auf Abrechnungen (Einzelvorschuss) | |
15130000 | Forderungen durchlaufende Gelder | ||
15180000 | geleistete Anzahlungen | ||
15190000 | Sonstige Vorschüsse | ||
15200000 | Vorsteuer | ||
15220000 | Abziehbare Vorsteuer 7 % | ||
15220100 | Abziehbare Vorsteuer 5 % | ||
15230000 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | ||
15230100 | Abziehbare Vorsteuer 16 % | ||
15231000 | Abziehbare Vorsteuer 10,7 % | ||
15232000 | Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG | ||
15233000 | Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % | ||
15239000 | nicht abziehbare Vorsteuer | ||
15300000 | Sonstige Forderungen gegen das Finanzamt | ||
15400000 | Forderungen gegen Mitarbeitende | ||
15410000 | Forderungen Privatabzüge | ||
15420000 | Forderungen aus Mitarbeiterdarlehen | ||
15500000 | Forderungen gegen Sozialversicherungen | ||
15600000 | 15600500 | Geleistete Mietkautionen (0–5) | |
15700000 | Öffentlich-rechtliche Forderungen | ||
15800000 | weitere öffentlich-rechtliche Forderungen | ||
15900000 | Übrige sonstige Vermögensgegenstände und Forderungen | ||
15910000 | Vorschüsse (Parkposten) | ||
15920000 | sonstige Forderungen | ||
16 | Wertpapiere des Umlaufvermögens | ||
16000000 | Wertpapiere des Umlaufvermögens | ||
17 | Kassenbestand, Guthaben bei Kassengemeinschaften und Kreditinstituten | ||
17100000 | Kassenbestand | ||
17110000 | Kassenbestand 1 | ||
17120000 | Kassenbestand 2 | ||
17130000 | Kassenbestand 3 | ||
17140000 | Kassenbestand 4 | ||
17150000 | Kassenbestand 5 | ||
17160000 | Kassenbestand 6 | ||
17170000 | Kassenbestand 7 | ||
17180000 | Kassenbestand 8 | ||
17190000 | 17190660 | Kassenbestand (9–75) | |
17200000 | Bank | ||
17210000 | Bank 1 | ||
17220000 | Bank 2 | ||
17230000 | Bank 3 | ||
17240000 | Bank 4 | ||
17250000 | Bank 5 | ||
17260000 | Bank 6 | ||
17270000 | Bank 7 | ||
17280000 | Bank 8 | ||
17290000 | 17290660 | Bank (9–75) | |
17300000 | 17300190 | Liquiditätsabwicklung (Bank) mit der Kassengemeinschaft (1–20) | |
17400000 | Verrechnungskonto Kassengemeinschaft | ||
17500000 | Verrechnungskonto KIDICAP | ||
17600000 | Verrechnungskonto Sonstige | ||
17900000 | 17900190 | Geldtransit (1–20) | |
17920000 | Geldtransit Bank | ||
17920010 | 17920750 | Geldtransit Bank (1–75) | |
17930000 | Geldtransitkonto ITM.CASH | ||
18 | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | ||
18000000 | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | ||
2 | Kontenklasse 2 – Passiva/Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen | ||
20 | Vermögensgrundbestand | ||
20100000 | Vermögensgrundbestand | ||
20100832 | Vermögensgrundbestand Entnahmen aus Rücklagen (investiv) | ||
20100834 | Vermögensgrundbestand Zuführung an Rücklagen (investiv) | ||
20100842 | Vermögensgrundbestand Finanzierungsanteil aus dem laufenden Ergebnis | ||
20110000 | Ergebnisverrechnungsreserve | ||
20200000 | Stiftungskapital | ||
20200100 | Stiftungskapital | ||
20200200 | Stiftungskapital | ||
20200300 | Stiftungskapital | ||
20200400 | Stiftungskapital | ||
20200500 | Stiftungskapital | ||
20220000 | Zustiftungen | ||
20221000 | 20229000 | Zustiftungen (1–9) | |
20229010 | 20229300 | Zustiftungen (10–39) | |
21 | Kapitalvermögen und Pflichtrücklagen | ||
21010000 | 21010090 | Kapitalvermögen (1–10) | |
Pflichtrücklagen | |||
21100000 | 21100010 | Betriebsmittelrücklage | |
21200000 | 21200010 | Ausgleichsrücklage | |
21300000 | 21300990 | Substanzerhaltungsrücklage (1–100) | |
21400000 | 21490000 | Bürgschaftssicherungsrücklage (1–10) | |
21500000 | 21590000 | Tilgungsrücklage (1–10) | |
21600000 | 21640000 | Pflichtrücklagen auf Grund nicht kirchlicher Bestimmungen (1–5) | |
21670000 | 21670990 | Rücklage nach dem GTK (1–100) | |
21700000 | 21790000 | Satzungsmäßige Rücklagen (1–10) | |
21900000 | 21990000 | Sonstige Pflichtrücklagen (1–10) | |
22 | Budgetrücklagen, Kollekten und weitere Rücklagen | ||
22000000 | Budgetrücklagen, Kollekten und weitere Rücklagen | ||
22100000 | 22190000 | Budgetrücklagen (1–10) | |
22200000 | 22200990 | Rücklagen Kollekten (1–100) | |
22300000 | 22300990 | weitere Rücklagen (1–100) | |
23 | Korrekturposten für Rücklagen | ||
23000000 | Korrekturposten für Rücklagen | ||
23100000 | Korrekturposten für Wertschwankungen | ||
23200000 | 23290000 | Innere Darlehen (1–10) | |
26 | Bilanzergebnis | ||
26000000 | Bilanzergebnis | ||
27 | Sonderposten | ||
27100000 | Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen aus der eigenen Landeskirche | ||
27200000 | Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen innerhalb der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche) | ||
27300000 | Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen | ||
27310000 | Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von der Diakonie | ||
27320000 | Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen | ||
27400000 | Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Sonstigen im kirchlichen Bereich | ||
27500000 | Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Dritten | ||
27510000 | Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen vom Bund | ||
27520000 | Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Ländern | ||
27530000 | Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Gemeindeverbänden | ||
27540000 | Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Gemeinden | ||
27550000 | Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts | ||
27590000 | Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von sonstigen Dritten | ||
27600000 | Sonderposten für Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen | ||
27700000 | Sonderposten für Spenden, Vermächtnisse usw. für besondere Zwecke | ||
27710000 | Sonderposten für nicht zweckgebundene Spenden | ||
27710001 | 27710999 | Sonderposten für zweckgebundene Spenden (1–999) | |
27720000 | 27720009 | Sonderposten für Vermächtnisse (1–10) | |
27730000 | 27730005 | Sonderposten für sonstige Zwecke | |
27730006 | 27730099 | Sonderposten für sonstige Zwecke | |
27740000 | Sonderposten für unentgeltliche Nutzungsüberlassungen bei Gebäuden | ||
27750000 | 27750990 | Sonderposten KiBiz (1–100) | |
27910000 | Innere Geldanleihe Sonderposten | ||
28 | Verpflichtungen gegenüber Treuhandvermögen | ||
28000000 | Verpflichtungen gegenüber Treuhandvermögen | ||
28100000 | Verpflichtungen Sondervermögen | ||
28500000 | 28509999 | Verpflichtungen Treuhandvermögen Dauergrabpflege (1–10000) | |
28600000 | Verpflichtungen sonstige Treuhandvermögen | ||
29 | Rückstellungen | ||
29100000 | Versorgungsrückstellungen | ||
29120000 | Beihilferückstellungen | ||
29200000 | Clearingrückstellungen | ||
29400000 | 29400990 | sonstige Rückstellungen (1–100) | |
29810000 | Urlaubsrückstellung | ||
29820000 | Überstundenrückstellung | ||
29830000 | Altersteilzeitrückstellung | ||
29840000 | Jahresabschlussrückstellung | ||
29850000 | Gewerbesteuerrückstellung | ||
29860000 | Körperschaftsteuerrückstellung | ||
3 | Kontenklasse 3 – Passiva/Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung | ||
31 | Verbindlichkeiten aus weiterzuleitenden Kirchensteuern | ||
31000000 | Verbindlichkeiten aus weiterzuleitenden Kirchensteuern | ||
32 | Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung | ||
32000000 | Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung | ||
32100000 | Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung | ||
32200000 | Verbindlichkeiten aus nicht öffentlicher Förderung | ||
33 | Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften | ||
33000000 | Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften | ||
33000010 | Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften | ||
33000020 | Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften | ||
33000030 | Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften | ||
33000040 | Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften | ||
33000050 | Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften | ||
33100000 | Verbindlichkeiten aus zentral verwalteten Finanzanlagen | ||
33200000 | Verbindlichkeiten aus Kassengemeinschaften | ||
33201000 | Verbindlichkeiten aus Kassengemeinschaften | ||
33202000 | Verbindlichkeiten aus Kassengemeinschaften | ||
33203000 | Verbindlichkeiten aus Kassengemeinschaften | ||
33300000 | Verbindlichkeiten Kassengemeinschaften aus Geldanlage Treuhandvermögen | ||
33900000 | Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften | ||
34 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||
34000000 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||
34100000 | Verbindlichkeiten aus einbehaltenen Sicherheiten bei Bauleistungen | ||
34200000 | Durchlaufposten | ||
34510000 | Verbindlichkeiten kamerales Vorjahr aus zweckgebundenen Zuwendungen | ||
34520000 | Verbindlichkeiten kamerales Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen | ||
34530000 | Verbindlichkeiten kamerales Vorjahr gegen kirchliche Körperschaften | ||
34540000 | Verbindlichkeiten kamerales Vorjahr gegen öffentlichen Bereich | ||
34590000 | Verbindlichkeiten kamerales Vorjahr an Sonstige | ||
35 | Darlehensverbindlichkeiten | ||
35100000 | Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitut | ||
35200000 | Darlehensverbindlichkeiten gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften | ||
35300000 | Darlehensverbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften | ||
35900000 | Darlehensverbindlichkeiten gegenüber sonstigen Dritten | ||
35980000 | Planungskonto Aufnahme von Investitionskrediten | ||
35990000 | Planungskonto Tilgung von Darlehen und Krediten | ||
36 | Sonstige Verbindlichkeiten, Verwahrgelder | ||
36100000 | Verwahrgelder (Parkposten) | ||
36100001 | 36100999 | Verwahrgelder (1–1000) | |
3613 | Kollekten | ||
Landeskirchliche Kollekten | |||
36130000 | Neujahr 0 | ||
36130001 | 01 nach dem Christfest 0 | ||
36130002 | 01 nach Epiphanias 0 | ||
36130003 | 02 nach Epiphanias 0 | ||
36130004 | 03 nach Epiphanias 0 | ||
36130005 | 04 nach Epiphanias 0 | ||
36130006 | 05 nach Epiphanias 0 | ||
36130007 | Letzter nach Epiphanias 0 | ||
36130008 | Septuagesima 0 | ||
36130009 | Sexagesima 0 | ||
36130010 | Estomihi 0 | ||
36130011 | Invocavit 0 | ||
36130012 | Reminiszere 0 | ||
36130013 | Okuli 0 | ||
36130014 | Lätare 0 | ||
36130015 | Judika 0 | ||
36130016 | Palmarum 0 | ||
36130017 | Gründonnerstag 0 | ||
36130018 | Karfreitag 0 | ||
36130019 | Ostersonntag 0 | ||
36130020 | Ostermontag 0 | ||
36130021 | Quasimodogeniti 0 | ||
36130022 | Miserikordias Domini 0 | ||
36130023 | Jubilate 0 | ||
36130024 | Kantate 0 | ||
36130025 | Rogate 0 | ||
36130026 | Christi Himmelfahrt 0 | ||
36130027 | Exaudi 0 | ||
36130028 | Pfingstsonntag 0 | ||
36130029 | Pfingstmontag 0 | ||
36130030 | Trinitatis 0 | ||
