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Erläuterungen zu § 8 des Klimaschutzgesetzes

Leitungsfeld 9 (Dr. Conring/von Brachel)

Stand: 19.11.2022

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Erläuterungen

§ 8 adressiert Bildungsmaßnahmen. Der Begriff der Klimagerechtigkeit bezieht die bestehende globale Situation mit ein und umschließt den Gedanken der Generationsgerechtigkeit.
Das Thema Klimaschutz soll einen stärkeren Einfluss im Bereich kirchlicher Bildung haben. Aufgrund der Bedeutung des Klimaschutzes empfiehlt es sich, das Thema von der Kindertagesstätte über den schulischen Religionsunterricht, den Konfirmationsunterricht bis hin zur Erwachsenenbildung stärker in den Fokus zu nehmen. Dabei ist besonders darauf zu achten, welchen Stellenwert die Bebauung der Natur und ihr Bewahren im Wissen um ihren Charakter als Schöpfung hat und wie sich die Einzelnen verhalten können, um den Klimawandel zu begrenzen und Treibhausgasneutralität zu erreichen.