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Bekanntmachungen

Nr. 28Kirchlicher Dienst an Urlaubsorten im europäischen Ausland

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bietet auch im Jahr 2025 Urlaubsseelsorge im europäischen Ausland an.
Kirchen und Gemeinden in den Urlaubsländern sind darauf angewiesen, dass beauftragte Pfarrerinnen und Pfarrer aus den Gliedkirchen der EKD diesen ökumenisch orientierten Dienst an deutschsprachigen Urlauberinnen und Urlaubern wahrnehmen.
Die Chancen und Möglichkeiten freizeitorientierter kirchlicher Arbeit im ökumenischen Kontext sind erheblich. Um sie zu nutzen, sind dafür seitens der Urlaubspfarrerinnen und -pfarrer Beweglichkeit, Aufgeschlossenheit und die Fähigkeit erforderlich, sich einfühlsam auf Gottesdienste einzustellen, an denen nicht nur Gäste aus Deutschland, sondern auch Menschen unterschiedlicher Konfessionen aus verschiedenen Ländern teilnehmen.
Die Erfahrungen aus diesem Bereich strahlen in die Gemeinden zurück. Auch die Heimatkirche ist den Anforderungen, die aus unserer mobilen Gesellschaft erwachsen, ausgesetzt. Erlebnisse und Erfahrungen aus der Urlaubsseelsorge geben neue Impulse für den parochialen Dienst.
Interessierte Pfarrerinnen und Pfarrer werden gebeten, ihre Bewerbungen mit dem hierfür vorgesehenen Vordruck möglichst frühzeitig über die Superintendentin oder den Superintendenten an das
Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
zu richten. Vordrucke sind im Landeskirchenamt erhältlich.
Die Urlaubspfarrerinnen und -pfarrer tragen die Kosten für die Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst. Sie erhalten ein pauschales Entgelt in Höhe von 40 Euro/Tag an allen Einsatzorten.
Insgesamt wird ein Sonderurlaub von 14 Kalendertagen bei einer Dienstzeit von vier Wochen gewährt. Der Sonderurlaub ist bei der Superintendentin oder beim Superintendenten zu beantragen. Für mehrmonatige Beauftragungen gilt eine Sonderregelung.
Das Kirchenamt der EKD hat daher gebeten, folgende Liste zu veröffentlichen:
Liste der Einsatzorte, in denen im Jahr 2025
ein kirchlicher Dienst im europäischen Ausland
vorgesehen ist (Änderungen vorbehalten)
Dänemark
Henne Strand/Westjütland
Ende Juni bis September
Hune/Nordjütland
Mitte Juli und August
Marielyst/Falster
Juli und August
Nordby/Fanø
2. Julisonntag bis Mitte September
Poulsker/Bornholm
Juli und August
Griechenland
Insel Rhodos
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Juli und August
Italien
Brixen
Weihnachten, Ostern, Juli bis September
Cavallino-Lido
Pfingsten, Juli und August
Gardone/Gardasee
Juni (Pfingsten) bis Mitte September
Ischia
Juni (Pfingsten), September und Oktober
Lazise/Gardasee
Juni (Pfingsten) bis September
Sulden/Südtirol
Ostern, Mitte Juni, Juli bis September
Niederlande
Hauptzeit 8. Juli bis 20. August
Cadzand/Zeeland
Mitte Juli bis August
Callantsoog, Den Helder/Nordholland
Mitte Juli bis August
Groet, Gemeinde Schoorl/Nordholland
Mitte Juli bis August
Ouddorp (Insel Goeree-Overflakkee)/Zeeland
Juli und August
Renesse/Zeeland
Ostern, Juli und August
Zoutelande/Zeeland
Mitte Juli und August
Österreich
Burgenland
Neusiedl am See und Gols
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Juli und August
Modellregion Neusiedlersee (Rust, Mörbisch,
Eisenstadt)
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Juli bis September
Kärnten
Bad Kleinkirchheim und Wiedweg
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Mitte Juli bis Mitte August
Feld am See und Afritz am See
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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August bis Mitte September
Hermagor und Watschig/Pressegger See
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Juli und August
Maria Wörth/Wörthersee
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Mitte Juli und August
Millstatt und Unterhaus/Millstätter See
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Juli bis Anfang September
Modellregion Oberes Gailtal-Lesachtal-Weißensee
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Mitte Januar bis Februar
Modellregion Ossiacher See-Gerlitzen Alpe
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Juli bis September
Pörtschach und Moosburg/Wörthersee
Juli oder August
Techendorf/Weißensee
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Juni bis September
Velden und Wernberg/Wörthersee
Juli und August
Niederösterreich
Baden bei Wien
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Juli und August
Oberösterreich
Attersee und Mondsee
Juli und August
Modellregion Inneres Salzkammergut
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Juli bis September
Salzburg
Bad Gastein und Bad Hofgastein
Juli und August
Mittersill
Juli bis September
Zell am See
Juli bis September
Steiermark
Bad Aussee und Bad Mitterndorf
Juli und August
Ramsau am Dachstein
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Ende Januar und Februar,
Mitte Juli bis Anfang September
Tirol
Jenbach und Umgebung
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Juli und August
Kitzbühel
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Februar, Juni bis Anfang September
Kufstein/Thiersee und Wörgl
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Mitte Juli bis August
Vorarlberg
Bregenz/Bodensee
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Mitte Juli bis Anfang September
Polen
Giżycko/Masuren
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Juni bis Mitte September
Rumänien
Fogarasch/Ostsiebenbürgen
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Juni bis Anfang September
Schweden
Mariannelund/Småland
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
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Mitte Juli bis Mitte August
Zur Vorbereitung auf die Urlaubsseelsorge lädt das Kirchenamt der EKD die mit der Urlaubsseelsorge beauftragten Pfarrerinnen und Pfarrer zu einer eintägigen Veranstaltung ins Michaeliskloster nach Hildesheim ein. Aufgeteilt nach Urlaubsregionen findet die Tagung in der Zeit vom 4. bis zum 7. März 2025 statt.
Sie finden die Ausschreibung auch unter www.ekd.de/urlaubsseelsorgestellen.