36130031 | 01 nach Trinitatis 0 | ||
36130032 | 02 nach Trinitatis 0 | ||
36130033 | 03 nach Trinitatis 0 | ||
36130034 | 04 nach Trinitatis 0 | ||
36130035 | 05 nach Trinitatis 0 | ||
36130036 | 06 nach Trinitatis 0 | ||
36130037 | 07 nach Trinitatis 0 | ||
36130038 | 08 nach Trinitatis 0 | ||
36130039 | 09 nach Trinitatis 0 | ||
36130040 | 10 nach Trinitatis 0 | ||
36130041 | 11 nach Trinitatis 0 | ||
36130042 | 12 nach Trinitatis 0 | ||
36130043 | 13 nach Trinitatis 0 | ||
36130044 | 14 nach Trinitatis 0 | ||
36130045 | 15 nach Trinitatis 0 | ||
36130046 | 16 nach Trinitatis 0 | ||
36130047 | 17 nach Trinitatis 0 | ||
36130048 | 18 nach Trinitatis 0 | ||
36130049 | 19 nach Trinitatis 0 | ||
36130050 | 20 nach Trinitatis 0 | ||
36130051 | 21 nach Trinitatis 0 | ||
36130052 | 22 nach Trinitatis 0 | ||
36130053 | 23 nach Trinitatis 0 | ||
36130054 | 24 nach Trinitatis 0 | ||
36130055 | Reformationstag 0 | ||
36130056 | Drittletzter des Kirchenjahres 0 | ||
36130057 | Vorletzter des Kirchenjahres 0 | ||
36130058 | Buß- und Bettag 0 | ||
36130059 | Ewigkeitssonntag 0 | ||
36130060 | 1. Advent 0 | ||
36130061 | 2. Advent 0 | ||
36130062 | 3. Advent 0 | ||
36130063 | 4. Advent 0 | ||
36130064 | Heiligabend 0 | ||
36130065 | Weihnachtsfest 0 | ||
36130066 | 2. Weihnachtsfeiertag 0 | ||
36130067 | Silvester 0 | ||
36130068 | 01 nach Weihnachten 0 | ||
(36130070 bis 36130099 s. u.) | |||
36130100 | Neujahr 1 | ||
36130101 | 01 nach dem Christfest 1 | ||
36130102 | 01 nach Epiphanias 1 | ||
36130103 | 02 nach Epiphanias 1 | ||
36130104 | 03 nach Epiphanias 1 | ||
36130105 | 04 nach Epiphanias 1 | ||
36130106 | 05 nach Epiphanias 1 | ||
36130107 | Letzter nach Epiphanias 1 | ||
36130108 | Septuagesima 1 | ||
usw. | usw. | ||
Kollekten des Kirchenkreises, der Kirchengemeinden und freie Kollekten allgemein | |||
36130070 | 36130079 | Kollekten KK (1–10) 0 | |
36130080 | 36130089 | Kollekten KGM (1–10) 0 | |
36130090 | 36130099 | freie Kollekten allgemein (1–10) 0 | |
(36130100 bis 36130168 s. o.) | |||
36130170 | 36130179 | Kollekten KK (1–10) 1 | |
36130180 | 36130189 | Kollekten KGM (1–10) 1 | |
36130190 | 36130199 | freie Kollekten allgemein (1–10) 1 | |
usw. | usw. | ||
36135000 | Kollektenverbindlichkeiten | ||
36200000 | Umsatzsteuer | ||
36210000 | Umsatzsteuer 7 % | ||
36210100 | Umsatzsteuer 5 % | ||
36220000 | Umsatzsteuer 19 % | ||
36220100 | Umsatzsteuer 16 % | ||
36221000 | Umsatzsteuer nach § 13b UStG | ||
36230000 | Umsatzsteuer Vorjahr (Verbindlichkeiten) | ||
36240000 | Umsatzsteuervorauszahlungen | ||
36250000 | Umsatzsteuervorauszahlung 1/11 | ||
36270000 | Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % | ||
36300000 | Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt | ||
36400000 | Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | ||
36410000 | Gehaltsverrechnung KIDICAP | ||
36500000 | Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen | ||
36600000 | Verbindlichkeiten gegenüber Zusatzversorgung | ||
36700000 | Verbindlichkeiten aus Spenden und Kollekten | ||
36710000 | Verbindlichkeiten aus der Abräumung von Gräbern | ||
36720000 | Verbindlichkeiten Friedhofsunterhaltungsgebühren und Pflege | ||
36730000 | 36730001 | Verbindlichkeiten Friedhof weitere (1–2) | |
36800000 | sonstige öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten | ||
36850000 | Weitere Verbindlichkeiten mit Kontokorrent | ||
36890000 | 36890099 | Verbindlichkeiten Mietkautionen (1–100) | |
36890100 | 36890199 | Verbindlichkeiten Mietkautionen (101–200) | |
36900000 | Sonstige Verbindlichkeiten | ||
36910000 | 36990000 | erhaltene Anzahlungen (1–9) | |
36990010 | erwartete Anzahlungen | ||
36990020 | erhaltene Anzahlungen Umsatzsteuer voll | ||
38 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | ||
38000000 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | ||
38100000 | 38100990 | pRAP Grabpflegeentgelte (Legate) (1–990) | |
38200000 | pRAP Friedhofsunterhaltungsgebühr | ||
38210000 | 38210002 | pRAP Friedhof weitere (1–3) | |
38300000 | pRAP Friedhofsnutzungsgebühr | ||
38900000 | Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten | ||
38910000 | Innere Geldanleihe passive Rechnungsabgrenzungsposten | ||
4 | Kontenklasse 4 – Erträge | ||
40 | Erträge aus kirchlichen Aufgaben | ||
40000000 | 40000015 | Erträge aus kirchlichen Aufgaben | |
40000100 | Erträge aus kirchlichen Aufgaben steuerfrei | ||
40000200 | Erträge aus kirchlichen Aufgaben USt. ermäßigt | ||
40000300 | Erträge aus kirchlichen Aufgaben USt. voll | ||
40100000 | Erträge aus der Erbringung von kirchlichen Diensten | ||
40120000 | Schulgeld | ||
40121100 | Schulgeld steuerfrei | ||
40130000 | Elternbeiträge | ||
40130100 | Elternbeiträge steuerfrei | ||
40131000 | Essensgeld Kita | ||
40131100 | Essensgeld Kita steuerfrei | ||
40131300 | Essensgeld Kita USt. voll | ||
40132000 | Essensgeld OGS | ||
40132100 | Essensgeld OGS steuerfrei | ||
40132300 | Essensgeld OGS USt. voll | ||
40140000 | Eintrittsgelder | ||
40140200 | Eintrittsgelder USt. ermäßigt | ||
40150000 | Entgelte aus kirchlichen Tagungen | ||
40150300 | Entgelte aus kirchlichen Tagungen USt. voll | ||
40151000 | Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Teilnehmerbeiträge | ||
40151030 | Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Teilnehmerbeiträge USt. voll | ||
40151100 | Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Freizeiten steuerfrei | ||
40151200 | Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Freizeiten USt. voll | ||
40152000 | Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Unterkunft | ||
40152010 | Entgelte Unterkunft steuerfrei | ||
40152110 | Entgelte Unterkunft steuerpflichtig USt. ermäßigt | ||
40153000 | Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Verpflegung | ||
40153010 | Verpflegung steuerfrei | ||
40153110 | Verpflegung steuerpflichtig USt. ermäßigt | ||
40153111 | Verpflegung steuerpflichtig USt voll | ||
40153112 | Verpflegung Mitarbeitende USt. voll | ||
40153113 | Verpflegung Mitarbeitende USt. ermäßigt | ||
40153114 | Verpflegung Mitarbeitende steuerfrei | ||
40154000 | Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Sonstiges | ||
40154002 | Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Sonstiges USt. ermäßigt | ||
40154003 | Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Sonstiges USt. voll | ||
40154010 | Ausfallkosten Räume steuerfrei | ||
40154020 | Ausfallkosten Unterkunft steuerfrei | ||
40154030 | Ausfallkosten Verpflegung steuerfrei | ||
40154040 | Ausfallkosten Unterkunft USt. ermäßigt | ||
40154050 | Ausfallkosten Verpflegung USt. ermäßigt | ||
40154110 | Ausfallkosten Räume steuerpflichtig USt. voll | ||
40154120 | Ausfallkosten Unterkunft steuerpflichtig USt. voll | ||
40154130 | Ausfallkosten Verpflegung steuerpflichtig USt. voll | ||
40155010 | Nutzungsentgelt Küche steuerfrei | ||
40155110 | Nutzungsentgelt Küche USt. voll | ||
40156000 | Nutzungsentgelt Tagungsräume nicht steuerbar | ||
40156010 | Nutzungsentgelt Tagungsräume steuerfrei | ||
40156110 | Nutzungsentgelt Tagungsräume USt. voll | ||
40157001 | Erstattung Telefon steuerfrei | ||
40157002 | Erstattung Papier und Fotokopien | ||
40157003 | Erstattung Portokosten | ||
40157304 | Erstattung Telefon USt. voll | ||
40157305 | Erstattung Papier und Fotokopien USt. voll | ||
40159000 | Sonstige Erstattungen nicht steuerbar | ||
40159001 | Echte Schadensersatzleistungen | ||
40159002 | 40159010 | Sonstige Erstattungen (2–10) | |
40159100 | Sonstige Erstattungen steuerfrei | ||
40159200 | Sonstige Erstattungen USt. ermäßigt | ||
40159300 | Sonstige Erstattungen USt. voll | ||
40160000 | Grabpflegeentgelte (z. B. Einzelentgelte) | ||
40161000 | Pflegegebühren sonstige | ||
40162000 | Pflegegebühren sonstige (jährlich) | ||
40163000 | Pflegegebühren sonstige (Kriegsgräberpflege) | ||
40170000 | Gebühren für Archivnutzung | ||
40190000 | Sonstige Erträge aus der Erbringung von kirchlichen Diensten | ||
40200000 | Friedhofsgebühren | ||
40200100 | Friedhofsgebühren sonstige | ||
40210000 | Bestattungsgebühren | ||
40210100 | Bestattungsgebühren sonstige | ||
40211000 | Orgelgebühren | ||
40212000 | Ausschmückung Gräber | ||
40212200 | Ausschmückung Gräber USt. ermäßigt | ||
40212300 | Ausschmückung Gräber USt. voll | ||
40213000 | Umbettungsgebühren | ||
40214000 | Bestattungsgebühren Urnengräber | ||
40220000 | Nutzungsgebühren | ||
40221000 | Nutzungsgebühren Wahlgrab | ||
40221100 | Nutzungsgebühren Wahlgemeinschaftsgräber | ||
40221200 | Nutzungsgebühren Baumwahlgräber | ||
40222000 | Nutzungsgebühren Reihengrab | ||
40222100 | Nutzungsgebühren Reihengemeinschaftsgräber | ||
40223000 | Nutzungsgebühren Urnengrab | ||
40223100 | Nutzungsgebühren Reihenurnengrab | ||
40223200 | Nutzungsgebühren Urnenwahlgemeinschaftsgrab | ||
40223300 | Nutzungsgebühren Urnenreihengemeinschaftsgrab | ||
40224000 | Nutzungsgebühren Rasenreihengrab | ||
40224100 | Nutzungsgebühren Rasenreihengrab | ||
40225000 | Nutzungsgebühren Rasenurnengrab | ||
40225100 | Nutzungsgebühren Rasenurnengrab | ||
40226000 | Nutzungsgebühren Kolumbarien | ||
40226100 | Nutzungsgebühren Kolumbarien (Wahl) | ||
40226200 | Nutzungsgebühren Kolumbarien (Reihe) | ||
40227000 | Nutzungsgebühren Friedhofskapelle | ||
40227100 | Ausschmückung Friedhofskapelle | ||
40227300 | Ausschmückung Friedhofskapelle USt. voll | ||
40228000 | Nutzungsgebühren Aussegnungshalle | ||
40228100 | Ausschmückung Aussegnungshalle | ||
40228300 | Ausschmückung Aussegnungshalle USt. voll | ||
40229000 | Nutzungsgebühren Leichenkammer | ||
40229003 | Nutzungsgebühren Leichenkammer USt. voll | ||
40229100 | Ausschmückung Leichenkammer | ||
40229300 | Ausschmückung Leichenkammer USt. voll | ||
40230000 | Friedhofsunterhaltungsgebühren | ||
40231000 | Unterhaltungsgebühren sonstige | ||
40231300 | Unterhaltungsgebühren sonstige USt. voll | ||
40240000 | Grabmalgebühren | ||
40241000 | Gebühren für Namensplatte | ||
40241300 | Gebühren für Namensplatte USt. voll | ||
40242000 | Abbaukosten | ||
40242100 | Abbaukosten | ||
40242300 | Abbaukosten USt. voll | ||
40250000 | sonstige Friedhofsgebühren | ||
40250300 | sonstige Friedhofsgebühren USt. voll | ||
40260000 | Verlängerungsgebühren | ||
40260100 | Verlängerungsgebühren sonstige | ||
40261000 | Verlängerungsgebühren Erd-Wahlgrab | ||
40262000 | Verlängerungsgebühren Erd-Wahlgemeinschaftsgrab | ||
40263000 | Verlängerungsgebühren Urnen-Wahlgrab | ||
40264000 | Verlängerungsgebühren Urnen-Wahlgemeinschaftsgrab | ||
40265000 | Verlängerungsgebühren Kolumbarien (Wahl) | ||
40265100 | Verlängerungsgebühren Kolumbarien (Wahl) | ||
40270000 | Nutzungsentschädigung Kriegsgräber | ||
40280000 | Nichtgemeindegliederzuschlag | ||
