.
Ausgabe 10Bielefeld, 29. Oktober 2021
Bekanntmachungen
Nr. 38Kirchlicher Dienst an Urlaubsorten im europäischen Ausland
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bietet auch im Jahr 2022 Urlaubsseelsorge im europäischen Ausland an.
Kirchen und Gemeinden in den Urlaubsländern sind darauf angewiesen, dass beauftragte Pfarrerinnen und Pfarrer aus den Gliedkirchen der EKD diesen ökumenisch orientierten Dienst an deutschsprachigen Urlauberinnen und Urlaubern wahrnehmen.
Nach zwei Jahren, in denen Urlaubsseelsorge pandemiebedingt nicht in allen Ländern stattfinden konnte, hofft die EKD im nächsten Jahr auf eine weitgehende Normalisierung der Reisesituation innerhalb Europas.
Die Chancen und Möglichkeiten freizeitorientierter kirchlicher Arbeit im ökumenischen Kontext sind erheblich. Um sie zu nutzen, sind dafür seitens der Urlaubspfarrerinnen und -pfarrer Beweglichkeit, Aufgeschlossenheit und die Fähigkeit erforderlich, sich einfühlsam auf Gottesdienste einzustellen, an denen nicht nur Gäste aus Deutschland, sondern auch Menschen unterschiedlicher Konfessionen aus verschiedenen Ländern teilnehmen.
Die Erfahrungen aus diesem Bereich strahlen in die Gemeinden zurück. Auch die Heimatkirche ist den Anforderungen, die aus unserer mobilen Gesellschaft erwachsen, ausgesetzt. Erlebnisse und Erfahrungen aus der Urlaubsseelsorge geben neue Impulse für den parochialen Dienst.
Interessierte Pfarrerinnen und Pfarrer werden gebeten, ihre Bewerbungen mit dem hierfür vorgesehenen Vordruck möglichst frühzeitig über die Superintendentin oder den Superintendenten an das Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld, zu richten. Vordrucke sind im Landeskirchenamt erhältlich.
Die Urlaubspfarrerinnen und -pfarrer tragen die Kosten für die Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst. Sie erhalten ein pauschales Entgelt in Höhe von 40 Euro/Tag an allen Einsatzorten.
Insgesamt wird ein Sonderurlaub von 14 Kalendertagen bei einer Dienstzeit von vier Wochen gewährt. Der Sonderurlaub ist bei der Superintendentin oder beim Superintendenten zu beantragen. Für mehrmonatige Beauftragungen gilt eine Sonderregelung.
Das Kirchenamt der EKD hat gebeten, folgende Liste zu veröffentlichen:
Liste der Einsatzorte, in denen im Jahr 2022 ein kirchlicher Dienst im europäischen Ausland vorgesehen ist (Änderungen vorbehalten) | |
Dänemark | |
Henne Strand und Blåvand/Westjütland An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Ende Juni bis September |
Hune/Nordjütland | Mitte Juli und August |
Hvide Sande/Nordjütland | Juli |
Marielyst/Falster | Juli und August |
Nordby/Fanø | Juli bis Anfang September |
Poulsker/Bornholm | Juli und August |
Griechenland | |
Insel Rhodos An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Italien | |
Brixen | Weihnachten/Neujahr, Ostern, Juli bis September |
Gardone | 26. Juni bis 10. Juli, 21. August bis 4. September |
Ischia | Ostern bis Juni, September und Oktober |
Lazise und Bardolino/Gardasee | Juni bis September |
Sulden/Südtirol | Ostern, Mitte Juli bis Mitte September |
Litauen | |
Klaipeda | Juni bis August |
Niederlande | Hauptzeit 27. Juni bis 15. August |
Cadzand/Zeeland | Ostern, Juli und August |
Callantsoog/Nordholland | Juli bis Mitte August |
Groet, Gemeinde Schoorl/Nordholland | Juli bis Mitte August |
Oostkapelle/Zeeland | Ostern, Juli und August |
Renesse/Zeeland | Ostern, Juli und August |
Insel Texel/Westfriesland | Juli und August |
Zoutelande/Zeeland | Juli und August |
Österreich | |
Burgenland | |
Bad Tatzmannsdorf An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Neusiedl am See und Gols An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Modellregion Neusiedlersee-Rosalia An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis September |
Kärnten | |
Bad Kleinkirchheim und Wiedweg An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Feld am See und Afritz am See An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Modellregion Gailtal-Lesachtal-Weißensee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Januar bis Mitte Februar |
Gmünd und Fischertratten An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli oder August |
