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Ausgabe 4Bielefeld, 30. April 2021
Personalnachrichten
Nr. 16Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen
Berufungen
Pfarrer Bernd Münker zum Pfarrer der 2. Pfarrstelle der Ev.-Ref. Kirchengemeinde Dreieinigkeit, Ev. Kirchenkreis Siegen,
Pfarrerin Karin Röthemeyer zur Pfarrerin der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alswede, Ev. Kirchenkreis Lübbecke.
Beurlaubungen
Pfarrer Matthias Rohlfing, 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lahde, Ev. Kirchenkreis Minden, infolge Übernahme eines EKD-Auslandsdienstes als Pfarrer der Ev. Gemeinde deutscher Sprache in Addis Abeba, Äthiopien, mit Wirkung vom 1. September 2021 bis zum Ablauf des 31. August 2024 (§ 70 PfDG.EKD),
Superintendentin Verena Schmidt, Pfarrstelle der Superintendentin des Ev. Kirchenkreises Hagen, für einen hauptamtlichen Dienst als Geschäftsführerin bei Bethel.regional, v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, mit Wirkung vom 1. Juni 2021 (§ 70 PfDG.EKD),
Pfarrerin Anette Stork, 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde St. Victor Herringen, Ev. Kirchenkreis Hamm, infolge Übernahme eines Dienstes als Pastorin der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel (Evangelisches Klinikum Bethel gGmbH), mit Wirkung vom 1. Juni 2021 (§ 70 PfDG.EKD).
Ruhestand
Pfarrer Dr. Rolf Becker, abgeordnet zum Kirchenamt der EKD, zum 1. Juni 2021,
Pfarrerin Ruth Becker-Witt, Ev. Kirchenkreis Dortmund, zum 1. Juni 2021,
Pfarrer Eckehard Biermann, Ev. Kirchenkreis Gütersloh, zum 1. Juni 2021,
Pfarrerin Katharina Blätgen, Ev. Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid, zum 1. Juni 2021,
Pfarrerin Cornelia Fidora, 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Recklinghausen-Süd, Ev. Kirchenkreis Recklinghausen, zum 1. Juni 2021,
Pfarrer Dieter Kuhli, 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Bad Laasphe, Ev. Kirchenkreis Wittgenstein, zum 1. Juni 2021,
Pfarrer Rolf Schuld, 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Linden, Ev. Kirchenkreis Bochum, zum 1. Juni 2021,
Pfarrerin Manuela Theile, 11. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Bochum, zum 1. Juni 2021,
Pfarrer Friedrich Tometten, beurlaubt für einen Dienst bei der Vereinigten Evangelischen Mission (VEM), zum 1. Juni 2021,
Pfarrer Peter-Wilm Winterhoff, 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Valbert, Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg, zum 1. Juni 2021.
Todesfälle
Pfarrer i. R. Gerhard Born, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Lüdinghausen, Ev. Kirchenkreis Münster, am 15. Januar 2021 im Alter von 67 Jahren,
Pfarrer i. R. Rolf Ehring, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Gladbeck-Rentford, Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten, am 8. Februar 2021 im Alter von 78 Jahren,
Pfarrer i. R. Haimo Ellinger, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Unna, Ev. Kirchenkreis Unna, am 7. März 2021 im Alter von 82 Jahren,
Pfarrer i. R. Dr. Günter Hartwig, zuletzt Pfarrer des Ev. Kirchenkreises Hamm, am 14. März 2021 im Alter von 82 Jahren,
Pfarrer i. R. Wilhelm Johanning, zuletzt Pfarrer der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schnathorst, Ev. Kirchenkreis Lübbecke, am 4. März 2021 im Alter von 89 Jahren,
Pfarrer i. R. Werner Keßler, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Fröndenberg, Ev. Kirchenkreis Unna, am 21. Februar 2021 im Alter von 94 Jahren,
Pfarrer i. R. Herbert Schmidt, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Volmarstein, Ev. Kirchenkreis Hagen, am 4. März 2021 im Alter von 91 Jahren.
Stellenangebote
Nr. 17Pfarrstellen
Pfarrstelle im Institut für Kirche und Gesellschaft
der Evangelischen Kirche von Westfalen
der Evangelischen Kirche von Westfalen
Das Institut für Kirche und Gesellschaft (IKG) der Evangelischen Kirche von Westfalen sucht zum 1. September 2021 für den Arbeitsschwerpunkt Evangelische Akademie Villigst
eine Pfarrerin/einen Pfarrer (m/w/d)
als Studienleiterin/Studienleiter für theologische und gesellschaftliche Grundfragen.
