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Erläuterungen zum Pfarrstellenbesetzungsgesetz und zur Ausführungsverordnung zum Pfarrstellenbesetzungsgesetz

Leitungsfeld 7 (Heuing/Göckenjan-Wessel/Westerhoff)

Stand: 29.11.2021

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Allgemeines

Folgende Dokumente steht zur Verfügung:
  1. Die Besetzung einer Pfarrstelle ist für ein Presbyterium oder einen Kreissynodalvorstand eine wichtige Aufgabe und eine große Herausforderung. Dabei geht es primär um die Auswahl und Entscheidung für eine geeignete Kandidatin oder einen geeigneten Kandidaten. In diesem Zusammenhang sind eine Reihe von Schritten zu gehen, die alle am Verfahren Beteiligten sachgerecht und rechtskonform mit einbeziehen. Es bedarf einer guten Vorbereitung, um die richtige Person an die richtige Stelle zu bekommen. Der Routenplaner zur Pfarrstellenbesetzung will eine Hilfe dazu sein, ein Pfarrstellenbesetzungsverfahren durchzuführen.
    Eine Pfarrstelle wird frei … – Routenplaner zur Pfarrstellenbesetzung – ein Leitfaden auf der Webseite https://routenplaner-pfarrstellenbesetzung.ekvw.de/
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Historie des Pfarrstellenbesetzungsrechts

Das „alte Gemeindepfarrstellenbesetzungsgesetz in der Evangelischen Kirche von Westfalen“ datierte vom 29. Mai 1953. Es war damit das älteste Pfarrstellenbesetzungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland und seit 1953 nahezu textgleich geblieben. Es ist über das Archiv im Fachinformationssystem Kirchenrecht hier1# aufrufbar. Die kirchliche Welt hatte sich indessen umfangreich verändert. Unsere Schwesterkirchen hatten dem durch neue, der heutigen Zeit entsprechende Pfarrstellenbesetzungsgesetze auch entsprochen. Im Nachgang des Prozesses „Das Pfarramt in der Dienstgemeinschaft unserer Kirche" sollte auch das Pfarrstellenbesetzungsverfahren der Ev. Kirche von Westfalen eine zeitgemäße Form erhalten. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Superintendentinnen und Superintendenten, Vertretern des Pfarrvereins sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landeskirchenamtes, hatte hierzu den Entwurf eines neuen Kirchengesetzes zur Einführung eines aktuellen Pfarrstellenbesetzungsgesetzes erarbeitet, der durch die Landessynode 2019 beraten wurde. Die Landessynode hatte am 20. November das Kirchengesetz zur Neuregelung des Pfarrstellenbesetzungsrechts beschlossen.
Das Kirchengesetz zur Neuregelung des Pfarrstellenbesetzungsrechts vom 20. November 2019 (KABl. 2020 I Nr. 19, S. 18) ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Zu diesem Termin sind das Kirchengesetz über die Besetzung der Gemeindepfarrstellen in der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 29. Mai 1953 (KABl. 1953 S. 43) und das Kirchengesetz über die kreiskirchlichen Pfarrstellen in der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1985 (KABl. 1985 S. 172) außer Kraft getreten.
Folgende Dokumente aus dem Stellungnahmeverfahren stehen zur Verfügung:
  1. Stellungnahmeverfahren Pfarrstellenbesetzungsgesetz – Beratung durch die Landesynode 2019
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1 ↑ Nr. 30 Archiv.