Hermagor und Watschig/Pressegger See An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Maria Wörth/Wörthersee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Mitte Juli bis August |
Millstatt/Millstätter See An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Mitte Juli bis Anfang September |
Obervellach und Mallnitz An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Modellregion Ossiacher See-Gerlitzen Alpe An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis September |
Pörtschach und Moosburg/Wörthersee | Juli oder August |
Techendorf/Weißensee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juni bis September |
Velden und Wernberg/Wörthersee | Juli und August |
Niederösterreich | |
Baden bei Wien An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juni bis September |
Mitterbach am Erlaufsee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | August |
Oberösterreich | |
Attersee | Juli und August |
Modellregion Inneres Salzkammergut An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis September |
Mondsee | Juli und August |
St. Wolfgang/Wolfgangsee | Juli bis September |
Salzburg | |
Bad Gastein und Bad Hofgastein | Juli und August |
Mittersill An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis September |
Zell am See | Juli bis September |
Steiermark | |
Bad Aussee und Bad Mitterndorf | Juli und August |
Ramsau am Dachstein An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Ende Januar und Februar, Mitte Juli bis Anfang September |
Tirol | |
Ehrwald und Reutte An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli oder August |
Jenbach und Umgebung An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Kitzbühel An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Februar, Juli bis Anfang September |
Kufstein/Thiersee und Wörgl An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Mitte Juli bis August |
Lienz und Umgebung An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis September |
Mayrhofen und Fügen | Juli oder August |
Seefeld und Telfs | Mitte Januar bis Ende Februar |
Vorarlberg | |
Bregenz/Bodensee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Polen | |
Giżycko/Masuren An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juni bis Mitte September |
Rumänien | |
Fogarasch/Ostsiebenbürgen An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juni bis August |
Schweden | |
Mariannelund/Småland An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Mitte Juli bis Mitte August |
Zur Vorbereitung auf die Urlaubsseelsorge lädt das Kirchenamt der EKD die mit der Urlaubsseelsorge beauftragten Pfarrerinnen und Pfarrer zu einer eintägigen Veranstaltung ins Michaeliskloster nach Hildesheim ein. Aufgeteilt nach Urlaubsregionen findet die Tagung in der Zeit vom 28. März bis zum 1. April 2022 statt.
Sie finden die Ausschreibung auch unter www.ekd.de/urlaubsseelsorgestellen.
Personalnachrichten
Nr. 39Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen
Ordinationen
Pfarrer Dominic Faisca Martins am 2. Oktober 2021 in Elsen.
Berufungen
Pfarrerin Dr. Britta Jüngst zur Pfarrerin der 25. landeskirchlichen Pfarrstelle für Psychiatrieseelsorge und Seelsorge im Maßregelvollzug mit dienstlichem Einsatz in der LWL-Klinik Münster und den Kliniken der Alexianer Münster GmbH in Münster Ammelsbüren.
Beurlaubungen
Pfarrerin Melanie Corzilius, Ev. Kirchenkreis Gütersloh, für die Zeit vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023 (§ 69 PfDG.EKD),
Pfarrer Ralph Dieter Knöfler, früher Ev. Kirchenkreis Münster, infolge Übernahme eines Dienstes als Pfarrer der Ev.-luth. Lutherkirchengemeinde Leer, Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 bis zum Ablauf des 30. November 2021 (§ 70 PfDG.EKD).
Ruhestand
Pfarrer Reinhard Chudaska, 3. Pfarrstelle der Ev. Martin-Luther-Kirchengemeinde Bergkamen, Ev. Kirchenkreis Unna, zum 1. Dezember 2021,
Pfarrer Frank Lehmann, Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg, zum 1. Dezember 2021,
Pfarrerin Katrin Naechster, Ev. Kirchenkreis Hamm, zum 1. Dezember 2021,
Pfarrerin Dorothea Schneider, 9. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Gütersloh, zum 1. Dezember 2021.