Die Stelle ist dem Fachbereich I „Theologische und gesellschaftliche Grundfragen“ zugeordnet und umfasst folgende Aufgabenbereiche:
- theologische Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Verantwortung der Kirche,
- Reflexion zu ethischen Grundlagen und zur Entscheidungsfindung individuellen und politischen Handelns,
- Organisation von theologisch-ethischen Diskursen zu Herausforderungen unserer Zeit,
- Entwicklung und Umsetzung unterschiedlicher Formate, u. a. Tagungen, Fachgespräche und Weiterbildungsveranstaltungen, auch im Bereich christlicher Spiritualität und Persönlichkeitsentwicklung,
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen der Evangelischen Erwachsenenbildung im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes NRW,
- Mitwirkung an der Entwicklung von Projekten,
- Verfassen von fachspezifischen Stellungnahmen und Arbeitsmaterialien.
Wir erwarten:
- fundierte Kenntnisse in den Bereichen Theologie und Ethik, insbesondere in den zentralen Themenfeldern gesellschaftlicher Verantwortung der Kirche (z. B. „Öffentliche Theologie“, Medizinethik/Anthropologie sowie interreligiöser Dialog),
- Erfahrungen in der Entwicklung und Durchführung von Bildungs- und Diskursveranstaltungen zu gesellschaftlichen Grundfragen,
- hohe Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft im Fachbereich, im Gesamtinstitut sowie mit den Gremien der Evangelischen Kirche von Westfalen,
- ausgeprägte Kommunikations- und Organisationsfähigkeit,
- Interesse an der und Bereitschaft zur Erschließung neuer Kommunikationswege über die digitalen Medien,
- Bereitschaft, evangelisch-theologische Positionen im Horizont einer kirchlichen Bildungseinrichtung nach innen und außen zu vertreten und weiterzuentwickeln.
Wir bieten:
- die Mitarbeit in einem interdisziplinären Institut mit lebendiger Teamstruktur,
- ein in unserer Kirche etabliertes Arbeitsfeld mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten,
- gute Fortbildungsmöglichkeiten.
Die Besoldung entspricht der Pfarrbesoldung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Die Berufung in die landeskirchliche Pfarrstelle erfolgt auf acht Jahre. Eine Verlängerung ist möglich.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung entsprechende Nachweise ein.
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Den Bewerbungen von Frauen sehen wir mit besonderem Interesse entgegen. Der Umfang der Stelle beträgt 100 Prozent. Dienstsitz ist Schwerte.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen bis zum 2. Juni 2021 online in einer zusammengefassten PDF-Datei an die E-Mail-Adresse:
jan-dirk.doehling@ekvw.de
Nähere Auskünfte erteilt:
Pfarrer Klaus Breyer
Leiter des Instituts für Kirche und Gesellschaft
Telefon: 02304 755-300
E-Mail: www.kircheundgesellschaft.de
Leiter des Instituts für Kirche und Gesellschaft
Telefon: 02304 755-300
E-Mail: www.kircheundgesellschaft.de
Stelle als Dozentin/Dozent
im Pädagogischen Institut der Evangelischen Kirche von Westfalen
im Pädagogischen Institut der Evangelischen Kirche von Westfalen
Die Evangelische Kirche von Westfalen sucht für das Pädagogische Institut mit Sitz in Haus Villigst, Schwerte, zum 1. September 2021
eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder
eine Religionslehrerin/einen Religionslehrer (m/w/d)
eine Religionslehrerin/einen Religionslehrer (m/w/d)
als Dozentin/Dozent (Stellenumfang 100 Prozent).
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- die Beratung sowie die Fort- und Weiterbildung von Religionslehrerinnen/Religionslehrern (Schwerpunkt Sekundarstufe I und II),
- die Begleitung und Fortbildungen von Fachleiterinnen/Fachleitern (Schwerpunkt Gymnasium und Gesamtschule, Sekundarstufe I und II),
- die Begleitung von Studierenden und Referendarinnen/Referendaren,
- die Arbeit an konzeptionellen Fragen zur Weiterentwicklung des evangelischen Religionsunterrichts,
- die Förderung des Religionsunterrichts durch besondere Angebote (z. B. Abiturpreis, Schülerinnen-/Schüler-Wettbewerb),
- die Unterstützung der landeskirchlichen Schulen im Hinblick auf die Weiterentwicklung des evangelischen Profils,
- die Mitarbeit bei thematisch übergreifenden Angeboten des Instituts,
- die Entwicklung und Erprobung von innovativen Ideen und Projekten.