40280300 | Nichtgemeindegliederzuschlag USt. voll | ||
40291000 | 40295000 | Gebühren Sonstige | |
40295300 | Gebühren Sonstige USt. voll | ||
40300000 | Verkaufserträge aus kirchlichen Aufgaben | ||
40300200 | Verkaufserträge aus kirchlichen Aufgaben USt. ermäßigt | ||
40300300 | Verkaufserträge aus kirchlichen Aufgaben USt. voll | ||
40310000 | Erträge aus Veröffentlichungen in kirchlichem Schriftgut | ||
40310200 | Erträge aus Veröffentlichungen in kirchlichem Schriftgut USt. ermäßigt | ||
40320000 | Erträge aus dem Vertrieb von kirchlichen Schriften | ||
40320200 | Erträge aus dem Vertrieb von kirchlichen Schriften USt. ermäßigt | ||
40330000 | Sonstige Verkaufserträge aus kirchlichen Aufgaben | ||
40900000 | Sonstige Erträge aus kirchlichen Aufgaben | ||
40900200 | Sonstige Erträge aus kirchlichen Aufgaben USt. ermäßigt | ||
40900300 | Sonstige Erträge aus kirchlichen Aufgaben USt. voll | ||
41 | Umsatzerträge | ||
41000000 | Umsatzerträge | ||
41030000 | Umsatzerträge Sonstige 7 % USt. | ||
41040000 | Umsatzerträge Sonstige 7 % USt. | ||
41050000 | Umsatzerträge Sonstige 19 % USt. | ||
41060000 | Umsatzerträge Sonstige 19 % USt. | ||
41070000 | Umsatzerträge Sonstige 19 % USt. | ||
41080000 | Umsatzerträge Sonstige 19 % USt. | ||
41090000 | Umsatzerträge Sonstige 19 % USt. | ||
41100000 | Umsatzerträge Sonstige 19 % USt. | ||
41110000 | Umsatzerträge Sonstige 5 % USt. | ||
41120000 | Umsatzerträge Sonstige 16 % USt. | ||
42 | Erträge aus Grundvermögen und Rechten | ||
42000000 | Erträge aus Grundvermögen und Rechten | ||
42000300 | Erträge aus Grundvermögen und Rechten USt. voll | ||
42100000 | Mieterträge | ||
42100001 | Mieterträge Erlösschmälerungen | ||
42100300 | Mieterträge USt. voll | ||
42200000 | Dienstwohnungsvergütungen | ||
42300000 | Pachterträge | ||
42300001 | Pachterträge Erlösschmälerungen | ||
42300300 | Pachterträge USt. voll | ||
42400000 | Erbbauzinserträge | ||
42400001 | Erbbauzinserträge Erlösschmälerungen | ||
42600000 | Nutzungsentschädigungen | ||
42600001 | Nutzungsentschädigungen Erlösschmälerungen | ||
42600300 | Nutzungsentschädigungen USt. voll | ||
42700000 | Sonstige Erträge aus Grundvermögen und Rechten | ||
42700300 | Sonstige Erträge aus Grundvermögen und Rechten USt. voll | ||
43 | Erträge aus Ersatz- und Erstattungsleistungen | ||
43100000 | Ersatz aus der eigenen Landeskirche | ||
43100100 | Ersatz aus der eigenen Landeskirche steuerfrei | ||
43100200 | Ersatz aus der eigenen Landeskirche USt. ermäßigt | ||
43100300 | Ersatz aus der eigenen Landeskirche USt. voll | ||
43110000 | 43113000 | Ersatz aus Kirchengemeinden | |
43110100 | Ersatz aus Kirchengemeinden steuerfrei | ||
43110200 | Ersatz aus Kirchengemeinden USt. ermäßigt | ||
43110300 | Ersatz aus Kirchengemeinden USt. voll | ||
43120000 | Ersatz aus Kirchenkreisen | ||
43120100 | Ersatz aus Kirchenkreisen steuerfrei | ||
43120200 | Ersatz aus Kirchenkreisen USt. ermäßigt | ||
43120300 | Ersatz aus Kirchenkreisen USt. voll | ||
43130000 | Ersatz Pfarrbesoldungspauschale | ||
43140000 | Ersatz Beihilfepauschale | ||
43200000 | Ersatz aus der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche) | ||
43200100 | Ersatz aus der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche) steuerfrei | ||
43200200 | Ersatz aus der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche) USt. ermäßigt | ||
43200300 | Ersatz aus der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche) USt. voll | ||
43300000 | Ersatz von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen | ||
43300100 | Ersatz von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen steuerfrei | ||
43300200 | Ersatz von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen USt. ermäßigt | ||
43300300 | Ersatz von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen USt. voll | ||
43310000 | Ersatz von der Diakonie | ||
43310100 | Ersatz von der Diakonie steuerfrei | ||
43310200 | Ersatz von der Diakonie USt. ermäßigt | ||
43310300 | Ersatz von der Diakonie USt. voll | ||
43320000 | Ersatz von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen | ||
43320100 | Ersatz von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen steuerfrei | ||
43320200 | Ersatz von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen USt. ermäßigt | ||
43320300 | Ersatz von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen USt. voll | ||
43400000 | 43400004 | Ersatz von Sonstigen im kirchlichen Bereich | |
43400100 | Ersatz von Sonstigen im kirchlichen Bereich steuerfrei | ||
43400200 | Ersatz von Sonstigen im kirchlichen Bereich USt. ermäßigt | ||
43400300 | Ersatz von Sonstigen im kirchlichen Bereich USt. voll | ||
43500000 | 43500009 | Ersatz von Dritten | |
43500100 | Ersatz von Dritten steuerfrei | ||
43500200 | Ersatz von Dritten USt. ermäßigt | ||
43500300 | Ersatz von Dritten USt. voll | ||
43510000 | Einnahmen Mietnebenkostenerstattung | ||
43510300 | Einnahmen Mietnebenkostenerstattung USt. voll | ||
43520000 | Einnahmen Heizkostenerstattung | ||
43520300 | Einnahmen Heizkostenerstattung USt. voll | ||
43530000 | Erstattung Kosten Treuhandvermögen | ||
43530100 | Erstattung Kosten Treuhandvermögen steuerfrei | ||
43530300 | Erstattung Kosten Treuhandvermögen USt. voll | ||
43600000 | Ersatz von Mitarbeitenden | ||
43600100 | Ersatz von Mitarbeitenden steuerfrei | ||
43600200 | Ersatz von Mitarbeitenden USt. ermäßigt | ||
43600300 | Ersatz von Mitarbeitenden USt. voll | ||
44 | Kirchensteuern | ||
44100000 | Erträge aus Kirchensteuern | ||
44110000 | Kirchensteuern auf Einkommen | ||
44111000 | Kirchenlohnsteuer | ||
44112000 | Kircheneinkommensteuer | ||
44113000 | Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer | ||
44114000 | Kirchensteuer der Soldaten | ||
44120000 | Kirchensteuer im Verrechnungsverfahren (Clearing) | ||
44130000 | Kirchen-Grundsteuer | ||
44140000 | Kirchensteuer aus einheitlicher Pauschsteuer | ||
44200000 | Kirchgeld als Ortskirchensteuer | ||
44900000 | Sonstige Kirchensteuern | ||
44990000 | Erlösschmälerungen Kirchensteuern | ||
45 | Finanzausgleichsleistungen, Zuweisungen und Umlagen innerhalb des kirchlichen Bereichs | ||
45100000 | Finanzausgleichsleistungen, Zuweisungen und Umlagen innerhalb der eigenen Landeskirche | ||
45110000 | Finanzausgleichsleistungen innerhalb der eigenen Landeskirche | ||
45111000 | Finanzausgleichsleistungen innerhalb der eigenen Landeskirche (Ebene Kirchenkreis) | ||
45112000 | Finanzausgleichsleistungen innerhalb der eigenen Landeskirche (Ebene Kirchengemeinde) | ||
45120000 | Allgemeine Zuweisungen und Umlagen innerhalb der eigenen Landeskirche | ||
45130000 | 45130009 | Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb der eigenen Landeskirche | |
45140000 | 45149000 | Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb des eigenen Kirchenkreises | |
45149100 | 45149500 | Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb des eigenen Kirchenkreises | |
45150000 | Leistungen von Baulastträgern innerhalb der eigenen Landeskirche | ||
45200000 | Finanzausgleichsleistungen, Zuweisungen und Umlagen innerhalb der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche) | ||
45210000 | Finanzausgleichsleistungen innerhalb der EKD | ||
45220000 | Allgemeine Zuweisungen und Umlagen innerhalb der EKD | ||
45230000 | Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb der EKD | ||
45231000 | 45232000 | Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb der EKD | |
45300000 | Zuweisungen von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen | ||
45310000 | Zuweisungen Diakonie | ||
45390000 | Zuweisungen von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen | ||
45400000 | Zuweisungen von Sonstigen im kirchlichen Bereich | ||
45500000 | – reserviert – | ||
45600000 | Anteil an der Landeskirchensteuer | ||
46 | Erträge aus Sonderhaushalten | ||
46000000 | Erträge aus Sonderhaushalten | ||
46100000 | Zuführung vom Sonderhaushalt | ||
46110000 | Zuführung vom Sonderhaushalt KiBiz | ||
46200000 | Zuführung vom ordentlichen Haushalt | ||
46210000 | Zuführung vom ordentlichen Haushalt KiBiz | ||
47 | Zuschüsse von Dritten | ||
47100000 | Zuschüsse vom Bund | ||
47110000 | Zuschüsse vom Bundesamt für Zivildienst | ||
47120000 | Zuschuss Betriebsrentenverstärkungsgesetz | ||
47190000 | Sonstige Zuschüsse vom Bund | ||
47200000 | Zuschüsse von Ländern | ||
47202000 | 47203000 | Zuschüsse von Ländern | |
47210000 | Zuschüsse von Ländern | ||
47211000 | Familienzentren gesetzliche Zuschüsse | ||
47212000 | Kita Integration | ||
47220000 | Leistungen von staatlichen Baulastträgern/Patronatsleistungen | ||
47230000 | Staatsdotationen | ||
47290000 | Sonstige Zuschüsse von Ländern | ||
47300000 | 47302000 | Zuschüsse von Gemeindeverbänden (kommunal) | |
47310000 | Kita gesetzlicher Zuschuss (kommunal) | ||
47400000 | Zuschüsse von Gemeinden (kommunal) | ||
47410000 | Leistungen von kommunalen Baulastträgern/Patronatsleistungen von Kommunen | ||
47430000 | Kita gesetzlicher Zuschuss (kommunal) | ||
47440000 | Kita freiwilliger Zuschuss (kommunal) | ||
47450000 | Kita Sprachförderung | ||
47460000 | 47480000 | Kita Sonstige (1–3) | |
47490000 | 47499000 | Sonstige Zuschüsse von Gemeinden (kommunal) (1–10) | |
47490200 | Sonstige Zuschüsse von Gemeinden (kommunal) USt. ermäßigt | ||
47490300 | Sonstige Zuschüsse von Gemeinden (kommunal) USt. voll | ||
47500000 | 47500010 | Zuschüsse von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (1–11) | |
47500200 | Zuschüsse von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts USt. ermäßigt | ||
47500300 | Zuschüsse von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts USt. voll | ||
47900000 | Zuschüsse von sonstigen Dritten | ||
47900200 | Zuschüsse von sonstigen Dritten USt. ermäßigt | ||
47900300 | Zuschüsse von sonstigen Dritten USt. voll | ||
47901000 | 47902000 | Zuschüsse von sonstigen Dritten | |
47910000 | Leistungen von sonstigen Baulastträgern/Sonstige Patronatsleistungen | ||
47990000 | Übrige sonstige Zuschüsse | ||
47990200 | Übrige sonstige Zuschüsse USt. ermäßigt | ||
47990300 | Übrige sonstige Zuschüsse USt. voll | ||
48 | Kollekten und Spenden | ||
48100000 | Kollekten | ||
48200000 | Spenden | ||
48210000 | Kirchgeld (freiwillig) | ||
48290000 | Sonstige Spenden | ||
48300000 | Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse | ||
48400000 | Bußgelder | ||
49 | Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen | ||
49000000 | Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen | ||
49100000 | Bestandsveränderungen von unfertigen Erzeugnissen und Leistungen | ||
49200000 | Aktivierte Eigenleistungen | ||
Kontenklasse 5 – Sonstige Erträge | |||
50 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten | ||
