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Bekanntmachungen

Nr. 1Adresse der Geschäftsstelle/Mitglieder der Schlichtungsstelle
nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz

Landeskirchenamt
Bielefeld, 11.12.2019
Az.: 304.12
  1. Änderung der Adresse der Geschäftsstelle:
    Schlichtungsstelle nach dem MVG – 2. Kammer
    (Mitglieder des Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.,
    mit Sitz auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen)
    Nebenstelle der Geschäftsstelle:
    Lenaustraße 41
    40470 Düsseldorf
    Leitung Nebenstelle der Geschäftsstelle:
    Kerstin Montag
    Tel.: 0211 6398-432; Fax: 0211 6398-434
    E-Mail: K.Montag@diakonie-rwl.de
  2. Die Landessynode hat auf ihrer diesjährigen Tagung (17. bis 20. November 2019) folgende Personen in die Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitvertretungsgesetz der EKD (MVG-EKD) nachgewählt:
    Zweite Kammer
    1. Beisitzer
    Kunze, Claudia
    Ev. Johanneswerk e.V., Bielefeld

Nr. 2Kirchlicher Dienst an Urlaubsorten im europäischen Ausland 2020

Landeskirchenamt
Bielefeld, 14.01.2020
Az.: 443.37
Die ausgeschriebenen Stellen der Urlaubsseelsorge der Evangelischen Kirche in Deutschland konnten bisher noch nicht ausreichend an Pfarrerinnen und Pfarrer vergeben werden. Das Kirchenamt der EKD hat deshalb um Veröffentlichung der nachfolgenden Liste gebeten:
Liste der Einsatzorte, in denen im Jahr 2020
noch ein kirchlicher Dienst im europäischen Ausland möglich ist
(Änderungen vorbehalten)
Dänemark
Blåvand und Henne Strand/Westjütland
20. Juni bis 11. Juli
Marielyst/Falster
Juli und 15. bis 31. August
Nordby/Fanø
11. Juli bis 8. August
Italien
Bardolino und Lazise/Gardasee
13. bis 26. August
Gardone/Gardasee
20. bis 30. Juli
Sulden/Südtirol
August
Niederlande
Cadzand/Zeeland
3. bis 24. Juli
Oostkapelle/Zeeland
24. Juli bis 21. August
Renesse/Zeeland
24. Juli bis 21. August
Insel Texel/Westfriesland
Juli
Zoutelande/Zeeland
7. bis 21. August
Österreich
Burgenland
Bad Tatzmannsdorf
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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Juli und August
Modellregion Neusiedlersee – Rosalia
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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ab Mitte August und September
Neusiedl am See und Gols
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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1. bis 14. Juli und 6. bis 31. August
Kärnten
Bad Kleinkirchheim und Wiedweg
6. bis 31. August
Gmünd und Fischertratten
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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Juli oder August
Hermagor und Watschig
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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13. bis 31. August
Modellregion Ossiacher See – Gerlitzen Alpe
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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4. Juni bis 13. Juli sowie August und September
Pörtschach und Moosburg/Wörthersee
30. Juli bis 10. August
Velden und Wernberg/Wörthersee
August
Weißensee
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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4. bis 22. Juni
Niederösterreich
Baden bei Wien
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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25. Juni bis 6. Juli
Oberösterreich
Attersee
4. Juli bis 3. August
Modellregion „Inneres Salzkammergut“
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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September
Mondsee und Unterach/Mondsee
2. Juli bis 10. August
St. Wolfgang/Wolfgangsee
Juli bis September
Salzburg
Bad Gastein und Bad Hofgastein
ab Ende Juli und August
Mittersill
4. bis 17. Juli und 15. August bis Ende September
Zell am See
30. Juli bis 10. August und September
Steiermark
Bad Aussee und Bad Mitterndorf
1. bis 14. Juli
Ramsau am Dachstein
22. August bis Anfang September
Tirol
Jenbach und Umgebung
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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1. bis 14. Juli und 6. bis 31. August
Kitzbühel
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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23. Juli bis 16. August
Mayrhofen und Fügen
8. bis 21. August
Seefeld und Telfs
Mitte Januar bis Ende Februar
Polen
Gizycko
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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14. August bis 10. September
Rumänien
Ostsiebenbürgen
An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
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Juni bis 15. Juli und 28. August bis Mitte September
Zur Vorbereitung auf die Urlaubsseelsorge lädt das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die mit der Urlaubsseelsorge beauftragten Pfarrerinnen und Pfarrer zu einer eintägigen Veranstaltung ins Michaeliskloster nach Hildesheim ein. Aufgeteilt nach Urlaubsregionen findet die Tagung in der Zeit vom 23. bis 27. März 2020 statt.
Gern möchten wir auch auf unsere Ausschreibungen zur Langzeitseelsorge im weltweiten Ausland 2020/2021 unter dem Link https://www.ekd.de/Urlaubsseelsorge-23739.htm hinweisen.

