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Personalnachrichten

Nr. 18Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen

Berufungen in den Probedienst

Zum 1. August 2020 als Pfarrer im Probedienst:
Simon Philipp Schu

Berufungen

Pfarrer Holger Dirks zum Pfarrer der 4. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid,
Pfarrer Holger Erdmann zum Superintendenten und Inhaber der für den Superintendenten bestimmten Pfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Münster,
Superintendentin Katrin Göckenjan-Wessel zur Oberkirchenrätin und zugleich als Mitglied der Kirchenleitung der Ev. Kirche von Westfalen,
Pfarrerin Christin Hick zur Pfarrerin der 1. Pfarrstelle der Ev. Jakobus-Kirchengemeinde Breckerfeld, Ev. Kirchenkreis Hagen,
Pfarrer Steffen Riesenberg zum Superintendenten und Inhaber der für den Superintendenten bestimmten Pfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten,
Pfarrer Dr. Manuel Schilling zum Superintendenten und Inhaber der für den Superintendenten bestimmten Pfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Soest-Arnsberg.

Beurlaubungen

Pfarrerin Dr. Sabine Federmann, 2. Pfarrstelle des Instituts für Kirche und Gesellschaft, infolge Übernahme eines Dienstes als Theologin im Vorstand der Evangelischen Stiftung Volmarstein mit Wirkung vom 1. November 2020 bis zum 31. Januar 2026 (§ 70 PfDG.EKD),
Pfarrerin Anne Hanhörster, 5. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Bottrop, Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten, infolge Übernahme eines Dienstes als Stiftsvorsteherin im Evangelischen Johannesstift Berlin SbR mit Wirkung vom 1. Juni 2020 bis zum Ablauf des 31. Mai 2025 (§ 70 PfDG.EKD),
Pfarrerin Susanne Nickel, 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Lienen, Ev. Kirchenkreis Tecklenburg, mit Wirkung vom 1. Juni 2020 bis auf Weiteres (§ 71 PfDG.EKD),
Pfarrerin Ute Riegas-Chaikowski, 7. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid, Ev. Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid, infolge Übernahme eines Dienstes als Leitende Theologin im Vorstand der Stiftung Diakonissenhaus Friedenshort mit Wirkung vom 1. Juni 2020 bis auf Weiteres (§ 70 PfDG.EKD).

Ruhestand

Pfarrerin Gabriele Anicker, 7. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gladbeck, Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten, zum 1. Juli 2020,
Pfarrer Ulrich Beimdiek, 1. Pfarrstelle der Ev. Christus-Kirchengemeinde Emmer-Nethe, Ev. Kirchenkreis Paderborn, zum 1. Juli 2020,
Oberkirchenrätin Doris Damke, Landeskirchenamt der Ev. Kirche von Westfalen, zum 1. November 2019,
Pfarrer Ralf Finkeldey, 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Levern, Ev. Kirchenkreis Lübbecke, zum 1. Juli 2020,
Pfarrer Hans-Jörg Kröckert, 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Elsey in Hohenlimburg, Ev. Kirchenkreis Iserlohn, zum 1. Juli 2020,
Oberkirchenrätin Petra Wallmann, Landeskirchenamt der Ev. Kirche von Westfalen, zum 1. April 2020.

Todesfälle

Pfarrer i. R. Klaus Illmer-Kephalides, zuletzt Pfarrer der Ev.-Luth. Lukas-Kirchengemeinde Bielefeld, Ev. Kirchenkreis Bielefeld, am 19. März 2020 im Alter von 94 Jahren,
Pfarrer i. R. Ekkehard Mohn, zuletzt Pfarrer des Ev. Kirchenkreises Bochum, am 15. März 2020 im Alter von 83 Jahren,
Pfarrer i. R. Johannes Sundermeier, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Brechten, Ev. Kirchenkreis Dortmund-Nordost, am 27. Februar 2020 im Alter von 74 Jahren.