50100000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen aus der eigenen Landeskirche | ||
50200000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen innerhalb der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche) | ||
50300000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen | ||
50310000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von der Diakonie | ||
50320000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen | ||
50400000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Sonstigen im kirchlichen Bereich | ||
50500000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Dritten | ||
50510000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen vom Bund | ||
50520000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Ländern | ||
50530000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Gemeindeverbänden (kommunal) | ||
50540000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Gemeinden (kommunal) | ||
50550000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts | ||
50590000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von sonstigen Dritten | ||
50710000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für zweckgebundene Spenden | ||
50720000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für nicht zweckgebundene Spenden | ||
50740000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für unentgeltliche Nutzungsüberlassungen bei Gebäuden | ||
50900000 | Erträge aus der Auflösung sonstiger Sonderposten | ||
51 | Erträge aus dem Abgang von und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des mobilen oder immateriellen Anlagevermögens | ||
51100000 | Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des mobilen oder immateriellen Anlagevermögens | ||
51200000 | Erträge aus der Zuschreibung zu Gegenständen des mobilen oder immateriellen Anlagevermögens | ||
51300000 | Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen | ||
51310000 | Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen S1 | ||
51320000 | Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen S2 | ||
51330000 | Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen S3 | ||
51340000 | Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen S4 | ||
51350000 | Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen S5 | ||
52 | Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | ||
52000000 | Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | ||
53 | Sonstige ordentliche Erträge | ||
53000000 | Sonstige ordentliche Erträge | ||
53000100 | Sonstige ordentliche Erträge steuerfrei | ||
53000200 | Sonstige ordentliche Erträge USt. ermäßigt | ||
53000300 | Sonstige ordentliche Erträge USt. voll | ||
53001000 | Sonstige Erstattungen von Sozialversicherungsträgern/der Bundesanstalt für Arbeit | ||
53002000 | Einnahmen aus der Gewährung von Abschlägen auf Arzneimittel | ||
53003000 | Einnahmen aus Schülerfahrtkosten | ||
53010000 | Erträge aus der Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten | ||
53100000 | Nebenerträge | ||
53100100 | Nebenerträge steuerfrei | ||
53100200 | Nebenerträge USt. ermäßigt | ||
53100300 | Nebenerträge USt. voll | ||
53110100 | Unentgeltliche Wertabgaben steuerfrei | ||
53110200 | Unentgeltliche Wertabgaben USt. ermäßigt | ||
53110300 | Unentgeltliche Wertabgaben USt. voll | ||
53200000 | Leistungen von selbstständigen Versorgungseinrichtungen | ||
53300000 | Erträge aus Skonti und Boni | ||
53400000 | Mitgliedsbeiträge | ||
53500000 | Steuererstattungen | ||
53600000 | Versicherungsleistungen | ||
53700000 | Schadensersatzleistungen | ||
53800000 | Periodenfremde Erträge | ||
53800100 | Periodenfremde Erträge steuerfrei | ||
53800200 | Periodenfremde Erträge USt. ermäßigt | ||
53800300 | Periodenfremde Erträge USt. voll | ||
53900000 | Übrige sonstige Erträge | ||
53900100 | Übrige sonstige Erträge steuerfrei | ||
53900200 | Übrige sonstige Erträge USt. ermäßigt | ||
53900300 | Übrige sonstige Erträge USt. voll | ||
53910000 | Mahngebühren | ||
53920000 | Säumniszuschläge | ||
53930000 | Erstattung Rücklastschriften | ||
57 | Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen | ||
57000000 | Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen | ||
58 | Zinsen und ähnliche Erträge | ||
58100000 | Zinserträge aus der eigenen Landeskirche | ||
58110000 | Zinserträge aus inneren Darlehen | ||
58120000 | Zinserträge aus innerkirchlichen Darlehen | ||
58130000 | Zinserträge aus sonstigen Darlehen | ||
58140000 | Zinserträge aus Sammelgeldanlage | ||
58200000 | Zinserträge innerhalb der EKD | ||
58300000 | Zinserträge von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen | ||
58310000 | Zinserträge von der Diakonie | ||
58320000 | Zinserträge von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen | ||
58400000 | Zinserträge von Sonstigen im kirchlichen Bereich | ||
58500000 | Zinsen von Kreditinstituten | ||
58510000 | Erträge aus eigenen Finanzanlagen | ||
58520000 | Erträge aus Finanzanlagen S2 | ||
58530000 | Erträge aus Finanzanlagen S3 | ||
58540000 | Erträge aus Finanzanlagen S4 | ||
58550000 | Erträge aus Finanzanlagen S5 | ||
58900000 | Sonstige Zins- und ähnliche Erträge | ||
58910000 | Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S1 | ||
58911000 | 58915000 | Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S1 (1–5) | |
58920000 | Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S2 | ||
58921000 | 58925000 | Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S2 (1–5) | |
58930000 | Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S3 | ||
58931000 | 58935000 | Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S3 (1–5) | |
58940000 | Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S4 | ||
58941000 | 58945000 | Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S4 (1–5) | |
58950000 | Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S5 | ||
58951000 | 58955000 | Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S5 (1–5) | |
59 | Außerordentliche Erträge | ||
59100000 | Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden | ||
59200000 | Erträge aus der Zuschreibung von Grundstücken und Gebäuden | ||
59900000 | Sonstige außerordentliche Erträge | ||
59900100 | Sonstige außerordentliche Erträge steuerfrei | ||
59900200 | Sonstige außerordentliche Erträge USt. ermäßigt | ||
59900300 | Sonstige außerordentliche Erträge USt. voll | ||
59910000 | Erträge aus Bürgschafts- und Gewährverträgen | ||
59920000 | Erträge aus Auflösung Grablegat | ||
59930000 | Erträge aus Auflösung Grablegat USt. voll | ||
59940000 | Erträge aus der Auflösung von Sonder- und Treuhandvermögen | ||
59950000 | Kassenüberschüsse | ||
6 | Kontenklasse 6 – Aufwendungen | ||
60 | Personalaufwand | ||
601 | Bezüge der Pfarrerinnen und Pfarrer | ||
60110000 | Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer | ||
60120000 | Beihilfen der Pfarrerinnen und Pfarrer | ||
60130000 | Unterstützungen | ||
60140000 | Fürsorgeleistungen | ||
60150000 | Arbeitgeberanteile an der gesetzlichen Sozialversicherung für privatrechtlich angestellte Pfarrerinnen und Pfarrer | ||
60160000 | Pfarrbesoldungspauschale | ||
602 | Bezüge der Beamtinnen und Beamten | ||
60210000 | Besoldung der Beamtinnen und Beamten | ||
60211000 | 60213000 | Besoldung der Beamtinnen und Beamten | |
60220000 | Beihilfen der Beamtinnen und Beamten | ||
60221000 | 60224000 | Beihilfen der Beamtinnen und Beamten der Schulen | |
60230000 | Unterstützungen | ||
60240000 | Fürsorgeleistungen | ||
60250000 | Beihilfepauschale für Beamtinnen und Beamte | ||
603 | Beschäftigungsentgelte | ||
60310000 | Beschäftigungsentgelte | ||
60310100 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil | ||
60310200 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Hauswirtschaft | ||
60310300 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Hausmeister | ||
60310400 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Reinigung | ||
60310500 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Außenanlagenpflege | ||
60310600 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – ABM/AsS | ||
60310700 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Zusatzkräfte | ||
60310800 | 60311900 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – sonstige Beschäftigte (1–12) | |
60312000 | Honorare | ||
60312100 | 60312200 | Honorare – Sonstige (1–2) | |
60312300 | Zahlungen an ZDL | ||
60312400 | Zahlungen an FSJ | ||
60312500 | 60312900 | Zahlungen an Sonstige (1–5) | |
60313000 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – pädagogische Mitarbeiter | ||
60313100 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Fachkräfte | ||
60313200 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Ergänzungskräfte | ||
60313300 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Hauswirtschaft | ||
60313400 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Hausmeister | ||
60313500 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Reinigung | ||
60313600 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Außenanlagenpflege | ||
60313700 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Wirtschaftskräfte | ||
60313800 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Integration | ||
60313900 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Schwerpunkteinrichtung | ||
60314000 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Familienzentrum | ||
60314100 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Logopäden/Motopäden | ||
60314200 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Vorpraktikanten | ||
60314300 | 60315000 | Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – sonstige Beschäftigte (13–20) | |
60320000 | Beihilfen der Beschäftigten | ||
60330000 | Unterstützungen | ||
60340000 | Fürsorgeleistungen | ||
60350000 | Arbeitgeberanteile an der gesetzlichen Sozialversicherung | ||
605 | Erstattungen der Agentur für Arbeit | ||
60510000 | Erstattungen der Agentur für Arbeit für Kurzarbeitergeld | ||
608 | Zuführung Rückstellungen | ||
60800000 | Zuführungen zu ATZ-Rückstellungen | ||
60820000 | Zuführungen zu Urlaubsrückstellungen | ||
60830000 | Zuführungen zu Überstundenrückstellungen | ||
60900000 | Sonstige Bezüge | ||
61 | Aufwendungen zur Versorgungssicherung | ||
61500000 | Aufwendungen zur Versorgungssicherung für Pfarrerinnen und Pfarrer | ||
61510000 | Aufwendungen an kapitalgedeckte Versorgungskassen | ||
61520000 | Aufwendungen an Beihilfeversicherungen | ||
61550000 | Zuführung zu Versorgungsrückstellungen | ||
61560000 | Zuführung zu Beihilferückstellungen | ||
61570000 | Stellenbeitrag Versorgungskasse | ||
61600000 | Aufwendungen zur Versorgungssicherung für Beamtinnen und Beamte | ||
61610000 | Aufwendungen an Versorgungskassen | ||