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Nr. 3Ausschreibung des Zertifikatskurses
der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche
im Fach Evangelische Religionslehre
für Lehrerinnen und Lehrer der Primarstufe und der Sekundarstufe I
im Schuljahr 2020/2021

Im kommenden Schuljahr 2020/2021 wird das Pädagogische Institut der Evangelischen Kirche von Westfalen erneut einen Zertifikatskurs im Fach Evangelische Religionslehre für Lehrerinnen und Lehrer in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I mit Erster und Zweiter Lehramtsprüfung in Westfalen und Lippe zum Erwerb der kirchlichen Bevollmächtigung (Vokation) durchführen. Die Teilnahmevoraussetzungen und die Durchführung orientieren sich an den einschlägigen Erlassregelungen des Landes NRW und beziehen sich auf Lehrerinnen und Lehrer in unbefristeten Anstellungsverhältnissen.
Der Kurs soll in wöchentlich stattfindenden Studienzirkeln in der Region sowie in sieben Blockveranstaltungen am Pädagogischen Institut in Schwerte-Villigst durchgeführt werden.
Der Kursumfang beträgt 320 Stunden, er beginnt am 11. September 2020 und endet am 19. Juni 2021 mit der Vokation.
Die Teilnehmerzahl ist auf 24 Personen begrenzt.
Die Anmeldung selbst erfolgt beim Landeskirchenamt Bielefeld, Postfach 10 10 51, 33510 Bielefeld.
Anmeldeschluss ist der 30. April 2020.
Kursnummer: 2075001
Az.: 520.561

Personalnachrichten

Nr. 4Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen

Berufungen

Pfarrer Daniel Hobe zum Pfarrer der 1. Pfarrstelle der Gemeinde Creative Kirche im Ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten,
Pfarrer Rüdiger Jung zum Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Gescher-Reken, 2. Pfarrstelle, Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken,
Pfarrer Rolf Neuhaus zum Pfarrer der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hemer, 3.2 Pfarrstelle, Ev. Kirchenkreis Iserlohn,
Pfarrer Christoph Röthemeyer zum Pfarrer der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Blasheim, Ev. Kirchenkreis Lübbecke,
Pfarrerin Sonja Timpe-Neuhaus zur Pfarrerin der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hemer, 3.1 Pfarrstelle, Ev. Kirchenkreis Iserlohn.

Ruhestand

Pfarrer Karl-Peter Haertel, Ev. Kirchenkreis Herford, zum 1. Februar 2020,
Pfarrer Ernst Udo Metz, Ev. Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid, 1. Pfarrstelle, zum 1. Februar 2020,
Pfarrer Jürgen Nass, Ev. Kirchenkreis Tecklenburg, 3. Kreispfarrstelle, zum 1. März 2020,
Pfarrer Wolfram Stille, Ev. Kirchenkreises Siegen, 1. Kreispfarrstelle, zum 1. Februar 2020.

Todesfälle

Pfarrer i. R. Hans Gerd Nowoczin, zuletzt Pfarrer des Ev. Kirchenkreises Hamm, am 2. Dezember 2019 im Alter von 80 Jahren,
Pfarrer i. R. Joachim Schreiber, zuletzt Pfarrer der Ev. Christus-Kirchengemeinde Bielefeld, Ev. Kirchenkreis Bielefeld, am 5. Dezember 2019 im Alter von 93 Jahren,
Pastor i. R. Jakob Vollweiter, zuletzt Pastor der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hille, Ev. Kirchenkreis Minden, am 24. November 2019 im Alter von 89 Jahren.

Stellenangebote

Nr. 5Pfarrstellen

Superintendentenstellen

Pfarrstelle der hauptamtlichen Superintendentin/des hauptamtlichen Superintendenten des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen zum 1. April 2020 (Dienstumfang 100 %).
Bewerbungen sind über die Superintendentur des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Nominierungsausschusses zu richten.

Kreispfarrstellen

Besetzung durch Wahl des Kirchenkreises:
6. Kreispfarrstelle (Diakonie) des Ev. Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten, zum 1. Februar 2020 (Dienstumfang 100 %).
Bewerbungen sind an den Superintendenten des Ev. Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten zu richten.