Wir bieten Ihnen:
- eine vielseitige und kreative Tätigkeit,
- die Zusammenarbeit in einem interprofessionellen Team (Pfarrerinnen/Pfarrer, Religionslehrerinnen/Religionslehrer, Gemeindepädagoginnen/Gemeindepädagogen),
- eine gute Verwaltungsinfrastruktur,
- die anregende Atmosphäre des Campus Villigst,
- die Möglichkeit zur eigenen Fort- und Weiterbildung.
Wir erwarten von Ihnen:
- praktische Erfahrungen als Religionslehrerin/Religionslehrer,
- fundierte religionspädagogische und theologische Kenntnisse,
- Teamfähigkeit und Freude am gemeinsamen Arbeiten,
- Interesse an Innovationen und Flexibilität,
- Kommunikations- und Reflexionsfähigkeit sowie Organisationstalent,
- ökumenische und interreligiöse Weite,
- Führerschein der Klasse B, da mit dem Aufgabenfeld Reisetätigkeiten verbunden sind,
- Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche.
Voraussetzung für die Bewerbung ist die Anstellungsfähigkeit als Pfarrerin/Pfarrer der Evangelischen Kirche von Westfalen oder eine Lehramtsausbildung (1. und 2. Staatsexamen) mit der Fakultas für das Fach Evangelische Religionslehre (Sekundarstufe I und II bzw. Gymnasium/Gesamtschule). Die Besetzung für Pfarrerinnen/Pfarrer erfolgt für acht Jahre, eine Verlängerung ist möglich.
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Mit besonderem Interesse wird daher Bewerbungen von Frauen entgegengesehen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter des Pädagogischen Instituts gerne zur Verfügung:
Thomas Schlüter
Telefon: 02304 755-27
E-Mail: thomas.schlueter@pi-villigst.de
Telefon: 02304 755-27
E-Mail: thomas.schlueter@pi-villigst.de
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 31. Mai 2021 per E-Mail an:
Evangelische Kirche von Westfalen
Das Landeskirchenamt
Landeskirchenrat Prof. Rainer Timmer
E-Mail: rainer.timmer@ekvw.de
Das Landeskirchenamt
Landeskirchenrat Prof. Rainer Timmer
E-Mail: rainer.timmer@ekvw.de
Stelle für eine Pfarrerin/einen Pfarrer
in der Justizvollzugsanstalt Bochum
in der Justizvollzugsanstalt Bochum
In der JVA Bochum ist demnächst die Stelle
einer evangelischen Pfarrerin /eines evangelischen Pfarrers
als Beamtin/Beamter des Landes NRW (m/w/d)
als Beamtin/Beamter des Landes NRW (m/w/d)
zu besetzen.
Die JVA Bochum weist 791 Haftplätze für männliche erwachsene Untersuchungs- und Strafgefangene aus. Die Untersuchungshaft hat etwa 100 Haftplätze. Die Strafhaft untergliedert sich in verschiedene Hafthäuser mit unterschiedlichen Schwerpunkten, zum Beispiel Therapievorbereitung für drogenabhängige Männer, eine Abteilung zur sozialtherapeutischen Behandlung von Inhaftierten, eine Abteilung für Inhaftierte mit an die Haftzeit angeschlossener Sicherungsverwahrung.
Für die evangelische Seelsorge gibt die JVA Bochum einen Teil einer Stelle an die eigenständige JVA Bochum-Langendreer ab. Die JVA Bochum-Langendreer ist als Offener Vollzug für erwachsene Männer mit 204 Haftplätzen die zentrale Berufsförderungsstätte des Vollzuges in NRW. Die Inhaftierten absolvieren hier eine Ausbildung oder Arbeitsförderung.
Die Kernaufgabe der Pfarrerin/des Pfarrers ist die seelsorgliche Begleitung der Gefangenen durch Einzel- und Gruppengespräche, durch Gottesdienste und Kasualien und durch Gestaltung unterstützender Kontakte zwischen Inhaftierten und den Angehörigen. Außerdem gehört die Verbindung zwischen der Gemeinde innerhalb und außerhalb der JVA zu den Aufgaben, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den verschiedenen Unterstützungsangeboten für Inhaftierte auch außerhalb des Gefängnisses.
