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Erläuterungen zum Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD

Leitungsfeld 2 (Roth/Fritzensmeier)

Stand: 01.07.2021

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Allgemeines

Die EKD hat auf ihrer Synode im November 2020 Änderungen des Verwaltungsgerichtsgesetzes der EKD (VwGG.EKD) beschlossen, die zum 1. Juli 2021 in Kraft treten und unmittelbare Geltung für die EKvW erlangen werden. Schwerpunkte der Änderungen sind insbesondere die Neuregelung der Zuständigkeit der kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Einführung einer Generalklausel und der künftige Umgang mit dem im staatlichen Recht ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend eingeführten elektronischen Rechtsverkehr. Daneben zielen die Rechtsänderungen auf eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren und allgemein auf eine Modernisierung des VwGG.EKD, z. B. durch gendergerechte Sprache.
Folgende Dokumente stehen zur Verfügung:
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