Gemeindepfarrstellen

I. Kirchengemeinden mit Luthers Katechismus
Besetzung durch Gemeindewahl:
1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Unna-Königsborn, Ev. Kirchenkreis Unna, zum 1. Februar 2020 (Dienstumfang 100 %).
Bewerbungen sind über den Superintendenten des Ev. Kirchenkreises Unna an das Presbyterium zu richten.
Das Landeskirchenamt macht bei folgender Gemeindepfarrstelle von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch:
4. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gladbeck, Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten, zum 1. Juni 2020 (Dienstumfang 100 %).
II. Kirchengemeinden mit dem Heidelberger Katechismus
Besetzung durch Gemeindewahl:
1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Letmathe, Ev. Kirchenkreis Iserlohn, zum 1. Juni 2020 (Dienstumfang 100 %).
Bewerbungen sind über die Superintendentin des Ev. Kirchenkreises Iserlohn an das Presbyterium zu richten.
III. unierte Kirchengemeinden
Besetzung durch Gemeindewahl:
1. Pfarrstelle der Ev. Christus-Kirchengemeinde Emmer-Nethe, Ev. Kirchenkreis Paderborn, zum 1. Juli 2020 (Dienstumfang 100 %).
Bewerbungen sind über den Superintendenten des Ev. Kirchenkreises Paderborn an die Presbyterien zu richten.

Berichtigungen

Nr. 6Personalnachrichten – Todesfälle

Die Rubrik „Todesfälle“ der Personalnachrichten in der Ausgabe Nr. 11 des Kirchlichen Amtsblattes der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 30. November 2019 (KABl. 2019 S. 212) ist wie folgt zu berichtigen:
Pfarrer i. R. Adolf Köddermann ist nicht verstorben. Am 24. Oktober 2019 ist seine Ehefrau verstorben.

Rezensionen

Die Buchbesprechungen werden allein von den jeweiligen Rezensenten verantwortet.

Nr. 7Wolfgang Huber:
„Dietrich Bonhoeffer. Auf dem Weg zur Freiheit. Ein Porträt“
Rezensent: Dr. Vicco von Bülow

