.Stoffpläne
Praktische Prüfung Gottesdienst I
#Praktische Prüfung Pädagogik – Religionsunterricht und
#Seelsorge mit Verbatim
#Gemeindeentwicklung/Kybernetik mit Gemeindeprojekt
#Mündliche Prüfungen
Stoffpläne
zu den mündlichen Prüfungen
im Rahmen der Zweiten Theologischen Prüfung
Vom 21. September 2017
Änderungen
Änderndes Recht | Datum | Fundstelle | Geänderte Artikel | Art der Änderung | |
1 | Änderung der Stoffpläne zu den mündlichen Prüfungen im Rahmen der Zweiten Theologischen Prüfung | 13. Juni 2019 | Bereich „Mündliche Prüfungen“ (§ 23 ThPrO II) 2. Teil Satz 3, 8. Spiegelstrich | neu gefasst |
Auf Grund von § 25 der Ordnung für die Zweite Theologische Prüfung (Theol. Prüfungsordnung II – ThPrO II)1# vom 21. September 2017 hat die Kirchenleitung folgende Stoffpläne beschlossen:
####Praktische Prüfung Gottesdienst I
(§ 19 ThPrO II)
1 Es ist ein Gottesdienst in der Vikariatsgemeinde durchzuführen. 2 Auszulegen ist der vorgeschlagene Predigttext des betreffenden Sonntags.
3 Die anschließende Prüfung bezieht sich, ausgehend von dem schriftlichen Entwurf und dem erlebten Gottesdienst, schwerpunktmäßig auf den Bereich des agendarischen Sonntagsgottesdienstes. 4 Begründung, Zielsetzung, Ordnung und Gestaltung des Gottesdienstes sollen erläutert und reflektiert werden. 5 Die dem Gottesdienst zugrunde liegenden exegetischen, systematisch-theologischen, homiletischen und liturgischen Entscheidungen sind im Kontext der wissenschaftlichen Diskussion zu begründen.
6 Dabei werden Kenntnisse vorausgesetzt über:
- Theologie und Praxis des Gottesdienstes,
- Grundfragen der Homiletik,
- Grundfragen der Liturgik und Kenntnis des Gottesdienstbuches,
- Kirchenmusik und Gottesdienst,
- Beteiligung der Gemeinde an der Gottesdienstgestaltung,
- das Kirchenjahr,
- das evangelische Gesangbuch.
Praktische Prüfung Pädagogik – Religionsunterricht und
Kirchliche Bildungsarbeit
(§ 20 ThPrO II)
1 Es ist eine Unterrichtsstunde Evangelische Religion an der Schule durchzuführen. 2 Die Stunde soll ein Ausschnitt aus dem laufenden Unterrichtsgeschehen am Ausbildungsort sein.
3 Das Prüfungsgespräch im Handlungsfeld Religionsunterricht bezieht sich auf den vorgelegten Unterrichtsentwurf, die gehaltene Stunde und die der Stunde zugrunde liegenden exegetischen, systematisch-theologischen, religionspädagogischen und didaktischen Entscheidungen.
4 In der sich anschließenden Prüfung im Handlungsfeld Kirchliche Bildungsarbeit werden ausgehend von einer schriftlichen Skizze über ein Praxiselement aus der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden allgemeine Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen der Konfirmandenarbeit und kirchlicher Bildungsarbeit in den Handlungsfeldern Kindergartenarbeit, Kinder- und Jugendarbeit sowie Erwachsenenbildung thematisiert.
5 Dabei werden Kenntnisse vorausgesetzt über:
- Allgemeine Pädagogik: Grundwissen im Bereich Bildung und Erziehung, Didaktikmodelle, Grundkenntnisse der Kindheits- und Jugendforschung,
- Religionspädagogik: Grundfragen religiöser Sozialisation und Erziehung, Überblick über religionspädagogische Konzeptionen seit 1945; Der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen; Didaktische und methodische Grundfragen des Religionsunterrichts,
- Konfirmandenarbeit: Die Jugend und Religion – Kirche; Die Lebensphase und die Lebenswelten von Konfirmandinnen und Konfirmanden; Konfirmation; Überblick über Konzeptionen der Konfirmandenarbeit in den letzten Jahrzehnten; Ordnung und Lehrplan für die Konfirmandenarbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen; Didaktische und methodische Grundfragen der Konfirmandenarbeit,
- Gemeindepädagogik: Lebensgeschichte und Religion; Elementarerziehung, Gegenwärtige Ansätze kirchlicher Jugendarbeit; Rahmenbedingungen und Intentionen evangelischer Erwachsenenbildung.
Seelsorge mit Verbatim
(§ 21 ThPrO II)
1 Das Prüfungsgespräch thematisiert ausgehend von dem vorgelegten Gesprächsprotokoll und seiner Reflexion die eigene seelsorgliche Praxis auf dem Hintergrund der theoretischen Kenntnisse über unterschiedliche Seelsorgekonzeptionen.
2 Dabei sind sowohl biblische und systematisch-theologische Bezüge sowie grundlegende anthropologische, psychologische und pastoralpsychologische Dimensionen zu erörtern.