Personalnachrichten

Nr. 29Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen

Ordinationen

Pfarrer Maximilian Dietrich am 8. September 2024 in Bielefeld-Heepen,
Pfarrerin Lea Queer am 24. August 2024 in Gehlenbeck,
Pfarrerin Angelika Schmidt am 25. August in Freudenberg.

Berufungen

Pfarrerin Julia Durchgraf zur Pfarrerin der 2. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid, zum 1. November 2024,
Pfarrer Christian Havemann zum Pfarrer der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hartum-Holzhausen, Ev. Kirchenkreis Minden, zum 1. Oktober 2024,
Pfarrer Hagen Schillig zum Pfarrer der 2. gemeinsamen „Vertretungspfarrstelle im Übergang“ im Gestaltungsraum VIII – Ev. Kirchenkreis Herford, Ev. Kirchenkreis Lübbecke, Ev. Kirchenkreis Minden und Ev. Kirchenkreis Vlotho – befristet vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2032,
Pfarrerin Tomke Weymann zur Pfarrerin der 1. Pfarrstelle des Ev. Gemeindeverbandes Recklinghausen, Ev. Kirchenkreis Recklinghausen, zum 1. November 2024.

Ruhestand

Pfarrer Eugen Soika, 2. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Recklinghausen-Altstadt des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen, zum 1. Dezember 2024.

Todesfälle

Pfarrer i. R. Horst Fülling, zuletzt Pfarrer im Diakonischen Werk Münster, Ev. Kirchenkreis Münster, am 12. Oktober 2024 im Alter von 95 Jahren,
Pfarrer i. R. Rüdiger Korte, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Marl-Lenkerbeck, Ev. Kirchenkreis Recklinghausen, am 23. September 2024 im Alter von 85 Jahren,
Pfarrer i. R. Heinrich Schlitte, zuletzt Pfarrer im Ev. Kirchenkreis Bochum, am 4. Oktober 2024 im Alter von 78 Jahren.

Wahlbestätigungen

Folgende Wahl der Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Minden am 25. Mai 2024:
Pfarrer Christoph Ruffer zum Synodalassessor des Ev. Kirchenkreises Minden.