Todesfälle
Pfarrer i. R. Herbert Lückhof, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Bad Berleburg, Ev. Kirchenkreis Wittgenstein, am 29. August 2021 im Alter von 93 Jahren.
Stellenangebote
Nr. 40Pfarrstellen
Auslandsdienst in Lima/Peru
Für die Deutschsprachige Evangelisch-lutherische Kirche in Lima/Peru sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. August 2022 für die Dauer von zunächst sechs Jahren
eine Pfarrerin/
einen Pfarrer/
ein Pfarrerpaar.
einen Pfarrer/
ein Pfarrerpaar.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.ev-kirche-peru.org.
Die Gemeinde der Christuskirche versteht sich als ein Ort des lebendigen Glaubens für Deutschsprachige und der kulturellen Begegnung – so auch ihr Leitbild. Die 2015 fertiggestellte Kirche und das Gemeindezentrum befinden sich in Surco, einem Stadtteil Limas, in dem viele Gemeindemitglieder leben. Auch die deutsche Schule befindet sich in der Nähe.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
- Freude an der Verkündigung des Evangeliums in vielfältigen und einladenden Formen für unterschiedliche Zielgruppen, wobei der sonntägliche Gottesdienst im Zentrum steht (in Präsenz und virtuell),
- Erfahrung in der Gewinnung, Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lust auf die Arbeit im Team,
- Interesse an der Weiterführung des Aufbaus eines Kulturzentrums in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt Musik,
- Gestaltung von Kindergottesdiensten sowie seelsorgerliche Betreuung der Seniorinnen und Senioren im deutschen Altenheim,
- Begeisterung für die Gestaltung von Religionsunterricht an der Deutschen Schule,
- Gestaltung diakonischer Projekte und ökumenischer Zusammenarbeit,
- Mitgestaltung der kircheneigenen Website und Beherrschung von digitalen Plattformen,
- spanische Sprachkenntnisse bzw. die Bereitschaft, die spanische Sprache zu erlernen.
Gesucht wird eine Pfarrerin/ein Pfarrer/ein Pfarrerpaar mit 1. und 2. theologischen Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter
www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
Oberkirchenrat Marcus Garras
Telefon: 0511 2796-8396
E-Mail: marcus.garras@ekd.de
Telefon: 0511 2796-8396
E-Mail: marcus.garras@ekd.de
Birgit Schmidt
Telefon: 0511 2796-226
E-Mail: birgit.schmidt@ekd.de
Telefon: 0511 2796-226
E-Mail: birgit.schmidt@ekd.de
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Januar 2022 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD/HA IV
Postfach 21 02 20
30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
Kirchenamt der EKD/HA IV
Postfach 21 02 20
30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de
H 21098 | Streifbandzeitung | |
Gebühr bezahlt | ||
Herausgeber: | Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld | |
Postadresse: Postfach 10 10 51, 33510 Bielefeld | ||
Telefon: 0521 594-0, Fax: 0521 594-129; E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de | ||
Bankverbindung: KD-Bank eG Münster, IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12, BIC: GENODED1DKD | ||
Redaktion: | Reinhold Huget, Telefon: 0521 594-213, E-Mail: Reinhold.Huget@ekvw.de | |
Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Kerstin.Barthel@ekvw.de | ||
Abonnentenverwaltung: | Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de | |
Herstellung: | wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld | |
Der Jahresabonnementpreis beträgt 35 € (inklusive Versandkosten); der Einzelpreis beträgt 3,50 € (inklusive Versandkosten). | ||
Alle Ausgaben des Kirchlichen Amtsblattes ab 1953 sind online über das Fachinformationssystem Kirchenrecht www.kirchenrecht-westfalen.de aufrufbar. | ||
Die Kündigung des Jahresabonnements muss schriftlich an das Landeskirchenamt bis zum 15. November eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. | ||
Erscheinungsweise: i. d. R. monatlich |