.Kirchengesetz
Kirchengesetz
zu dem Vertrag zwischen
der Evangelischen Kirche im Rheinland,
der Evangelischen Kirche von Westfalen
und der Lippischen Landeskirche
und dem Land Nordrhein-Westfalen
Vom 16. November 1984
(KABl. 1984 S. 129)
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat folgendes Kirchengesetz beschlossen:
####Artikel 1
(1) Dem in Düsseldorf am 29. März 1984 unterzeichneten Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche und dem Land Nordrhein-Westfalen1# wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
#Artikel 2
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach Austausch der Ratifikationsurkunde wirksam wird, ist im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu machen3#.