61620000 | Aufwendungen an Beihilfeversicherungen | ||
61650000 | Zuführung zu Versorgungsrückstellungen | ||
61660000 | Zuführung zu Beihilferückstellungen | ||
61700000 | Aufwendungen zur Versorgungssicherung für privatrechtliche Beschäftigte | ||
61710000 | Beiträge an Zusatzversicherungseinrichtungen | ||
61720000 | Beiträge an Sonstige | ||
61900000 | Sonstige Aufwendungen zur Versorgungssicherung | ||
62 | Versorgungsaufwendungen | ||
621 | Versorgungsbezüge der Pfarrerinnen und Pfarrer | ||
62110000 | Versorgungsbezüge der Pfarrerinnen und Pfarrer | ||
62120000 | Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen der Pfarrerinnen und Pfarrer | ||
62130000 | Versorgungsbezüge der Pfarrerinnen und Pfarrer | ||
622 | Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten | ||
62210000 | Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten | ||
62220000 | Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen der Beamtinnen und Beamten | ||
623 | Renten | ||
62300000 | Renten | ||
624 | Aufwendungen aus ungedeckten Versorgungsleistungen an VK | ||
62400000 | Aufwendungen aus ungedeckten Versorgungsleistungen an VK | ||
625 | Beihilfen an pensionierte Pfarrerinnen und Pfarrer | ||
62510000 | Beihilfen an pensionierte Pfarrerinnen und Pfarrer | ||
62520000 | Beihilfen an Hinterbliebene der pensionierten Pfarrerinnen und Pfarrer | ||
626 | Beihilfen an pensionierte Beamtinnen und Beamte | ||
62610000 | Beihilfen an pensionierte Beamtinnen und Beamte | ||
62620000 | Beihilfen an Hinterbliebene der pensionierten Beamtinnen und Beamten | ||
627 | Beihilfen an pensionierte Beschäftigte | ||
62700000 | Beihilfen an pensionierte Beschäftigte | ||
629 | Sonstige Versorgungsaufwendungen | ||
62900000 | Sonstige Versorgungsaufwendungen | ||
62910000 | Wartestandsbezüge | ||
62920000 | Vorruhestandsbezüge | ||
63 | Sonstige Personalaufwendungen | ||
63000000 | Sonstige Personalaufwendungen | ||
63100000 | Trennungsgeld, Umzugskostenvergütung | ||
63200000 | Reisebeihilfen | ||
63300000 | Mietentschädigungen | ||
63400000 | Amtszimmerentschädigung | ||
63500000 | Bekleidungsgeld | ||
63900000 | Übrige sonstige Personalaufwendungen | ||
64 | Kirchensteuererstattung und -verrechnung (Clearing) | ||
64000000 | Kirchensteuererstattung und -verrechnung (Clearing) | ||
64100000 | Kirchensteuererstattung aus Kappung | ||
64200000 | Kirchensteuererstattung aus Erlass | ||
64400000 | Kirchensteuer im Verrechnungsverfahren (Clearing) | ||
64500000 | Zuführung zur Clearingrückstellung | ||
65 | Finanzausgleichsleistungen, Zuweisungen und Umlagen an den kirchlichen Bereich | ||
65100000 | Finanzausgleichsleistungen, Zuweisungen und Umlagen innerhalb der eigenen Landeskirche | ||
65110000 | 65119000 | Finanzausgleichsleistungen innerhalb der eigenen Landeskirche | |
65120000 | 65121000 | Allgemeine Zuweisungen und Umlagen innerhalb der eigenen Landeskirche | |
65130000 | 65139000 | Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb der eigenen Landeskirche | |
65139100 | 65139500 | Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb der eigenen Landeskirche | |
65140000 | Zuweisungen und Umlagen für Investitionen innerhalb der eigenen Landeskirche | ||
65150000 | Leistungen aus Baulast und Patronat innerhalb der eigenen Landeskirche | ||
65160000 | 65169000 | Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb des eigenen Kirchenkreises | |
65169100 | 65169500 | Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb des eigenen Kirchenkreises | |
65200000 | Finanzausgleichsleistungen und Zuweisungen innerhalb der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche) | ||
65210000 | Finanzausgleichsleistungen innerhalb der EKD | ||
65220000 | Allgemeine Zuweisungen und Umlagen innerhalb der EKD | ||
65230000 | Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb der EKD | ||
65240000 | Zuweisungen und Umlagen für Investitionen innerhalb der EKD | ||
65300000 | Zuweisungen und Umlagen an selbstständige evangelische Dienste, Werke und Einrichtungen | ||
65320000 | Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an die Diakonie | ||
65330000 | Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an die Diakonie | ||
65340000 | Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an die Diakonie | ||
65390000 | Zuweisungen und Umlagen an andere selbstständige evangelische Dienste, Werke und Einrichtungen | ||
65400000 | Zuweisungen an Sonstige im kirchlichen Bereich | ||
65410000 | 65419000 | Zuweisungen an Sonstige im kirchlichen Bereich | |
65420000 | Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an Sonstige im kirchlichen Bereich | ||
65430000 | Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an Sonstige im kirchlichen Bereich | ||
65440000 | Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an Sonstige im kirchlichen Bereich | ||
66 | Zuführung an Sonderhaushalte | ||
66100000 | Zuführung zum Sonderhaushalt | ||
66110000 | Zuführung zum Sonderhaushalt KiBiz | ||
66200000 | Zuführung zum ordentlichen Haushalt | ||
66210000 | Zuführung zum ordentlichen Haushalt KiBiz | ||
67 | Zuschüsse an Dritte | ||
67100000 | Zuschüsse an den Bund (Kontengruppe) | ||
67110000 | Zuschüsse an den Bund | ||
67120000 | Verlorene Zuschüsse für Investitionen an den Bund | ||
67200000 | Zuschüsse an die Länder (Kontengruppe) | ||
67210000 | Zuschüsse an die Länder | ||
67220000 | Verlorene Zuschüsse für Investitionen an die Länder | ||
67300000 | Zuschüsse an Gemeindeverbände (kommunal) (Kontengruppe) | ||
67310000 | Zuschüsse an Gemeindeverbände (kommunal) | ||
67320000 | Verlorene Zuschüsse für Investitionen an Gemeindeverbände (kommunal) | ||
67400000 | Zuschüsse an Gemeinden (kommunal) (Kontengruppe) | ||
67410000 | Zuschüsse an Gemeinden (kommunal) | ||
67420000 | Verlorene Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden (kommunal) | ||
67500000 | Zuschüsse an sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kontengruppe) | ||
67510000 | Zuschüsse an sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts | ||
67520000 | Verlorene Zuschüsse für Investitionen an sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts | ||
67600000 | Zuschüsse an sonstige Dritte | ||
67610000 | Leistungen aus Baulast und Patronat an den öffentlichen Bereich | ||
67620000 | Leistungen aus Baulast und Patronat an Sonstige | ||
67900000 | 67900009 | Sonstige Zuschüsse und Zuwendungen | |
67910000 | 67910009 | Sonstige Zuschüsse an Dritte | |
67920000 | 67920009 | Zuwendungen an natürliche Personen | |
68 | Lebensmittel, Verpflegungs- und Betreuungsaufwand, Materialaufwand | ||
68000000 | Lebensmittel, Verpflegungs- und Betreuungsaufwand, Materialaufwand | ||
68100000 | 68120000 | Verbrauchsmaterial im kirchlichen Bereich | |
68200000 | Verpflegungs- und Betreuungsaufwand | ||
68210000 | Verpflegungsaufwand | ||
68220000 | Getränke | ||
68230000 | Betreuung | ||
68300000 | RHB, Waren und Erzeugnisse | ||
68310000 | Wareneingang USt. ermäßigt | ||
68320000 | Wareneingang USt. voll | ||
68330000 | Wareneingang USt. 10,7 % | ||
68340000 | Wareneingang innergemeinschaftlicher Erwerb | ||
68400000 | 68490000 | Maßnahmenabwicklung | |
68800000 | Lebensmittel | ||
68900000 | Sonstiger Materialaufwand | ||
69 | Wirtschafts- und Verwaltungsaufwand | ||
69000000 | Wirtschafts- und Verwaltungsaufwand | ||
69100000 | Geschäftsbedarf, Porto | ||
69110000 | Geschäftsbedarf | ||
69121000 | Bücher, Zeitschriften, Landkarten | ||
69130000 | Porto | ||
69140000 | Nebenkosten des Geldverkehrs | ||
69140100 | Nebenkosten des Geldverkehrs 1 | ||
69141000 | Rücklastschriften | ||
69200000 | Verfügungsmittel | ||
69210000 | Verfügungsmittel | ||
69300000 | Reisekosten | ||
69310000 | 69320000 | Reisekosten | |
69400000 | Sonstige personenbezogene Sachaufwendungen | ||
69410000 | Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit | ||
69420000 | betriebs- oder amtsärztliche Untersuchungen, Impfungen | ||
69421000 | amtsärztliche Untersuchungen Schüler/Praktikanten | ||
69430000 | Dienst- und Schutzkleidung | ||
69440000 | Schwerbehindertenabgabe | ||
69490000 | Übrige personenbezogene Sachaufwendungen | ||
69500000 | Aufwendungen für Aus- und Fortbildung | ||
69510000 | Lehr- und Lernmittel | ||
69520000 | Unterbringungs- und Verpflegungskosten | ||
69530000 | Honorare, Unterrichtsgelder | ||
69540000 | Supervision | ||
69550000 | Stipendien | ||
69600000 | Kommunikationsaufwand | ||
69700000 | Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung | ||
69701000 | 69707000 | Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung | |
69710000 | Geschenke abzugsfähig | ||
69800000 | 69800013 | EDV-Aufwendungen | |
69900000 | Sonstiger Wirtschafts- und Verwaltungsaufwand | ||
69910000 | Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen | ||
69911000 | 69912000 | Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen | |
69920000 | Bekanntmachungsaufwand | ||
69930000 | Leihgebühren | ||
69931000 | Aufwendungen für Leasing | ||
69940000 | Mitgliedsbeiträge | ||
69950000 | 69950009 | Sonstige Dienstleistungen Dritter | |
69951000 | Fremdleistungen | ||
69952000 | Fremdleistungen USt. ermäßigt | ||
69953000 | Fremdleistungen USt. voll | ||
69954000 | Fremdleistungen § 13b UStG | ||
69960000 | Mittel für Gesundheitspflege | ||
69970000 | Grabaushub | ||
69971000 | Pflege der Kriegsgräber | ||
69972000 | Überprüfung der Grabmale | ||
69973000 | Gräberpflege/-gebühren | ||
69980000 | Wäsche und Reinigung | ||
69990000 | Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen | ||
69991000 | Betriebsausgaben nicht abzugsfähig | ||
69992000 | 69992900 | Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Schulen | |
7 | Kontenklasse 7 – Sonstige kirchliche Aufwendungen | ||
70 | Aufwendungen für Ersatz- und Erstattungsleistungen | ||
70100000 | Erstattungen innerhalb der eigenen Landeskirche | ||
70110000 | 70140000 | Erstattungen innerhalb der eigenen Landeskirche | |
70200000 | Erstattungen innerhalb der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche) | ||
70300000 | Erstattungen an selbstständige evangelische Dienste, Werke und Einrichtungen | ||
70310000 | Erstattungen an die Diakonie | ||
70320000 | Erstattungen an andere evangelische Dienste, Werke und Einrichtungen | ||
70400000 | 70400004 | Erstattungen an Sonstige im kirchlichen Bereich | |
70500000 | Erstattungen an Dritte | ||
70510000 | Erstattungen an Dritte | ||
71 | Ausstattung und Instandhaltung | ||
71100000 | 71190000 | Beschaffung unterhalb der Vermögensgrenze | |
71200000 | Instandhaltung von Grundstücken und Gebäuden und von Betriebsvorrichtungen | ||
71210000 | Instandhaltung der Grundstücke und Außenanlagen | ||
71220000 | 71220900 | Instandhaltung der Gebäude | |
71221000 | Instandhaltung der Gebäude | ||