Wahlbestätigungen

Folgende Wahl der Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten am 6. Februar 2020:
Pfarrer Steffen Riesenberg zum Superintendenten des Ev. Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten.
Folgende Wahl der Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Münster am 28. Februar 2020:
Pfarrer Holger Erdmann zum Superintendenten des Ev. Kirchenkreises Münster.
Folgende Wahl der Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Soest-Arnsberg am 18. Januar 2020:
Pfarrer Dr. Manuel Schilling zum Superintendenten des Ev. Kirchenkreises Soest-Arnsberg.

Stellenangebote

Nr. 19Pfarrstellen

Pfarrstelle
im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung
für den Fachbereich Seelsorge

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) sucht zum 1. August 2020 für den Fachbereich Seelsorge im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung der EKvW in Haus Villigst, Schwerte,
eine Pfarrerin oder einen Pfarrer
für die Seelsorge im Gesundheitswesen
– Krankenhausseelsorge und Klinikseelsorge in Psychiatrie und Forensik –
Die Pfarrstelle hat einen Dienstumfang von 100 Prozent und ist befristet auf acht Jahre. Dienstort ist Schwerte (Haus Villigst).
Im Fachbereich Seelsorge im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung (IAFW) bestehen seit 2014 drei Pfarrstellen für die Vernetzung, Kommunikation, Qualitätssicherung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Seelsorge insgesamt und in den Bereichen Krankenhausseelsorge, Notfallseelsorge und Seelsorge im Alter und in Einrichtungen der Altenpflege.
Aufgabenprofil:
  • Förderung der Qualität von Seelsorge im Gesundheitswesen,
  • Vernetzung der Praxisfelder der Klinikseelsorge in somatischen, psychiatrischen und forensischen Kliniken mit der Seelsorge auf kreiskirchlicher und landeskirchlicher Ebene,
  • Förderung der regionalen sowie landeskirchlichen Strukturen, die die Seelsorge im Gesundheitswesen unterstützen,
  • Fachberatung für beruflich in der Krankenhausseelsorge in Kliniken aller Fachrichtungen Tätige,
  • Beratung von Kirchenkreisen und Kliniken in unterschiedlicher Trägerschaft,
  • Organisation der Aus-, Fort- und Weiterbildung für beruflich und ehrenamtlich in der Seelsorge im Gesundheitswesen Tätige,
  • Beratung zu vertraglichen Vereinbarungen zur Mitfinanzierung von Seelsorge in Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • konzeptionelle Entwicklung von Seelsorge im Gesundheitswesen in Zusammenarbeit mit der Inhaberin der Pfarrstelle für Seelsorge im Alter und in Einrichtungen der Altenpflege,
  • Weiterentwicklung des Profils der Seelsorge in der EKvW auf allen kirchlichen Ebenen und in der Dienstgemeinschaft unterschiedlicher Berufe und ehrenamtlich Tätiger,
  • Mitarbeit in der Fachkonferenz Seelsorge und Beratung der EKvW,
  • Zusammenarbeit mit dem Konvent der Krankenhausseelsorge in der EKvW und Mitarbeit in weiteren Gremien,
  • kollegiale Zusammenarbeit und Kooperation mit den Fachbereichen im IAFW.
Für diese Aufgaben suchen wir eine Pfarrerin oder einen Pfarrer mit fundierten theologischen Kenntnissen, konzeptionellen Fähigkeiten sowie Erfahrungen auf dem Gebiet der Krankenhausseelsorge bzw. der Klinikseelsorge in Psychiatrie und Forensik. Eine pastoralpsychologische Zusatzqualifikation zur Fortbildung in Seelsorge bzw. eine abgeschlossene Weiterbildung in Supervision sind erwünscht.
Voraussetzung für die Bewerbung ist die Anstellungsfähigkeit als Pfarrerin oder Pfarrer in der EKvW. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die EKvW hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt, deshalb wird Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegengesehen.
Nähere Auskünfte zum Aufgabeninhalt erhalten Sie bei der
Leiterin des Fachbereichs Seelsorge im IAFW
Pfarrerin Dr. Friederike Rüter
Tel.: 02304 755-153
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Juni 2020 an:
Evangelische Kirche von Westfalen
Pfarrer Ralf Radix
Postfach 101051
31510 Bielefeld