Die Befähigung und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit einem weiteren evangelischen Kollegen, der katholischen Seelsorge und mit den anderen Diensten in der Anstalt wird ebenso vorausgesetzt wie die Befähigung und Bereitschaft zur seelsorglichen Begleitung der Mitarbeitenden.
Es wird eine Pfarrerin/ein Pfarrer mit Berufserfahrung und Engagement gesucht, die/der die Seelsorge als Schwerpunkt eigener pastoraler Arbeit versteht und nach Möglichkeit über eine pastoral-psychologische Zusatzausbildung verfügt bzw. die Bereitschaft mitbringt, sich berufsbegleitend fortzubilden. Die Konferenz der Pfarrerinnen und Pfarrer im Justizvollzug steht zum Erfahrungsaustausch zur Verfügung.
Bewerbungsvoraussetzung ist die Anstellungsfähigkeit als Pfarrerin/Pfarrer in der Evangelischen Kirche von Westfalen. Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe darf das 42. Lebensjahr in der Regel noch nicht vollendet sein. Ausnahmen von dieser Altersgrenze sind nach landesrechtlichen Regelungen möglich. Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe A13/A14 des Besoldungsrechts für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Den Bewerbungen von Frauen sehen wir mit besonderem Interesse entgegen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dekanin Uta Klose
JVA Bochum
Krümmede 3
44791 Bochum
E-Mail: uta.klose@jva-bochum.nrw.de
JVA Bochum
Krümmede 3
44791 Bochum
E-Mail: uta.klose@jva-bochum.nrw.de
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 30. Mai 2021 an:
Evangelische Kirche von Westfalen
Das Landeskirchenamt
Pfarrer Ralf Radix
Postfach 10 10 51
33510 Bielefeld
Das Landeskirchenamt
Pfarrer Ralf Radix
Postfach 10 10 51
33510 Bielefeld
Berichtigungen
Nr. 18Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen – Ruhestand
Die Rubrik „Ruhestand“ der Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen Teil II – Ausgabe 3 vom 31. März 2021 (KABl. 2021 II Nr. 11 S. 24) ist wie folgt zu berichtigen:
„Pfarrer Wilfried Ranft, Ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten, zum 1. Mai 2021“ wird gestrichen.
Rezensionen
Die Buchbesprechungen werden allein von den jeweiligen Rezensenten verantwortet.
Nr. 19Isolde Karle:
„Praktische Theologie“
Rezensent: Dr. Vicco von Bülow
„Praktische Theologie“
Rezensent: Dr. Vicco von Bülow
Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2020, 1. Auflage, XVII und 718 Seiten, Hardcover, Fadenheftung, 58 €, ISBN 978-3-374-05488-6
In Band 7 des „Lehrwerks Evangelische Theologie“ vermittelt die Bochumer Praktische Theologin Isolde Karle Studierenden „gegenwartsbezogenes theologisches Grundwissen“ und verbindet dies mit einer „praxisorientierten Ausrichtung auf das künftige Berufsfeld“ im Pfarr- und Lehramt (S. V).
Nach einer Beantwortung der für diese Disziplin besonders notwendigen Frage „Was ist Praktische Theologie?“ folgen drei grundlegende Kapitel zu Religion, Kirche und Pfarrberuf in der Moderne. Danach werden die klassischen Felder der Praktischen Theologie behandelt: Homiletik, Liturgik, Poimenik und Kasualien, darüber hinaus die Diakonie und die Medienkommunikation. Ein fast 90-seitiger Serviceapparat mit Literaturangaben und Registern verhilft zur Weiterarbeit.
Der Aufbau jedes Kapitels ist lehrbuchtypisch vergleichbar strukturiert, sodass zunächst biblisch-historische Perspektiven skizziert, bevor aktuelle Debatten luzide dargestellt und präzise diskutiert werden. Regelmäßig fassen optisch hervorgehobene Merksätze die zentralen Erkenntnisse didaktisch hilfreich zusammen.