71230000 | Wartung von Grundstücken und Gebäuden | ||
71240000 | Instandhaltung von Betriebsvorrichtungen | ||
71300000 | Instandhaltung technischer Geräte | ||
71400000 | Instandhaltung von Fahrzeugen | ||
71500000 | Instandhaltung von Ausstattungs- und Gebrauchsgegenständen | ||
71510000 | Instandhaltung von Büchern und anderen Medien | ||
71520000 | Instandhaltung/Sicherung von Kunst- und Sammlungsgegenständen | ||
71530000 | Restaurierung und andere Aufwendungen für Archivalien | ||
71590000 | Instandhaltung sonstiger Ausstattungs- und Gebrauchsgegenstände | ||
71900000 | Sonstige Instandhaltung | ||
72 | Abschreibungen und Wertkorrekturen | ||
72100000 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | ||
72200000 | Abschreibungen auf Gebäude und Außenanlagen | ||
72210000 | Abschreibungen auf grundstücksgleiche Rechte | ||
72300000 | Abschreibungen auf technische Anlagen und Maschinen | ||
72300100 | Abschreibungen auf Betriebsvorrichtungen | ||
72300200 | Abschreibungen auf Energie Betriebstechnik | ||
72400000 | Abschreibungen auf Kulturgüter, Kunstwerke und besonders sakrale oder liturgische Gegenstände | ||
72500000 | Abschreibungen auf Fahrzeuge | ||
72550000 | Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter | ||
72600000 | Abschreibungen auf Einrichtung und Ausstattung | ||
72600100 | Abschreibungen auf Mietereinbauten | ||
72600200 | Abschreibungen auf Büromöbel | ||
72600300 | Abschreibungen auf Musikinstrumente und Sportgeräte | ||
72600400 | Abschreibungen auf EDV/Hardware | ||
72600500 | Abschreibungen auf Medien- und Tontechnik | ||
72700000 | Abschreibungen auf Finanzanlagen | ||
72710000 | Abschreibungen auf Finanzanlagen S1 | ||
72720000 | Abschreibungen auf Finanzanlagen S2 | ||
72730000 | Abschreibungen auf Finanzanlagen S3 | ||
72740000 | Abschreibungen auf Finanzanlagen S4 | ||
72750000 | Abschreibungen auf Finanzanlagen S5 | ||
72800000 | Wertkorrekturen und periodenfremde Aufwendungen | ||
72810000 | Wertkorrekturen | ||
72820000 | Kassenfehlbeträge | ||
72900000 | Sonstige Abschreibungen auf mobile Gegenstände des Anlagevermögens | ||
73 | Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des mobilen und immateriellen Anlagevermögens | ||
73000000 | Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des mobilen und immateriellen Anlagevermögens | ||
74 | Abgaben, Besitz- und Verkehrssteuern, Versicherungen | ||
74000000 | Abgaben, Besitz- und Verkehrssteuern, Versicherungen | ||
74100000 | Steuern | ||
74110000 | Steuern vom Einkommen und Ertrag | ||
74120000 | Kfz-Steuern | ||
74190000 | Sonstige Steuern | ||
74200000 | Versicherungsprämien | ||
74210000 | Grundstücks- und Gebäudeversicherungen | ||
74220000 | Kfz-Versicherungen | ||
74230000 | Personenbezogene Versicherungen | ||
74240000 | Personenbezogene Versicherungen | ||
74300000 | Gesetzliche Unfallversicherung | ||
74900000 | Sonstige Abgaben und Entgelte | ||
74910000 | Sonstige Grundstücksabgaben – öffentlich-rechtlich | ||
74920000 | Sonstige Grundstücksabgaben – privatrechtlich | ||
75 | Zuführung zu Sonderposten | ||
75000000 | Zuführung zu Sonderposten | ||
76 | Sonstige ordentliche Aufwendungen | ||
76010000 | Aufwendungen für die Zuführung zu passiven Rechnungsabgrenzungsposten | ||
76100000 | Reinigung und Bewachung | ||
76200000 | Heizung, Wasser, Gas, Strom | ||
76210000 | Heizung | ||
76220000 | Wasser | ||
76230000 | Gas | ||
76240000 | Strom | ||
76300000 | 76300034 | Sonstige Betriebskosten | |
76500000 | 76500004 | Mietaufwendungen | |
76600000 | Pachtaufwendungen | ||
76700000 | Erbbauzinsaufwendungen | ||
76800000 | Periodenfremde Aufwendungen | ||
76900000 | Sonstige ordentliche Aufwendungen | ||
76910000 | Verstärkungsmittel | ||
76930000 | Betriebsaufwendungen für Fahrzeuge | ||
76940000 | Aufwand aus Skonti und Boni | ||
76990000 | Weitere ordentliche Aufwendungen | ||
77 | Aufwendungen aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen | ||
77000000 | Aufwendungen aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen | ||
78 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
78100000 | Zinsaufwendungen innerhalb der eigenen Landeskirche | ||
78110000 | Zinsaufwendungen für innere Darlehen | ||
78120000 | Zinsaufwendungen für innerkirchliche Darlehen | ||
78130000 | Zinsaufwendungen für sonstige Darlehen | ||
78200000 | Zinsaufwendungen innerhalb der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche) | ||
78300000 | Zinsaufwendungen an selbstständige evangelische Dienste, Werke und Einrichtungen | ||
78310000 | Zinsaufwendungen an die Diakonie | ||
78320000 | Zinsaufwendungen an andere selbstständige evangelische Dienste, Werke und Einrichtungen | ||
78400000 | Zinsaufwendungen an Sonstige im kirchlichen Bereich | ||
78500000 | Zinsaufwendungen an Kreditinstitute | ||
78510000 | Aufwendungen aus Finanzanlagen | ||
78520000 | Aufwendungen aus Finanzanlagen S2 | ||
78530000 | Aufwendungen aus Finanzanlagen S3 | ||
78540000 | Aufwendungen aus Finanzanlagen S4 | ||
78550000 | Aufwendungen aus Finanzanlagen S5 | ||
78900000 | Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen | ||
78910000 | Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S1 | ||
78911000 | 78915000 | Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S1 (1–5) | |
78920000 | Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S2 | ||
78921000 | 78925000 | Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S2 (1–5) | |
78930000 | Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S3 | ||
78931000 | 78935000 | Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S3 (1–5) | |
78940000 | Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S4 | ||
78941000 | 78945000 | Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S4 (1–5) | |
78950000 | Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S5 | ||
78951000 | 78955000 | Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S5 (1–5) | |
79 | Außerordentliche Aufwendungen | ||
79100000 | Restbuchwert bei der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden | ||
79200000 | Außerplanmäßige Abschreibungen von Grundstücken und Gebäuden | ||
79900000 | Sonstige außerordentliche Aufwendungen | ||
79910000 | Inanspruchnahme aus Bürgschaften | ||
79940000 | Restbuchwert bei der Auflösung von Sonder- und Treuhandvermögen | ||
8 | Kontenklasse 8 – Eröffnungs- und Abschlusskonten, technische Konten | ||
80/81/82 | Eröffnungs- und Abschlusskonten | ||
80000000 | Eröffnungsbilanzkonto | ||
81000000 | Saldenübernahme Kita | ||
82000000 | Verrechnungskonto für besondere Zwecke | ||
83/84 | Änderung des Rücklagenbestandes, Finanzierungsanteil für Investitionen | ||
83100000 | Entnahmen aus Rücklagen | ||
83300000 | Zuführung an Rücklagen | ||
84100000 | Finanzierungsanteil für Investitionen | ||
89 | Technische Konten | ||
89010000 | Umbuchung Kostenrechnung – Festkonto | ||
89020000 | Verrechnung offener Posten – Festkonto | ||
89030000 | Verzinsung offener Posten – Festkonto | ||
89040000 | Zwischenkonto Anlagen | ||
89050000 | Festkonto für die Leistungsverrechnung | ||
89060000 | GuV Abschluss – Festkonto zur Ermittlung des Gewinnvortrags | ||
89070000 | GuV Ergebnis – Festkonto | ||
89080000 | Zwischenkonto KIDICAP | ||
89090000 | Festkonto für die Erfassung von Kennzahlen auf statistischen Konten | ||
89100000 | Umbuchungskonto für Anlagen | ||
89110000 | Zwischenkonto Umsatzsteuer-Zahllast | ||
89200010 | Scherbenkonto KIDICAP | ||
89910000 | Zu verteilende Zinsen SG1 | ||
89920000 | Zu verteilende Zinsen SG2 | ||
89930000 | Zu verteilende Zinsen SG3 | ||
89940000 | Zu verteilende Zinsen SG4 | ||
89950000 | Zu verteilende Zinsen SG5 | ||
89990000 | Gegenkonto Zinsverteilung | ||
9 | Kontenklasse 9 | ||
90 | Kosten- und Leistungsrechnung | ||
90001000 | Prozent Pfarrdienst | ||
90002000 | Prozent Gebäude | ||
Kalkulatorische Konten | |||
90010000 | LV Entlastungskonto | ||
90011000 | LV Entlastungskonto Pfarrer | ||
90011100 | Entlastung aus Pfarrbesoldungspauschale intern | ||
90011200 | Entlastung aus Versorgungskassenbeitrag intern | ||
90011300 | Entlastung aus Beihilfepauschale intern | ||
90012000 | LV Entlastungskonto Gebäude | ||
90012010 | 90012090 | LV Entlastungskonto (1–9) | |
90016000 | LV Entlastungskonto Personalkosten | ||
90016800 | LV Entlastungskonto Materialkosten | ||
90016950 | LV Entlastungskonto Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten | ||
90016999 | LV Entlastungskonto sonstige Kosten | ||
90017650 | LV Entlastungskonto Raumkosten | ||
90020000 | LV Belastungskonto | ||
90021000 | LV Belastungskonto Pfarrer | ||
90021100 | Belastung aus Pfarrbesoldungspauschale intern | ||
90021200 | Belastung aus Versorgungskassenbeitrag intern | ||
90021300 | Belastung aus Beihilfepauschale intern | ||
90022000 | LV Belastungskonto Gebäude | ||
90022010 | 90022090 | LV Belastungskonto (1–9) | |
90026000 | LV Belastungskonto Personalkosten | ||
90026800 | LV Belastungskonto Materialkosten | ||
90026950 | LV Belastungskonto Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten | ||
90026999 | LV Belastungskonto sonstige Kosten | ||
90027650 | LV Belastungskonto Raumkosten | ||
90030000 | Übertragung Finanzmittel ohne Leistungsverrechnung | ||
91 | Finanzausgleichskonten | ||
91010000 | Finanzausgleichsleistungen intern Entlastung allgemeiner Haushalt | ||
91011000 | Finanzausgleichsleistungen intern Entlastung gesamtkirchliche Aufgaben | ||
91014000 | Finanzausgleichsleistungen intern Entlastung Pfarrbesoldungspauschale | ||
91014100 | Finanzausgleichsleistungen intern Entlastung Pfarrbesoldungszuweisungen | ||
91014200 | Finanzausgleichsleistungen intern Entlastung Zentrale Beihilfeabrechnung | ||
91020000 | Finanzausgleichsleistungen intern Belastung allgemeiner Haushalt | ||
91021000 | Finanzausgleichsleistungen intern Belastung gesamtkirchliche Aufgaben | ||
91024000 | Finanzausgleichsleistungen intern Belastung Pfarrbesoldungspauschale | ||
91024100 | Finanzausgleichsleistungen intern Belastung Pfarrbesoldungszuweisungen | ||
91024200 | Finanzausgleichsleistungen intern Belastung Zentrale Beihilfeabrechnung | “ |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 15. Juni 2021 | |||
Evangelische Kirche von Westfalen | |||
Das Landeskirchenamt | |||
In Vertretung | |||
(L. S.) | Dr. Conring | ||
Az.: 900.15 |
Arbeitsrechtsregelungen
Kirchliches Arbeitsrecht
Landeskirchenamt | Bielefeld, 26. Mai 2021 |
Az.: 300.313 |
Die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission hat auf Grund von § 2 Absatz 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (ARRG) am 19. Mai 2021 die nachstehende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 ARRG bekannt gemacht wird. Die Arbeitsrechtsregelung ist gemäß § 3 Absatz 1 ARRG verbindlich.