Berichtigungen

Nr. 20Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen – Berufungen

Die Rubrik „Berufungen“ der Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen Teil II – Ausgabe 4 vom 15. April 2020 (KABl. 2020 II Nr. 16, S. 29) ist wie folgt zu berichtigen:
Pfarrer Andreas Günther zum Pfarrer der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Spenge, 1. Pfarrstelle, Ev. Kirchenkreis Herford.

Rezensionen

Die Buchbesprechungen werden allein von den jeweiligen Rezensenten verantwortet.

Nr. 21Eyermann:
„VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung. Kommentar“
Rezensent: Reinhold Huget

Verlag C. H. Beck, München 2019, 15., überarbeitete Auflage, XXV und 1.472 Seiten, gebunden, 119 €, ISBN 978-3-406-72812-9
Für kirchenrechtliche Verwaltungsstreitigkeiten sind als kirchliche Verwaltungsgerichte in erster Instanz die Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen und im zweiten Rechtszug, also im Revisionsverfahren, der Verwaltungsgerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zuständig. Ein großer Teil der nach dem kirchlichen Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD (VwGG) geltenden Bestimmungen ist mit denen der staatlichen Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) deckungsgleich. Im Übrigen bestimmt § 65 VwGG, dass ergänzend die Vorschriften der VwGO heranzuziehen sind, soweit nicht Kirchengesetze oder die Besonderheiten des kirchlichen Verfahrens dem entgegenstehen.
Einer der alteingesessenen Kommentare zur VwGO ist der Eyermann, der in der 15. Auflage erschienen ist. Er befindet sich auf dem Stand Sommer 2018. Die Autoren haben die Implementierung des elektronischen Rechtsverkehrs in ihren Ausführungen berücksichtigt, ebenso die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe bis Juni 2018, teilweise noch bis August 2018.
Bei den Autoren haben sich Änderungen ergeben. Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs a. D. Professor Dr. Jörg Schmidt und Präsident des Verwaltungsgerichts a. D. Professor Harald Geiger sind ausgeschieden. An ihrer Stelle gehören dem Redaktionsteam jetzt der Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Dr. Michael Hoppe und die Richterin Professor Dr. Isabel Schübel-Pfister, Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und Honorarprofessorin der Universität Bayreuth, an. Der Autorenwandel hat zugleich aber die Kontinuität im Blick gehabt, denn der „Eyermann“ bleibt ein Kommentar aus Richterhand, der Praxisnähe mit zugleich wissenschaftlich fundierter Gründlichkeit verbindet.
Der Kommentar ist ein gutes Nachschlagewerk und Ratgeber für alle Personen aus kirchlichen Verwaltungen, die sich mit kirchlichen und staatlichen Verwaltungsgerichtsfragen auseinanderzusetzen haben.

Nr. 22Kathi Gassner:
1. „Kompendium Verwaltungsrecht –
Mit Musterentscheidungen und Arbeitshilfen“
2. „Fit für Prüfungen im Verwaltungsrecht –
Ein Übungsbuch zur Vorbereitung auf mündliche Prüfungen,
Klausuren, Seminar- und Abschlussarbeiten“
Rezensent: Reinhold Huget

