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Ausbildungsrichtlinie für die
theologisch-diakonische Ausbildung mit praktischem Ausbildungsteil der Stiftung Nazareth
(von Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Evangelische Bildungsstätte für Diakonie und Gemeinde)
in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Vom 21. September 2017

(KABl. 2017 S. 190)

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Auf Grund von § 2 Absatz 3 Satz 2 des Kirchengesetzes über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz – DiakG)1# vom 5. Juni 1993 (ABl. EKD 1993 S. 447; KABl. EKvW 1994 S. 43) hat die Evangelische Kirche von Westfalen im Einvernehmen mit der Stiftung Nazareth (von Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Ev. Bildungsstätte für Diakonie und Gemeinde) die folgende Ausbildungsrichtlinie beschlossen:
  1. Diese Ausbildungsrichtlinie beschreibt eine praxisnahe Form der Ausbildung zur Diakonin und zum Diakon mit dem Ziel, den theoretischen Ausbildungsteil mit einem kontinuierlichen praktischen Ausbildungsteil zu verknüpfen.
    Die Ausbildung soll dazu befähigen, fachgerechte Hilfe mit christlichem Zeugnis zu verbinden. Deshalb stehen die Ausbildungszweige nicht unverbunden nebeneinander, sondern sind integrale Bestandteile der einen Vorbereitung für die Aufgaben im Diakonat, in denen der Dienst der helfenden Liebe mit dem Dienst am Wort verbunden ist.
    Bisherige anerkannte Ausbildungswege für die Ausbildung zur Diakonin und zum Diakon bleiben von dieser Ausbildungsrichtlinie unberührt.
  2. Die Ausbildung zur Diakonin und zum Diakon in der Verantwortung der Stiftung Nazareth (von Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Ev. Bildungsstätte für Diakonie und Gemeinde) führt zu einer doppelten Qualifikation.
  3. In der theologisch-diakonischen Ausbildung mit praktischem Ausbildungsteil erwerben die Studierenden diese durch:
    1. die theologisch-diakonische Ausbildung an der Fachhochschule der Diakonie, die ein Studium zur staatlich anerkannten Sozialarbeiterin oder zum staatlich anerkannten Sozialarbeiter umfasst,
    2. einen praktischen Ausbildungsteil bei einem sozialen, diakonischen oder kirchlichem Träger,
    3. die praxisbegleitenden Lern- und Entwicklungsangebote der Ev. Bildungsstätte für Diakonie und Gemeinde.
  4. Lehrinhalte der theologisch-diakonischen Ausbildung sind insbesondere:
    • Theorie & Geschichte sozialen und diakonischen Handelns,
    • Religion, Religiosität und Spiritualität,
    • Theologische Grundlagen,
    • Einführung in die Dogmatik und die Systematische Theologie,
    • Einführung in die Diakoniewissenschaft, incl. aktueller Fragen der Diakonie,
    • Kirche und Diakonie in pluralistischer/interreligiöser Perspektive,
    • Ethik sozial-diakonischer Arbeit,
    • Gottesdienst/Religiöse Bildung/Seelsorge,
    • Identität – eigene Rolle.
  5. Der praktische Teil der theologisch-diakonischen Ausbildung entspricht § 2 Absatz 5 Untersatz 3 der Praktikumsordnung des Studiengangs Diakonie im Sozialraum (Diakonin/Diakon und staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/staatlich anerkannter Sozialarbeiter) der Fachhochschule der Diakonie mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 14. Januar 2015.
    Der praktische Teil der theologisch-diakonischen Ausbildung wird in einer oder mehreren Einrichtungen der Diakonie/der Kirche/eines Trägers Sozialer Arbeit absolviert. Der praktische Ausbildungsteil beinhaltet jeweils (max.) 15 Stunden/Woche Mitarbeit in einem diakonischen/kirchlichen/sozialen Arbeitsfeld sowie die Reflexion durch verschiedene Methoden (u. a. Supervision). Er erstreckt sich (entsprechend der o. g. Praktikumsordnung) auf 970 Stunden (Praktikumsordnung Phase 1–3) in der Regel in 6 von 8 Semestern (2.–7. Semester des Studiums „Diakonie im Sozialraum“ an der Fachhochschule der Diakonie).
  6. Die praktische Ausbildung hat folgende Lerninhalte:
    • Kennenlernen und Erproben von Arbeitsfeldern und Tätigkeiten im Feld der Sozialarbeit, in Diakonie oder Kirche, incl. ihrer Organisationsstrukturen,
    • praktische Umsetzung der theologisch-diakonischen, ethischen und sozialarbeiterischen Theorien in die diakonische Praxis,
    • Erprobung von Interventionen,
    • Reflexion der eigenen Praxis auf der Basis theoretischer Kenntnisse,
    • Erprobung des eigenen methodischen Handelns in Beobachtungs- und Entscheidungsprozessen,
    • Arbeiten im Team und somit gruppendynamische Erfahrungen im konkreten Arbeitszusammenhang,
    • Reflexion und Bewertung von methodischen Ansätzen, Organisationsstrukturen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
  7. Die theologisch-diakonische Ausbildung will die künftigen Diakoninnen und Diakone in ihrem persönlichen Glauben fördern und sie Formen christlichen Lebens erfahren und einüben lassen. Die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden ist wesentliches Element der Ausbildung. Sie erhält ihren besonderen Charakter durch das Angebot einer über die Ausbildungszeit hinausreichenden Einbindung in eine mit der Ausbildungsstätte verbundene diakonische Gemeinschaft.
    Durch ein Mentoring werden die Studierenden bei der Entwicklung einer eigenen diakonischen Identität in der persönlichen Reflexion der Studieninhalte sowie der Praxiserfahrungen von einer Diakonin oder einem Diakon begleitet.
  8. Diese Ausbildungsrichtlinie tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.

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