Nr. 57Arbeitsrechtsregelung
über die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden
in der Ausbildung zur Pflegeassistenz (AzubiO-Pflegeassistenz) –
redaktionelle Änderungen
über die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden
in der Ausbildung zur Pflegeassistenz (AzubiO-Pflegeassistenz) –
redaktionelle Änderungen
Vom 19. Mai 2021
####§ 1
Änderung der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden
in der Ausbildung zur Pflegeassistenz (AzubiO-Pflegeassistenz)
Die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden in der Ausbildung zur Pflegeassistenz (AzubiO-Pflegeassistenz) vom 21. April 2021 wird wie folgt geändert:
- § 3 wird wie folgt gefasst:„§ 3
Weitere Pflichten der Auszubildenden und des Trägers der praktischen AusbildungDie weiteren Pflichten der Auszubildenden sowie des Trägers der praktischen Ausbildung ergeben sich aus den jeweiligen für die Ausbildung geltenden landesrechtlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.“ - In Anlage 1 „Entgeltordnung“ wird in § 3 Absatz 2 die Angabe „Absatz 2“ durch die Angabe „Absatz 1“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. April 2021 in Kraft.
Dortmund, 19. Mai 2021 | |||
Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission | |||
Der Vorsitzende | |||
Koopmann |
Satzungen / Verträge
Nr. 58Erste Satzung zur Änderung der Finanzsatzung
des Evangelischen Kirchenkreises Halle
des Evangelischen Kirchenkreises Halle
Vom 27. November 2020
####Die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Halle hat die folgende Satzung beschlossen:
#§ 1
Änderung
Die Finanzsatzung des Evangelischen Kirchenkreises Halle vom 3. Dezember 2004 (KABl. 2004 S. 321) wird in § 3 wie folgt geändert:
Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„ 2 Die kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis führen den Saldo der Erträge und Aufwendungen (§ 70 VwO.d) des laufenden Jahres aus ihrem Pfarrvermögen an die Finanzausgleichskasse ab.“
#§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch das Landeskirchenamt und Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Halle, 27. November 2020 | |||
Evangelischer Kirchenkreis Halle | |||
Der Kreissynodalvorstand | |||
(L. S.) | Hempelmann | Leinendecker |
Genehmigung
Die Erste Satzung zur Änderung der Finanzsatzung des Evangelischen Kirchenkreises Halle vom 27. November 2020 wird
kirchenaufsichtlich genehmigt.
Bielefeld, 11. Juni 2021 | |||
Evangelische Kirche von Westfalen | |||
Das Landeskirchenamt | |||
In Vertretung | |||
(L. S.) | Dr. Conring | ||
Az.: 981.11-3400 |
Nr. 59Gesellschaftsvertrag
der Diakonisches Werk Wittgenstein gGmbH
der Diakonisches Werk Wittgenstein gGmbH
Landeskirchenamt | Bielefeld, 26. November 2020 |
Az.: 240.5-5400 |
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat das Einvernehmen mit dem folgenden Gesellschaftsvertrag hergestellt, der hiermit bekannt gegeben wird:
Vollständiger Wortlaut des Gesellschaftsvertrags
der Diakonisches Werk Wittgenstein gGmbH
in der Fassung vom 13. August 2020
####Präambel
1. Die Gesellschaft verpflichtet sich dem Auftrag, das Evangelium von Jesus Christus, die Liebe Gottes in Wort und Tat zu bezeugen. Sie versteht ihren Auftrag als Diakonie, die Wesens- und Lebensäußerung der Kirche ist. Sie nimmt sich besonders Menschen in leiblicher Not, seelischer Bedrängnis und in sozial belastenden Verhältnissen an.
2. In Wahrnehmung des kirchlich-diakonischen Auftrags erfüllt die Gesellschaft ebenso wie die Gründungsgesellschafter Aufgaben der Beratung, Betreuung, Begleitung, Pflege und weitere Hilfeleistungen, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Familien sowie für alte und kranke Menschen. Dieser Dienst wird unabhängig von Geschlecht, Alter, Glaubensbekenntnis, Weltanschauung, Abstammung oder Herkunft der zu Betreuenden geleistet.
#§ 1
Firma, Sitz, Organe
- Die Firma der Gesellschaft lautet „Diakonisches Werk Wittgenstein gGmbH“.
- Sitz der Gesellschaft ist Bad Berleburg.
- Organe der Gesellschaft sind:
- die Gesellschafterversammlung,
- die Geschäftsführung.
§ 2
Bekenntniszugehörigkeit, Altersbeschränkung
- Den Organen der Gesellschaft dürfen nur Personen angehören, die Mitglied einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland sind oder die Mitglied einer Kirche sind, mit der die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist. Gleiches gilt für Prokuristinnen und Prokuristen.
- Abweichungen sind nur im Einzelfall und nur für Personen möglich, die einer anderen Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland oder der Vereinigung Evangelischer Freikirchen angehören.
- Die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung sollten bei ihrer Entsendung das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Spätestens mit dem 78. Lebensjahr endet das Amt.
- Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
§ 3
Gegenstand
- Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Behinderte, die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
- Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke vor allem durch Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeangebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Menschen im Alter, Menschen mit Behinderungen, Menschen, die straffällig geworden sind, sowie deren Angehörige, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen in Krisen, Armut, besonderen Lebenslagen und weiteren sozialen Notlagen. Dazu kann die Gesellschaft beispielsweise ambulante Beratungsstellen und Pflegeeinrichtungen, Sozialstationen, betreute Wohnungen und ähnliche Einrichtungen errichten, verwalten, unterhalten und betreiben.
- Die Gesellschaft nimmt die regionalen verbandlichen Aufgaben im Rahmen des diakonischen Wirkens der Evangelischen Kirche von Westfalen als regionales Diakonisches Werk wahr. Dazu gehört insbesondere die Vertretung der Diakonie in der Region gegenüber den staatlichen, kommunalen, kirchlichen und anderen Stellen (§ 6 Absatz 1 Diakoniegesetz) und die Einladung zur jährlichen Diakoniekonferenz (§ 5 Absatz 2 Diakoniegesetz).
- Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die mit dem vorstehenden Zweck im weitesten Sinne zusammenhängen oder diesem zu dienen geeignet sind.
- Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstands übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Einrichtung von Zweigniederlassungen befugt.
§ 4
Gemeinnützigkeit und Zugehörigkeit zum Spitzenverband
- Die Gesellschaft verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer gegebenenfalls geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
- Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. und dadurch zugleich dem Bundesspitzenverband „Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.“ (EWED) angeschlossen.
§ 5
Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr
- Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endet mit dem 31. Dezember des Eintragungsjahres.
§ 6
Gesellschafter, Stammkapital, Stammeinlagen
- Gesellschafter sind:
- Evangelischer Kirchenkreis Wittgenstein, Bad Berleburg,
- Evangelisches Johanneswerk gGmbH, Bielefeld.
- Die Gesellschafter können mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen die Aufnahme weiterer Gesellschafter beschließen.
- Das Stammkapital beträgt 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro).
- Von dem Stammkapital übernehmen
- 4.1
- der Evangelische Kirchenkreis Wittgenstein, Bad Berleburg, eine Stammeinlage von 12.000 € (in Worten: zwölftausend Euro),
- 4.2
- die Evangelisches Johanneswerk gGmbH, Bielefeld, eine Stammeinlage von 13.000 € (in Worten: dreizehntausend Euro).
- Die Gesellschafter erbringen ihre Stammeinlage sofort und bar in voller Höhe.
§ 7
Nachschüsse
Die Gesellschafter können mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen die Einforderung von Nachschüssen beschließen. Voraussetzung dafür ist, dass alle Stammeinlagen voll eingezahlt sind.
#§ 8
Gesellschafterversammlung
- Die Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft oder eines ihrer Gesellschafter statt.
- Die Gesellschafterversammlung wird schriftlich unter Mitteilung von Ort, Tag und Format der Versammlung sowie der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einberufen. Bei Eilbedürftigkeit kann die Einberufung mit angemessener kürzerer Frist erfolgen, wobei die Mindestfrist eine Woche beträgt. Der Lauf der Frist beginnt mit dem der Aufgabe zur Post folgenden Tag. Der Tag der Versammlung wird bei der Berechnung der Frist nicht mitgezählt.
- Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Gesellschafter, dessen Geschäftsanteile den größten Anteil am Stammkapital ausmachen. Bei Anteilsgleichheit wechseln sich die jeweiligen Gesellschafter je Versammlung ab.
- Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 75 % des Stammkapitals vertreten sind. Erweist sich eine Gesellschafterversammlung als nicht beschlussfähig, so ist binnen einer Woche eine zweite Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Stammkapitals beschlussfähig ist; hierauf ist die Einberufung hinzuweisen.
- Eine Gesellschafterversammlung hat mindestens dreimal jährlich stattzufinden. In jedem Halbjahr soll mindestens eine Gesellschafterversammlung stattfinden. Darüber hinaus hat die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn sie oder er nach den gesetzlichen Bestimmungen dazu verpflichtet ist, die Einberufung aus einem sonstigen Grund im Interesse der Gesellschaft liegt oder ein Gesellschafter die Einberufung verlangt. Kommt die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer einem solchen Verlangen nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach, ist der betreffende Gesellschafter berechtigt, die Gesellschafterversammlung einzuberufen.
- Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung durch einen Mitgesellschafter oder einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten sachkundigen Dritten vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform.
- Über sämtliche Gesellschafterbeschlüsse ist, soweit nicht eine notarielle Beurkundung stattzufinden hat, ein schriftliches Protokoll anzufertigen. In diesem sind Ort und der Tag der Versammlung, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung sowie die Beschlüsse festzuhalten. Die Niederschrift ist von der/dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. Jedem Gesellschafter ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Versammlung eine Abschrift des Protokolls der Gesellschafterversammlung zu übersenden.
§ 9
Gesellschafterbeschlüsse
- Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlung gefasst. Sie bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Außerhalb von Versammlungen können, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vorschreibt, Gesellschafterbeschlüsse schriftlich, mündlich, fernmündlich, auf Videokonferenzen per E-Mail oder per Telefax gefasst werden, wenn sich jeder Gesellschafter an der Abstimmung beteiligt und einer solchen Beschlussfassung nicht ausdrücklich widerspricht. Für die Niederschriften gelten die Regelungen von § 8 Absatz 7 entsprechend.
- Abgestimmt wird nach Geschäftsanteilen, je 1.000 € (in Worten: eintausend Euro) eines Geschäftsanteiles gewähren eine Stimme.
- Einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen bedürfen folgende Beschlüsse:
- Aufnahme weiterer Gesellschafter,
- Änderungen des Gesellschaftsvertrags,
- Erhöhung des Stammkapitals,
- Einforderung von Nachschüssen,
- Einziehung von Geschäftsanteilen,
- Auflösung der Gesellschaft.
- Die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung oder bei schriftlicher Bekanntgabe nach Zugang der Benachrichtigung erhoben werden.
§ 10
Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist zuständig für alle ihr durch Gesetz, insbesondere die in § 46 GmbHG, und in diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben. Sie hat insbesondere auch zu beschließen über:
- Änderungen des Gesellschaftsvertrags,
- Umwandlung und Auflösung der Gesellschaft,
- Genehmigung des von der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer vor Beginn des Geschäftsjahres aufgestellten Wirtschafts- und Investitionsplans,
- Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung; im Übrigen gilt hinsichtlich der Gewinnverwendung § 29 GmbHG,
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern sowie Abschluss, Änderung und Kündigung der auf die Geschäftsführungstätigkeit bezogenen Verträge und Vereinbarungen,
- Entlastung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
- Erlass und Änderung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer,
- Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer,
- Wahl der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers,
- Zustimmung gemäß § 12 Absatz 1 (Verfügung über Geschäftsanteile),
- Bestellung einer Prokuristin oder eines Prokuristen auf Vorschlag der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
- Einsetzung eines Beirats, Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Beirats.
§ 11
Geschäftsführung und Vertretung
- Die Gesellschaft hat eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer.
- Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ist auf Vorschlag des Evangelischen Johanneswerks zu bestellen. Über den Vorschlag ist das Benehmen mit dem Kirchenkreis herzustellen.
- Die bestellte Geschäftsführerin oder der bestellte Geschäftsführer ist stets alleinvertretungsbefugt. Sie oder er kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
- Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ist für die Führung des laufenden Geschäftsbetriebs der Gesellschaft verantwortlich. Die Geschäfte sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach Maßgabe des Gesetzes, dieses Gesellschaftsvertrags, des Anstellungsvertrags, der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sowie einer etwaigen Geschäftsordnung für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer zu führen.