Zu 1: Richard Boorberg Verlag, Stuttgart 2019, 2., neu bearbeitete Auflage, 554 Seiten, Softcover, 39,90 €, ISBN 978-3-415-06550-5
Zu 2: Richard Boorberg Verlag, Stuttgart 2019, 1. Auflage, 358 Seiten, Softcover, 29,80 €, ISBN 978-3-415-06549-9
Im Rahmen der kirchlichen Ausbildung ist es immer hilfreich, ein Fachbuch zur Hand nehmen zu können. Im Fach „Allgemeines Verwaltungsrecht“ ist jetzt in der zweite Auflage das „Kompendium Verwaltungsrecht“ erschienen. Professor Dr. Kathi Gassner, Lehrtätigkeit an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, hat mit dem Kompendium die Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie die Bescheid- und Gutachtentechnik anhand von zwei Aktenfällen aufbereitet. Das Werk gliedert sich in sechs Teile:
  • Im Teil 1 werden die Leserinnen und Leser mit der Arbeitsmethode (wie ist das Werk aufgebaut, welche Basiskompetenzen sind erforderlich, wie helfen Prüfungsschemata bei der Falllösung) und mit den zwei Ausgangsfällen aus dem staatlichen Recht vertraut gemacht,
  • Teil 2 erklärt die theoretischen Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts,
  • Teil 3 enthält einen praktischen Leitfaden zur Rechtmäßigkeitsprüfung und erläutert, wie Verwaltungsakte angefertigt werden,
  • Teil 4 erklärt, welche Fehler beim Erlass von Verwaltungsakten, bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung und beim Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge oder bei Satzungen auftreten können,
  • Teil 5 beschreibt den Widerruf und die Rücknahme von Verwaltungsakten sowie die Kündigung oder Aufhebung von öffentlich-rechtlichen Verträgen und Satzungen,
  • Teil 6 erläutert das Widerspruchsverfahren und die verwaltungsgerichtliche Kontrolle.
In den jeweiligen Kapiteln wird immer wieder auf die Ausgangsfälle eingegangen, weitere Übungen tragen zur Vertiefung des Stoffes bei. Die Autorin legt großen Wert darauf, dass die in der Praxis vorkommenden Fälle gutachtlich gelöst werden können und die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in die Lage versetzt werden, Verwaltungsentscheidungen entwerfen zu können.
Als Ergänzung zum Kompendium hilft das Übungsbuch „Fit für Prüfungen im Verwaltungsrecht“, das sehr viele Fälle und Beispiele enthält und dazu animiert, sich mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz auseinanderzusetzen und dabei die Rolle der Verwaltungsbehörde einnehmen zu können. Neben dem Schwerpunkt „Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Widerspruchsverfahren“ geht die Autorin in einigen Übungen auf das Verwaltungsprozessrecht ein (z. B. Erfolgsaussichten einer Klage). Das Werk enthält konkrete Anleitungen zum Aufbau und zur Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten. Die Autorin gibt konkrete Hinweise zur Vermeidung von typischen Fehlern. Im Anhang sind mehrere Prüfungsschemata abgedruckt.
Für den zweiten kirchlichen Verwaltungslehrgang stellt das Kompendium eine gute Arbeitsgrundlage dar, um sich die grundlegenden Rechtskenntnisse aneignen zu können, zumal der Stoff im kirchlichen Verwaltungsrecht in großen Teilen identisch ist mit dem aus dem staatlichen Recht. Das Übungsbuch „Fit für Prüfungen im Verwaltungsrecht“ ist ein hilfreicher Begleiter zur Vorbereitung auf Klausuren, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen. Komplexität und Schwierigkeitsgrad werden langsam gesteigert.