Die im Vorwort (S. XV–XVII) transparent benannten Grundprinzipien prägen das gesamte Buch: Eine realistische Wahrnehmung der „Ambivalenzen modernen Lebens“ und der „Theologiebezug der Praktischen Theologie“ ergänzen die generellen Lehrwerkperspektiven Interdisziplinarität und Gegenwartsrelevanz. Der Gewährsmann Karles für all dies ist Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher. Von hier aus versucht Karle, „möglichst objektiv die Pluralität praktisch-theologischer Konzeptionen und Diskurse zu beschreiben“. Die in den beiden Worten „möglichst objektiv“ liegende Spannung lässt sich durchgängig beobachten. Sichtbar ist Karle bestrebt, die angestrebte Objektivität durch Darstellung der unterschiedlichen Positionen zu den verschiedenen Themen durchzuhalten. Aber weil sie zu allen diesen Themen bereits eigene Positionen entwickelt und publiziert hat (vgl. die beeindruckende Zahl ihrer Literaturtitel S. 654–657), ist es unvermeidlich, dass Objektivität nie ungebrochen erreicht wird. So ist, um ein besonders deutliches Beispiel zu erwähnen, das pastoraltheologische Kapitel „Der Pfarrberuf als Profession“ durch Karles gleichnamige Habilitationsschrift geprägt (vgl. bes. S. 141–148). In den abschließenden Ausführungen zur Medienkommunikation führt Karle den historischen Zentralsatz „Das Christentum hat sich immer schon der Medien bedient“ (S. 610) auf die Gegenwart aus, indem sie quasi nebenher die soziologischen Entwürfe von Niklas Luhmann, Armin Nassehi und Dirk Baecker skizziert, die evangelischen Medienpioniere August Hinderer, Robert Geisendörfer und Johanna Haberer ins Spiel bringt und sich dann unter Bezug auf aktuelle Forschung von Kristin Merle, Günther Thomas und Wilhelm Gräb kritisch den gegenwärtigen Massenmedien zuwendet. Vor allem die Social Media bergen für die auch auf Facebook aktive Autorin eher Probleme als Chancen. Über die Frage, ob hier für die gegenwärtige Kommunikation des Evangeliums nicht doch mehr Potenzial vorhanden ist, ließe sich trefflich diskutieren. Ist es im Internet wirklich „nicht möglich, Abendmahl zu feiern und authentische Begegnungen face to face zu haben“ (S. 624), und sind Begegnungsräume im Internet wirklich nicht „real“, „authentisch“ und „interaktiv“ (S. 625)?
Solche Fragen müssen gestellt werden (und sie können anders beantwortet werden), sie dürfen aber nicht davon ablenken, dass Isolde Karle mit diesem Lehrwerk zur Praktischen Theologie ein „Standardwerk“ (R. Kunz in der ThLZ) vorgelegt hat, das Studierende nicht nur bestens auf die theologischen Examina, sondern auch auf den Pfarr- und Lehrberuf vorbereiten wird. Und für alle diejenigen, die bereits in diesen Berufen tätig sind, lohnt sich die Lektüre ebenfalls, weil „sich die Leitung und Gestaltung kirchlicher Praxis nicht von selbst verstehen“ (S. 7 f.), sondern der Theologie bedürfen.
Nr. 20Hans Michael Heinig, Hendrik Munsonius:
„Göttinger Gutachten IV.
Kirchenrechtliche Gutachten aus den Jahren 2008–2020“
Rezensent: Dr. Hans-Tjabert Conring
„Göttinger Gutachten IV.
Kirchenrechtliche Gutachten aus den Jahren 2008–2020“
Rezensent: Dr. Hans-Tjabert Conring
Verlag Mohr Siebeck, Tübingen 2020, 1. Auflage, XVII und 664 Seiten, Leinen, 129 €, ISBN 978-3-16-159855-5
Es lohnt sich. Immer. Die kirchenrechtlichen Gutachten sind eine wichtige Quelle der Klärung und Sortierung, sie sind bildend, nicht nur für Kirchenjuristen. Der hier anzuzeigende Band IV ist der sechste Sammelband kirchenrechtlicher Gutachten des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD. Vor den „Göttinger Gutachten“ stehen die Gutachten aus den Jahren 1946 bis 1969 von Rudolf Smend und die „Münchner Gutachten“ 1970 bis 1980 von Axel v. Campenhausen. Die Zusammenfassung in Dekaden ist hier wegen des Amtswechsels zu Hans Michael Heinig im Jahr 2008 sanft verschoben, weshalb der IV. Band zwölf Jahre und der III. Band nur acht Jahre abdeckt. Die Sortierung der Gutachten in acht Kategorien ist geblieben und das in zwölf Jahren mehr geschrieben wird (660 Seiten) als in den vorangehenden acht Jahren (430 Seiten) war erwartbar.