- Maßnahmen, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen:
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken oder grundstückgleichen Rechten,
- Aufnahme und Kündigung von Darlehen für die Gesellschaft, soweit sie im Einzelfall einen Betrag von 100.000 Euro übersteigen; ausgenommen hiervon sind Darlehensverträge über Liquiditätsdarlehen, die mit dem Mehrheitsgesellschafter abgeschlossen werden. Es besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Minderheitsgesellschafter,
- Einstellung, Vergütung und Entlassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Vergütung von über 85.000 Euro brutto jährlich,
- Erwerb von Wirtschaftsgütern ab einem Betrag von 50.000 Euro und Erteilung von Aufträgen mit einem Auftragsvolumen von 250.000 Euro, soweit sie nicht im jährlichen Wirtschaftsplan enthalten sind,
- Übernahme von Bürgschaften und Garantien ab 50.000 Euro (in Worten: fünfzigtausend),
- Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen,
- Erwerb, Errichtung und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensteilen,
- Stilllegung des Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
- Gründung und Verlegung von Betrieben oder wesentlichen Betriebsteilen,
- Abschluss von sonstigen Verträgen, durch die der Gesellschaft Verpflichtungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr entstehen oder durch die sich die Gesellschaft verpflichtet, über die gesamte Vertragslaufzeit eine Vergütung von mehr als 250.000 Euro (in Worten: zweihundertfünfzigtausend) zu zahlen,
- Einleitung von Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten mit einem Streitwert von mehr als 100.000 Euro (in Worten: einhunderttausend), Abschluss von Vergleichen in solchen Verfahren.
Die angegebenen Wertgrenzen verstehen sich als Nettobeträge. - Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können weitere Maßnahmen und Handlungen der Zustimmungspflicht durch die Gesellschafterversammlung unterworfen werden.
- Zustimmungsbedürftige Handlungen und Maßnahmen der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers bedürfen keiner Einzelabstimmung durch die Gesellschafterversammlung, wenn sie in einem von der Gesellschafterversammlung genehmigten Wirtschaftsplan, insbesondere in einem Investitions-, Finanz- und Erfolgsplan, dem Grunde und der Höhe nach vorgesehen sind.
§ 12
Beirat
Die Gesellschaft kann einen Beirat bilden, für den die Gesellschafterversammlung eine Geschäftsordnung beschließen kann. Der Beirat berät die Geschäftsführung und begleitet ihre Arbeit insbesondere mit dem Ziel, die Verwurzelung und Verankerung der Arbeit der Gesellschaft in den Gemeinden zu unterstützen.
§ 52 GmbHG findet auf den Beirat keine Anwendung.
#§ 13
Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen
- Die Abtretung eines Geschäftsanteils oder von Teilen eines Geschäftsanteils und jede andere Verwendung darüber oder dessen Belastung (insbesondere Nießbrauchsbestellung, Verpfändung oder Einräumung von Unterbeteiligungen) ist erstmalig nach Ablauf von drei Jahren ab Beurkundung des Gesellschaftsvertrags möglich und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung aller Gesellschafter.
- Im Falle einer beabsichtigten Abtretung ist der betreffende Geschäftsanteil zunächst den Mitgesellschaftern anzudienen. Diesen steht im Verhältnis ihrer Beteiligung ein Vorerwerbsrecht zu. Macht ein Gesellschafter davon nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung Gebrauch, geht dieses Vorerwerbsrecht – wiederum anteilig – auf die verbleibenden Gesellschafter und schließlich auf die Gesellschaft über.
- Die im Falle der Ausübung des Vorerwerbsrechts zu zahlende Vergütung bemisst sich nach den Regelungen des § 16.
- Bei Teilung von Geschäftsanteilen müssen die neu gebildeten Geschäftsanteile durch 1.000 € (in Worten: tausend Euro) teilbar sein.
§ 14
Einziehung von Geschäftsanteilen
- Der Geschäftsanteil eines Gesellschafters kann durch Gesellschafterbeschluss, der mit mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen zu fassen ist, eingezogen werden, wenn
- in seiner Person ein wichtiger Grund vorliegt,
- über sein Vermögen das Insolvenz- oder das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet worden ist und nicht innerhalb von drei Monaten seit Eröffnung, ausgenommen mangels Masse, eingestellt wird; der Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht die Nichteröffnung mangels Masse gleich,
- in seine Geschäftsanteile die Zwangsvollstreckung betrieben und diese nicht innerhalb von Monaten abgewandt wird,
- einen Geschäftsanteil im Wege der Zwangsvollstreckung oder im Insolvenzfall eines Gesellschafters an eine Dritten gelangt ist.
- Der betroffene Gesellschafter hat kein Stimmrecht; seine Stimmen zählen nicht mit.
- Die übrigen Gesellschafter können durch Beschluss gemäß Absatz 1 verlangen, dass statt der Einziehung der Geschäftsanteil auf die Gesellschaft, einen oder mehrere Gesellschafter oder einen oder mehrere Dritte gegen Übernahme der Abfindungslast durch den Erwerber übertragen wird.
- Die Höhe der Abfindung ergibt sich aus den Regelungen des § 16.
§ 15
Nachfolge
- Bei einer natürlichen Person als Gesellschafter wird im Falle des Todes die Gesellschaft mit seinem Erben oder den anderweitig zur Verfügung von Todes wegen Begünstigten fortgesetzt.
- Bei einer juristischen Person als Gesellschafter wird im Fall der Auflösung die Gesellschaft mit deren Rechtsnachfolgern oder den anderweitig durch Verfügung im Auflösungsfall Begünstigten fortgesetzt.
- Mehrere Rechtsnachfolger haben ihre Rechte und Pflichten der Gesellschaft gegenüber durch einen gemeinschaftlichen Vertreter oder durch einen Testamentsvollstrecker erfüllen zu lassen, der ihre Rechte nur einheitlich wahrnehmen kann. Solange die Benennung des Bevollmächtigten nicht erfolgt ist, ruhen die betreffenden Gesellschafterrechte mit Ausnahme des Gewinnbezugsrechts.
§ 16
Bewertung, Entschädigung
- Scheidet ein Gesellschafter nach § 13 Absatz 2 oder § 14 Absatz 1 aus der Gesellschaft aus, so ist auf den Tag seines Ausscheidens eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen. Hierzu sind die Vermögenswerte der Gesellschaft mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Die Bewertung eines Goodwill findet nicht statt.
- Der gleiche Bewertungssatz gilt, wenn ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft kündigt (§ 17 Absatz 3 Satz 3).
- Das nach Absatz 1 ermittelte Abfindungsguthaben ist in drei gleich hohen Jahresraten, beginnend sechs Monate nach Ausscheiden, auszuzahlen.
- Das jeweilige Abfindungsrestguthaben ist mit 3 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils mit den Jahresraten fällig. Eine vorherige Auszahlung des Abfindungsguthabens ist jederzeit – auch in Teilbeträgen – zulässig.
- Soweit Geschäftsanteile gegen Abfindung zu übertragen sind, hat die Übertragung des (der) Geschäftsanteils (Geschäftsanteile) auf den oder die Erwerber unverzüglich nach Entstehen des Erwerbrechts oder der Erwerbspflicht in notarieller Urkunde zu erfolgen, und zwar unabhängig davon, ob die Höhe der Abfindung bereits feststeht und ob die Zahlung der Abfindung in einem Betrag oder in mehreren Raten erfolgt.
§ 17
Dauer der Gesellschaft, Kündigung
- Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft kann mit sechsmonatiger Frist zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres gekündigt werden.
- Die Kündigung ist der Geschäftsführung gegenüber durch eingeschriebenen Brief zu erklären.
- Durch die Kündigung wird die Gesellschaft nicht aufgelöst. Der kündigende Gesellschafter hat mit seinem Geschäftsanteil entsprechend den Regelungen des § 13 zu verfahren. Die Höhe seiner Entschädigung richtet sich nach § 16 Absatz 1.
§ 18
Auflösung, Abwicklung
- Die Auflösung der Gesellschaft kann nur mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
- Nach Auflösung der Gesellschaft ist diese abzuwickeln.
- Abwickler/Abwicklerin (Liquidator/Liquidatorin) ist der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin, soweit die Gesellschafterversammlung keinen anderen Beschluss fasst.
- Bei Auflösung der gGmbH oder bei Wegfall steuerbegünstigte Zwecke fällt das Vermögen der gGmbH, das nach der Befriedigung der Gläubiger verbleibt, ausschließlich den als gemeinnützig anerkannten Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Kapitalanteile zueinander an, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.
§ 19
Bekanntmachung
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.
#§ 20
Schriftform
Alle das Gesellschafterverhältnis betreffenden Vereinbarungen zwischen den Gesellschaften oder zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht kraft Gesetzes notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.
#§ 21
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, und welche dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzliche zulässige Maß.
#§ 22
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Gesellschafter miteinander und mit der Gesellschaft ist Bad Berleburg.
#§ 23
Inkrafttreten
Satzungsänderungen, die den Zweck der Einrichtung, die Zuständigkeit ihrer Organe oder die Bestimmungen über die Zuordnung zur Kirche verändern, so Beschlüsse über die Auflösung der Einrichtung bedürfen der Zustimmung des Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. – Diakonie RWL.
#Einvernehmen
Mit dem Gesellschaftsvertrag der Diakonisches Werk Wittgenstein gGmbH vom 13. August 2020 gemäß der Anlage wird
das Einvernehmen
hergestellt am 26. November 2020.
Evangelische Kirche von Westfalen | |||
Das Landeskirchenamt | |||
In Vertretung | |||
(L. S.) | Schlüter | ||
Az.: 240.5-5400 |
Bekanntmachungen
Nr. 60Siegel
der Evangelischen Lydia-Kirchengemeinde Hagen,
Evangelischer Kirchenkreis Hagen
der Evangelischen Lydia-Kirchengemeinde Hagen,
Evangelischer Kirchenkreis Hagen
Landeskirchenamt | Bielefeld, 12. Mai 2021 |
Az.: 010.12-3331 |
Die Evangelische Lydia-Kirchengemeinde Hagen, Evangelischer Kirchenkreis Hagen, führt nunmehr folgendes Siegel:
Die Bekanntmachung des Siegels erfolgt auf Grund von § 26 der Richtlinien für das Siegelwesen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Siegelordnung) vom 31. August 1965 (KABl. 1966 S. 137).
Die bisher geführten Siegel der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Hagen, der Evangelischen Melanchthon-Kirchengemeinde Hagen, der Evangelischen Jakobus-Kirchengemeinde Hagen, der Evangelisch-Lutherischen Friedenskirchengemeinde Hagen und der Evangelischen Kirchengemeinde Vorhalle sind außer Kraft gesetzt und eingezogen.
Berichtigungen
Nr. 61Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF –
Mitarbeiterinnen in der Informationstechnik
Mitarbeiterinnen in der Informationstechnik
Die Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF – Mitarbeiterinnen in der Informationstechnik – vom 17. Februar 2021 (KABl. 2021 I Nr. 24 S. 53) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 1 wird der zweite Änderungsbefehl wie folgt geändert:
Im Entgeltgruppenplan der Berufsgruppe 4.7 sind bei der Fallgruppe 8 die Ziffern „1.“ und „2.“ durch die Buchstaben „a)“ und „b)“ zu ersetzen.
H 21098 | Streifbandzeitung | |
Gebühr bezahlt | ||
Herausgeber: | Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld | |
Postadresse: Postfach 10 10 51, 33510 Bielefeld | ||
Telefon: 0521 594-0, Fax: 0521 594-129; E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de | ||
Bankverbindung: KD-Bank eG Münster, IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12, BIC: GENODED1DKD | ||
Redaktion: | Reinhold Huget, Telefon: 0521 594-213, E-Mail: Reinhold.Huget@ekvw.de | |
Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Kerstin.Barthel@ekvw.de | ||
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Erscheinungsweise: i. d. R. monatlich |