Nr. 30Sonstige Personalnachrichten

Anstellungsfähigkeit als Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge

Die Anstellungsfähigkeit als Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge haben die folgenden hauptberuflichen Mitarbeitenden in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit erlangt:
Jessica Abram,
Tim Böhne,
Cornelia Birringer,
Chris-Robin Cramer,
Rebecca Diezmann,
Eva-Lisa Friedrich,
Frederike Holtmann.
Das nächste Kolloquium findet bei entsprechender Anzahl an Anmeldungen am 20. März 2025 statt.

Stellenangebote

Nr. 31Sonstige Stellen

A-Kirchenmusikstelle
im Evangelischen Kirchenkreis Lübbecke
und in der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Lübbecke

Der Evangelische Kirchenkreis Lübbecke und die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Lübbecke suchen
eine Kantorin / einen Kantor (m/w/d)
für die unbefristete A-Kirchenmusikstelle
(Stellenumfang 100 % – 55 % Kreiskantorat und 45 % Kirchengemeinde)
zum 1. September 2025.
Der Kirchenkreis Lübbecke liegt am Nordrand der westfälischen Landeskirche, grenzt an die hannoversche Landeskirche, ist ländlich geprägt und bietet eine landschaftlich reizvolle und musikalisch vielgestaltige Kulturregion.
Zur Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Lübbecke gehören aktuell 6.500 Gemeindeglieder. Die romanisch-gotische St.-Andreas-Kirche befindet sich im Zentrum von Lübbecke mit direkter Anbindung an ein Gemeindehaus und ein Jugendzentrum. Sie verfügt über 700 Sitzplätze und zeichnet sich durch eine ausgesprochen entgegenkommende Akustik aus.
Die Stadt Lübbecke (26.500 Einwohnerinnen und Einwohner) hält alle Schulformen vor und hat eine lebendige Musikszene (Musikschule „Pro Musica“, Jazzclub, Schützen-Musik-Corps, Sinfonieorchester).
Es bestehen kirchenmusikalische Kontakte zu Lübbeckes Partnerstädten.
Es erwarten Sie:
  • die Kantorei des Kirchenkreises (ca. 65 Mitglieder) mit dem Schwerpunkt Aufführung geistlicher Oratorien und anderer Werke,
  • die Seniorenkantorei (ca. 40 Mitglieder, Proben vormittags),
  • die Chöre der Gemeinde:
    • „Laudate“ (ca. 25 Mitglieder) mit dem Schwerpunkt Gottesdienstgestaltung und Pflege des neuen geistlichen Liedguts,
    • zwei Kinderchorgruppen (fest in das gottesdienstliche Leben integriert),
  • begeisterte haupt-, neben- und ehrenamtlich Musizierende im Kirchenkreis,
  • ein lebendiger Kirchenkreis mit Offenheit für die stilistische Vielfalt des neuen Singens,
  • die Steinmann-Orgel (II/P, 25 Register) und der Flügel in der St.-Andreas-Kirche,
  • ein sicherer Arbeitsplatz mit attraktiver Vergütung nach BAT-KF.
Wir als Kirchenkreis erwarten von Ihnen:
  • ein abgeschlossenes Masterstudium in Evangelischer Kirchenmusik oder einen vergleichbaren Abschluss,
  • Kontakt zu den haupt-, neben- und ehrenamtlichen Kolleginnen/Kollegen (z. B. Konvente),
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung von nebenberuflichen Kirchenmusikerinnen/Kirchenmusikern im Kirchenkreis,
  • Fortbildungsangebote für weitere Berufsgruppen im Kirchenkreis (z. B. Erzieherinnen/Erzieher),
  • fachliche Beratung der Gemeinden und der Gremien im Kirchenkreis,
  • Vernetzung und Ausbau bestehender Kooperationen,
  • Mitwirkung beim C-Kurs im Gestaltungsraum 8 (Herford-Lübbecke-Minden-Vlotho),
  • Neu- und Weiterentwicklung von Projekten (z. B. Liederfest, Nacht der Chöre, Orgelsommer) an verschiedenen Orten im Kirchenkreis.
Wir als Kirchengemeinde freuen uns auf:
  • eine Kantorin / einen Kantor mit Freude an der Entfaltung der Liturgie in ihrer Fülle und der Vielfalt des neuen Singens als Schwerpunkt in unserer Gemeinde,
  • eine flexible musikalische Begleitung der sonntäglichen Gottesdienste (ohne Amtshandlungen),
  • eine gute Zusammenarbeit mit dem Posaunenchor der Gemeinde (unter eigenständiger Leitung).
Der „Kirch- und Orgelbauverein e. V.“ unterstützt und fördert die kirchenmusikalische Arbeit an der St.-Andreas-Kirche. Eine Erweiterung der Steinmann-Orgel ist geplant.
Der Kirchenkreis und die Gemeinde sind bei der Wohnungssuche behilflich. Arbeitsräume in Kirchennähe sind vorhanden. Ein Führerschein der Klasse B wird vorausgesetzt.
Bei Interesse besteht zudem die Möglichkeit, die Leitung des Sinfonieorchesters Lübbecke (e. V.) zu übernehmen. Für diese Stelle gibt es ein unabhängiges Besetzungsverfahren.
Lernen Sie uns kennen unter www.kirchenkreis-luebbecke.de, www.kirchengemeinde-luebbecke.de, www.luebbecke.de und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:
Pfarrerin Barbara Fischer (Stellvertretende Superintendentin)
Telefon: 05741 63792
Pfarrer Eberhard Helling (Kirchengemeinde Lübbecke)
Telefon: 05741 5255
Kreiskantor Nils Fricke (Kirchenkreis Minden)
Telefon: 0571 59672433
Landeskirchenmusikdirektor Harald Sieger
Telefon: 0521 594-293
Der Evangelische Kirchenkreis Lübbecke hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt, deshalb wird Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegengesehen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir bitten um einen entsprechenden Hinweis und Nachweis in Ihren Bewerbungsunterlagen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung in einem PDF-Dokument bis zum 10. Januar 2025 an:
Superintendent Dr. Uwe Gryczan
E-Mail: Superintendentur@kirchenkreis-luebbecke.de
Vorstellungstermine:
Gespräche: 24. Januar 2025
Musikalische Vorstellung: 13. und 14. Februar 2025