Aus der Fülle der insgesamt 49 Gutachten und Stellungnahmen im Band sind zwei westfälische Beauftragungen abgedruckt. Das Gutachten vom 8. Juli 2013 „Zur sachenrechtlichen Verortung einer gestohlenen Hostiendose“ (S. 472–490) und das Gutachten vom 23. August 2016 „Schulversuch zur Einführung eines Religionsunterrichtes nach den Grundsätzen der mennonitischen Brüdergemeinde in NRW“ (S. 610–620) wurden durch die westfälische Kirche beauftragt. Das Letztere in Abstimmung mit der rheinischen und der lippischen Kirche. Ein Gutachten betrifft das NRW-Denkmalschutzrecht („Denkmalschutz“ vom 9. Juli 2013, S. 419 ff.) und fünf weitere Gutachten befassen sich auch mit westfälischem Kirchenrecht („Landeskirchliches Territorialitätsprinzip“ vom 1. Februar 2012, S. 62 ff.; „Ausgestaltung des Bischofsamtes“ vom 22. Februar 2012, S. 72 ff.; „Altersbestimmung bei Kirchenvorsteherwahl“ vom 24. September 2008, S. 203 ff.; „Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BAG vom 20. November 2012“, S. 301 ff.; „Verfassungsbeschwerde im Fall Egenberger“, S. 338 ff.; „Rechtsweg für Auseinandersetzung zwischen der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen und ihren beteiligten Arbeitgebern“, S. 371 ff.).
Besondere Aufmerksamkeit verdient das Gutachten vom 16. Juli 2010 „Leitungsstruktur ausgewählter Gliedkirchen“, in dem das Kirchenamt der EKD darum gebeten hatte zu untersuchen, wie „gute und wirksame Leitung“ in Bayern, Bremen, Kurhessen-Waldeck, Mitteldeutschland und Westfalen in den Verfassungstexten verankert sei. Die westfälische Kirche wird hier dem sog. Einheitsmodell zugeordnet (S. 22). Dieses Einheitsmodell – Leitung liegt bei der Landessynode, deren Entscheidungen keiner rechtlichen Prüfung unterliegen (S. 37) – ermögliche klare Hierarchien, aber keine stabile Kompetenzordnung, weshalb die Kongruenz von Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung unterlaufen werden könne. Auf die Rolle der Rechnungsprüfung geht das Gutachten leider nicht ein. Die Nachteile eines Modells (hier: Einheitsmodell) könnten durch eine Kombination mit anderen Modellen (hier: Trennungsmodell) ausgeglichen werden (S. 29). Das Gutachten sieht bei der Kirchenleitung strategische wie operative Aufgaben, wobei Letztere überwiegend auf das Landeskirchenamt (Kollegium) delegiert seien. Die hierarchische Abhängigkeit der nachgeordneten Stellen entspricht der faktischen Bedeutung ihrer Tätigkeit nicht (S. 37). Die Einheit von rechtlicher und geistlicher Leitung werde in allen Modelltypen verwirklicht. Nur in Westfalen und Mitteldeutschland sei die Mitwirkung Ehrenamtlicher am kirchlichen Leitungshandeln in Synode und Kirchenleitung verfassungsrechtlich gesichert (S. 45).
Eine Fülle weiterer Themen vom Stiftungsrecht bis zum Kirchenasyl werden jeweils gründlich aufbereitet. Im konkreten Fall lohnt sich der Blick in diese Fundgrube kirchenrechtlicher Gutachten des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD. Immer.
H 21098 | Streifbandzeitung | |
Gebühr bezahlt | ||
Herausgeber: | Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld | |
Postadresse: Postfach 10 10 51, 33510 Bielefeld | ||
Telefon: 0521 594-0, Fax: 0521 594-129; E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de | ||
Bankverbindung: KD-Bank eG Münster, IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12, BIC: GENODED1DKD | ||
Redaktion: | Reinhold Huget, Telefon: 0521 594-213, E-Mail: Reinhold.Huget@ekvw.de | |
Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Kerstin.Barthel@ekvw.de | ||
Abonnentenverwaltung: | Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de | |
Herstellung: | wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld | |
Der Jahresabonnementpreis beträgt 35 € (inklusive Versandkosten); der Einzelpreis beträgt 3,50 € (inklusive Versandkosten). | ||
Alle Ausgaben des Kirchlichen Amtsblattes ab 1953 sind online über das Fachinformationssystem Kirchenrecht www.kirchenrecht-westfalen.de aufrufbar. | ||
Die Kündigung des Jahresabonnements muss schriftlich an das Landeskirchenamt bis zum 15. November eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. | ||
Erscheinungsweise: i. d. R. monatlich |