Verlag C. H. Beck, München 2019, 2., durchgesehene Auflage 2019, 336 Seiten mit 25 Abbildungen, Hardcover, 26,95 €, ISBN 978-3-406-73137-2
Wolfgang Huber hat ein großartiges Buch über Dietrich Bonhoeffer geschrieben. Es ist klug und verständlich zugleich, sowohl historisch präzise als auch aktuell deutend; es verbindet Grundwissen über Dietrich Bonhoeffer mit neuen Deutungen seiner Theologie – und nicht zuletzt lässt es sich auch vor dem Hintergrund von Wolfgang Hubers eigenem Wirken als Theologieprofessor, Bischof und EKD-Ratsvorsitzender lesen. Das erhellt vielfach auch die gegenwärtige Situation von evangelischer Theologie und Kirche in Deutschland.
Huber verhehlt nicht, dass Bonhoeffer für ihn „ein Vorbild“ (S. 34) ist, weil sein Lebenswerk „zu einem der stärksten theologischen Impulse, die aus dem vergangenen Jahrhundert in unsere Gegenwart hinüberwirken“, wurde. Und so ist seine Darstellung von einer tiefen Sympathie durchzogen, ohne unkritisch naiv zu sein; Huber ist dabei gleichzeitig Teil der Wirkungsgeschichte Bonhoeffers und ihr Gegenüber.
Auf schwungvollen 366 Seiten zeichnet Huber ein Porträt, das auf der Grundlage der Biografie in 12 Kapiteln das Denken und Leben Dietrich Bonhoeffers vorstellt und kommentiert.
Nach einem „Prolog: Wer war Dietrich Bonhoeffer?“ und einem Kapitel zu den „Bildungswegen“ des Protagonisten folgen 8 Kapitel zu zentralen Themen der bonhoefferschen Theologie: „Die Kirche als Vorzeichen vor der Klammer/Billige oder teure Gnade/Die Bibel im Leben und in der Theologie/Christlicher Pazifismus/Widerstand mit theologischem Profil/Mut zur Schuld/Verantwortungsethik/Kein Ende der Religion“, bevor nach einem Schlenker über die „Polyphonie des Lebens“ (in dem es zumeist um Bonhoeffers Verhältnis zur Musik geht) ein „Epilog“ festhält, „was bleibt“.
An drei exemplarischen Punkten sei dies ausgeführt (viele weitere könnten benannt werden):
  • Bonhoeffers Dissertation „Sanctorum Communio“ aus dem Jahr 1927 wird von Huber zunächst in ihrem theologiegeschichtlichen Kontext eingeführt, wobei quasi nebenbei ein fundierter und gleichzeitig allgemein verständlicher Durchgang durch das Kirchenverständnis von Schleiermacher, Harnack und Dibelius (vgl. S. 61–67) entsteht. Dann zeichnet Huber die vier von Bonhoeffer unterschiedenen Kirchentypen konzentrisch nach: Im äußersten Kreis die Taufgemeinde in ihrer volkskirchlichen und in ihrer missionskirchlichen Ausprägung, die Predigtgemeinde im mittleren Kreis und im innersten Kreis die „Abendmahlsgemeinde“ als „Bekennergemeinde“ (S. 75). Damit macht Bonhoeffer in Hubers Darstellung die Gegenüberstellung von Volkskirche und Freiwilligkeitskirche obsolet, die auch heute noch vielfach die Debatte bestimmt.
  • Viel zitiert ist Bonhoeffers Satz aus dem Jahr 1944, die Kirche sei „nur Kirche, wenn sie für andere da ist“. Hier befreit Huber Bonhoeffer aus der Umarmung derjenigen, die in dieser Formulierung die „Einseitigkeit ihres aktivistischen Tons“ entweder nicht wahrnehmen oder übertreiben. Huber betont: „Demgegenüber ist festzuhalten, dass die Kirche eine Kirche mit anderen ist, bevor sie eine Kirche für andere sein kann“ (S. 85). Parallel dazu weist er bei seiner Darstellung der bonhoefferschen Gefängnisbriefe die oft überzeichnete gesellschaftspolitische Deutung von „Widerstand und Ergebung“ zurück, indem er die Briefe in ihrer biografischen Situation 1944 verortet. So sei damit „nicht der politische Widerstand, sondern die innere Revolte gegen das mit der Inhaftierung verbundene Schicksal gemeint“ (S. 166).
  • Im Gefängnis dachte Bonhoeffer darüber nach, wie und warum ihm manche religiösen Verhaltensweisen und Denkformen problematisch wurden. Dies führte ihn zu Überlegungen, die theologisch kühn nach vorne denken: „Wir gehen einer völlig religionslosen Zeit entgegen.“ Huber zeigt die „historisch identifizierbare Problemkonstellation“ (S. 241) auf, in der dieser Satz entstand. Er verbindet sie mit den soziologischen, theologischen und historischen Ausführungen zur Religion in den anderen Schriften Bonhoeffers und warnt deshalb davor, diese Aussagen absolut zu setzen. Dieser Gefahr seien manche westdeutschen Vertreter von Bonhoeffers Rezeptionsgeschichte erlegen: „Die Aussagen über die religionslos gewordene Welt wurden nicht selten als Einladung zur Selbstsäkularisierung der Kirche missverstanden“ (S. 290). Demgegenüber hält Huber schon in der Überschrift des Kapitels programmatisch fest: „Kein Ende der Religion“!
„Was bleibt“? Natürlich sind in der Wirkungsgeschichte prägend „der zugeschriebene Status eines Märtyrers“ (S. 279), die postumen Veröffentlichungen – vor allem die „Ethik“ sowie die Gefängnisbriefe „Widerstand und Ergebung“ – und die Rezeption in der weltweiten Ökumene. Als „Kronzeuge von Protest und Widerstand“ (S. 285) diente und dient Bonhoeffer für diejenigen, die „die Frage der politischen Resistenz, die Verantwortung für den Frieden und die öffentliche Rolle der Kirche“ thematisieren. Hier setzt Huber manchen kritischen Akzent, etwa wenn er „die Neigung, einen Märtyrer für die eigene Position zu instrumentalisieren“ (S. 283), benennt. Er selbst schließt sein Porträt mit dem Ende 1944 im Gefängnis verfassten Neujahrsgedicht Bonhoeffers, das unter dem Titel „Von guten Mächten“ vielfache Rezeption und Vertonung erfahren hat. So kulminiert das Buch in den tröstlichen Versen „Gott ist bei uns am Abend und am Morgen, / und ganz gewiss an jedem neuen Tag“.
In seinen Ausführungen zu Bonhoeffers Religions- und Kirchenverständnis formuliert Huber en passant, aber sicher nicht zufällig, die zentrale Aufgabe für Theologie und Kirche der Gegenwart, nämlich „das Glaubenswissen auch öffentlich auf neue Weise zum Thema zu machen“ (S. 254). Mit diesem Buch hat er erneut einen Beitrag dazu geleistet. Es ist definitiv lesenswert!
An dieser Stelle wird die Werbung der HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH angezeigt.
H 21098Streifbandzeitung
Gebühr bezahlt
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Erscheinungsweise: i. d. R. monatlich