Rezensionen

Die Buchbesprechungen werden allein von den jeweiligen Rezensentinnen und Rezensenten verantwortet.

Nr. 32Hendrik Munsonius:
„Das Amtsparadox. Vom Amt und seinem ‚Ethos‘“
Rezension: Dr. Hans-T. Conring

Mohr Siebeck, Tübingen, 1. Auflage 2024, XVII und 289 Seiten, gebunden, in Leinen mit Schutzumschlag, 104 €, ISBN 978-3-16-163862-6
Das hier anzuzeigende Werk ist als Habilschrift an der Georg-August-Universität zu Göttingen im Wintersemester 2023/2024 angenommen worden. Der Munsonius ist der juristische Referent des kirchenrechtlichen Instituts der EKD. Er orientiert sich an Niklas Luhmann und wählt so auch seinen originellen Pfad des Nachdenkens aus, indem er nicht vom „Normalen“ zur „Ausnahme“ schreitet, sondern umgekehrt annimmt, dass die normale Erwartung gerade das Unwahrscheinliche sei (S. 13, Zitat Luhmann mit Fn 72).
Das Werk berührt nur sehr gelegentlich das kirchliche Amt, weil dieses bereits gut erforscht sei (S. 5 mit Fn 28). Es handele sich um ein Paradox, keine Dialektik (S. 12): Es komme nämlich gerade auf die Person des Amtswaltenden an, damit es bei der Ausübung des Amtes eben nicht auf diese Person ankomme (S. 11 und These 3). Die Objektivität des Amtes in der Organisation wird also durch das Subjekt der amtsausfüllenden Person gewahrt. Das Amt ist nichts anderes als eine (herausgehobene) Stelle und wird deshalb durch Programm, Person und Struktur bestimmt. Kontingenz und Rekursivität bewirken als institutionelles Geflecht die Akzeptanz des Amtes. Im besten Fall ruht diese Akzeptanz nicht nur auf der schwer durchschaubaren Entstehung (Tradition), sondern auch auf einer erlebbaren guten Wirkung (Funktion). Beide Aspekte stabilisieren das Amt und damit das Gemeinwesen.
Ohne Amt ist kein Staat zu machen (Konklusion These 89). Solche thetische Aussagen machen den Charme der Arbeit aus. Der amtsbedürftige Staat entpuppt sich als das organisierte menschliche Gemeinwesen, dessen Entscheidungsfähigkeit selbst auf Entscheidungen beruht. Deshalb liegt der Schluss nahe, auch Kirche sei ohne Amt nicht machbar. „A handelt für P“ – das ist die knappe Formel, die der Autor an den Anfang setzt und sich damit auf das Prinzipal-Agent-Muster bezieht. Im Prinzipal-Agenten-Bild wird vornehmlich die asymmetrische Informations- und Interessenlage thematisiert. Kurz: Die Person des Eigentümers und des angestellten Geschäftsführenden wollen nicht dasselbe. Hier wäre ein Exkurs zum kirchlichen Amt angezeigt, denn das Ziel bei der kirchlichen Beauftragung ist es gerade, „das Wollen der Kirche“ in die Hände der beauftragten Amtsperson zu legen – also die berufene Person in die funktionale „Eigentümerrolle“ (Ownership) zu heben. Die amtswaltende Person „A“ ist immer ein Mensch, während P (amtsbeauftragende Organisation) sich in unterschiedliche Perspektiven zerlegen lässt: die Person, die das Amt überträgt, die Person, zu deren Gunsten das Amt ausgeübt wird, und schließlich die Person, der gegenüber die amtswaltende Person Rechenschaft ablegt (S. 25). Problematisierbar sind sodann das Verb „handeln“ und die Präposition „für“ (die Zurechnung, S. 26). P habe Agenden (S. 26) und Programm (u. a. S. 239), denen A faktisch und rechtlich unterworfen sei oder denen sich A rechtlich und persönlich zu unterwerfen habe. Die Unterscheidung in programmierendes, programmiertes und kontrollierendes Verhalten leitet sich aus dem Gedanken der norma normans in Abgrenzung zur norma normata und der gerichtlichen Kontrolle der Normanwendung ab und hilft zur Bewältigung des Paradoxen im Alltag.
Die Zusammenfassung in 94 Thesen (S. 243–251) ist wie das gesamte Werk gegliedert in Exposition, Exploration, Konkretion und Rekonstruktion mit dem Finale der Konklusion. Ein Bonmot für den kirchlichen Kontext findet sich etwas versteckt in These 80: „Kollegien bieten die Möglichkeit, Entscheidungen auf eine breitere Informations-, Erfahrungs- und Kompetenzgrundlage zu stützen. Sie können aber auch eine problematische Eigendynamik entfalten und zur Verantwortungsdiffusion beitragen.“
Der Autor bleibt sich im Stil so konziser wie abstrakter Formulierungen treu. Munsonius erhellt Begriffe und übergibt sie als Werkzeug den Lesenden. Die Lesenden erhalten so, was der Autor erhellt. Den konkreten Weg im Dickicht der Abstraktionen müssen sie freilich selbst finden.
An dieser Stelle wird die Werbung der Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH (HKD) angezeigt.
Impressum
Herausgeber:Evangelische Kirche von Westfalen, Das Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld
Postadresse: Postfach 10 10 51, 33510 Bielefeld
Telefon: 0521 594-0, Fax: 0521 594-129; E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de
Bankverbindung: KD-Bank eG Münster, IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12, BIC: GENODED1DKD
Redaktion:Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Kerstin.Barthel@ekvw.de
Abonnentenverwaltung:Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de
Herstellung:wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld
Der Jahresabonnementpreis beträgt 40 € (inklusive Versandkosten); der Einzelpreis beträgt 4 € (inklusive Versandkosten).
Alle Ausgaben des Kirchlichen Amtsblattes ab 1953 sind online über das Fachinformationssystem Kirchenrecht www.kirchenrecht-westfalen.de aufrufbar.
Das Jahresabonnement kann schriftlich beim Landeskirchenamt bis zum 15. November eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.
Erscheinungsweise: i. d. R. monatlich