Nr. 23Herbert Deppisch, Robert Jung, Erhard Schleitzer:
„Tipps für neu- und wiederwählte MAV-Mitglieder –
Rechtliches Wissen und soziale Kompetenz für die Arbeit
in evangelischer Kirche und Diakonie“
Rezensent: Reinhold Huget

Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2019, 4., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 320 Seiten, kartoniert, 24,90 €, ISBN 978-3-7663-6885-0
Die Arbeit in der Mitarbeitervertretung (MAV) kann nur erfolgreich geleistet werden, wenn rechtliches Wissen bei den MAV-Mitgliedern vorhanden ist. Vom Himmel fällt dieses Wissen nicht, denn jedes Mitglied der MAV ist angehalten, sich die Rechtskenntnisse durch Nachfragen bei erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, Seminare oder Fachliteratur anzueignen. Dies kann sehr mühsam und zeitaufwendig sein. Die drei Autoren aus Hessen und Bayern, die über umfangreiche Erfahrungen mit dem kirchlichen Mitbestimmungsrecht verfügen, beschreiben auf über 180 Seiten, welche Punkte die MAV-Mitglieder nicht nur bei Beginn ihrer Arbeit, sondern auch während ihrer ganzen Tätigkeit bedenken sollten. Auf alle wichtigen Fragen – „Wahl oder Abwahl des Vorsitzes, Abgrenzung der Aufgaben MAV und Gesamt-MAV, Zusammenarbeit mit anderen Personen und Gremien, Verteilung der Arbeit in der MAV, Schweigepflicht, Stress, Mobbing, ‚internes Controlling‘ der MAV …“ – finden die Autoren Antworten, damit die MAV-Mitglieder sich sachlich und kompetent in die MAV-Arbeit einbringen können. In einem weiteren Kapitel werden das Mitarbeitervertretungsgesetz und die Grundlagen der Mitbestimmung erörtert. Ein Anhang mit Arbeitshilfen (Vordrucken zur Einstellung und Eingruppierung, Mustergeschäftsordnung für die MAV), wichtigen Adressen, dem Mitarbeitervertretungsgesetz und der Wahlordnung runden das Buch ab.
Die 4., überarbeitete und aktualisierte Auflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und alle gesetzlichen Änderungen. Dazu zählen das neue Datenschutzgesetz der EKD, das Mutterschutzgesetz, SGB IX und die Novellierung des MVG-EKD 2019.
Besonders hilfreich sind die Hinweise und Tipps zu nahezu allen Themen, wie die MAV-Mitglieder ihre Interessen und ihre Position in Verhandlungen mit der Dienststellenleitung, vor dem Kirchengericht, aber auch mit anderen MAV-Mitgliedern oder gegenüber den Mitarbeitenden durchsetzen können. In diesem Zusammenhang ist es den Autoren wichtig, zur Stärkung der sozialen Kompetenz der MAV-Mitglieder beizutragen.
Allen Personen, denen die MAV-Arbeit am Herzen liegt, kann das Werk, das auch für nicht so Rechtskundige verständlich geschrieben und klar gegliedert ist, zur Lektüre empfohlen werden.
An dieser Stelle wird die Werbung der HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH angezeigt.
H 21098Streifbandzeitung
Gebühr bezahlt
Herausgeber:Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld
Postadresse: Postfach 10 10 51, 33510 Bielefeld
Telefon: 0521 594-0, Fax: 0521 594-129; E-Mail: Amtsblatt@lka.ekvw.de
Bankverbindung: KD-Bank eG Münster, IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12, BIC: GENODED1DKD
Redaktion:Reinhold Huget, Telefon: 0521 594-213, E-Mail: Reinhold.Huget@lka.ekvw.de
Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Kerstin.Barthel@lka.ekvw.de
Abonnentenverwaltung:Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Amtsblatt@lka.ekvw.de
Herstellung:wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld
Der Jahresabonnementpreis beträgt 35 € (inklusive Versandkosten); der Einzelpreis beträgt 3,50 € (inklusive Versandkosten).
Alle Ausgaben des Kirchlichen Amtsblattes ab 1953 sind online über das Fachinformationssystem Kirchenrecht www.kirchenrecht-westfalen.de aufrufbar.
Die Kündigung des Jahresabonnements muss schriftlich an das Landeskirchenamt bis zum 15. November eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.
Erscheinungsweise: i. d. R. monatlich