3 Dabei werden Kenntnisse vorausgesetzt über:
- Grundfragen der Lehre von der Seelsorge und Kenntnis einer Seelsorgekonzeption,
- Theorien des seelsorglichen Gesprächs,
- das Verhältnis von Seelsorge und Humanwissenschaften,
- Seelsorge bei Amtshandlungen (Taufe, Trauung, Bestattung).
Gemeindeentwicklung/Kybernetik mit Gemeindeprojekt
(§ 22 ThPrO II)
1 Das Prüfungsgespräch thematisiert ausgehend vom schriftlich vorliegenden Bericht über das Gemeindeprojekt Grundfragen von Gemeindeaufbau und Gemeindeleitung.
2 Die dem Gemeindeprojekt zugrunde liegenden biblisch-theologischen, systematisch-theologischen, pädagogischen und kybernetischen Entscheidungen sind sowohl im Kontext der wissenschaftlichen Diskussion als auch im Zusammenhang mit der in der Vikariatsgemeinde geltenden Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben zu begründen.
3 Dabei werden Kenntnisse vorausgesetzt über:
- gesellschaftliche und kirchliche Rahmenbedingungen des Gemeindeaufbaus,
- Modelle und Konzeptionen der Gemeindeentwicklung,
- Grundfragen von Gemeindeleitung,
- gemeindliche und übergemeindliche Öffentlichkeitsarbeit,
- Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden,
- Leitungs- und Kommunikationsstile.
Mündliche Prüfungen
(§ 23 ThPrO II)
1. Gottesdienst II – besondere Gottesdienstformen
1 Das Prüfungsgespräch thematisiert besondere Gottesdienstformen. 2 Dazu gehören insbesondere auch die kirchlichen Amtshandlungen.
3 Dabei werden Kenntnisse vorausgesetzt über:
- Theorie und Praxis der Amtshandlungen,
- Theorie und Praxis des Kindergottesdienstes,
- Kenntnis eines homiletischen Entwurfs.
4 Mögliche Themen für Spezialgebiete:
- Predigt an kirchlichen Festtagen,
- aktuelle Entwürfe in der Homiletik,
- das Kirchenjahr,
- Ritual und Symbol im Gottesdienst,
- Kirchenmusik und Gottesdienst,
- ökumenische Impulse zur Belebung der Gottesdienstpraxis,
- zielgruppenspezifische Gottesdienste (Jugend, Familien etc.),
- gerechte Sprache im Gottesdienst,
- ökumenische Gottesdienste usw.
1 In der Prüfung soll ausgehend von der gegenwärtigen Praxis (Kirchengemeinde und Kirchenkreis, Landeskirche, EKD, Ökumenischer Rat) die ökumenische und missionarische Dimension kirchlichen Lebens und Handelns in der Gegenwart aufgezeigt und Begründungen und Zielsetzungen der Kirche dargestellt und beurteilt werden können.
2 Dabei werden Kenntnisse vorausgesetzt über:
- den Ökumenischen Rat der Kirchen, seine Vorgeschichte, Geschichte und die Bedeutung seiner Programme für die Mitgliedskirchen,
- Grundkenntnisse zum Verhältnis zur römisch-katholischen Kirche und zu anderen Konfessionen (Freikirchen, Orthodoxe Kirchen, Anglikanische Kirche, Pfingstkirchen),
- Mission als Auftrag der Kirche – Geschichte der Mission – Vereinigte Evangelische Mission (VEM),
- Sekten und Sondergemeinschaften,
- Dialog mit Israel und das Verhältnis von Christen und Juden,
- Dialog zwischen den Religionen, insbesondere interreligiöser Dialog mit dem Islam.
3 Mögliche Themen für Spezialgebiete:
- gemeinsame Verantwortung der Kirchen für die Welt (Kirchlicher Entwicklungsdienst, „Brot für die Welt“, Eine-Welt-Handel, Kampagnenarbeit usw.),
- ökumenische Organisationen und Vereinigungen(ÖRK, Allianzbewegung, Konferenz europäischer Kirchen, Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen, Gemeinschaft europäischer Kirchen [GEKE]),
- ökumenische Einzelthemen (Der Lima-Prozess, Der konziliare Prozess, Lehrverurteilungen – Kir-chentrennend?, Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre),
- die Vereinte Evangelische Mission als Modell für Partnerschaft in der Mission,
- ökumenische Gottesdienste und Bibelwochen, Weltgebetstag der Frauen,
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Blick auf einzelne Freikirchen (z. B. Methodisten, Baptisten, Mennoniten),
- Vereinbarungen zur Kirchengemeinschaft (Leuenberger Konkordie, UCC),
- kritische Wertung einzelner christlicher Sondergemeinschaften (z. B. Zeugen Jehovas, Mormonen, Christengemeinschaft) und Sekten,
- interkulturelle Theologie,
- Themen des Dialogs mit Israel und zum Verhältnis von Christen und Juden,
- Themen des interreligiösen Dialogs,
- Themen des Christlich-Islamischen Gesprächs.
3. Diakonie und soziale Verantwortung
1 In der Prüfung sollen ausgehend von der gegenwärtigen kirchlich-diakonischen Praxis (Kirchengemeinde und Kirchenkreis, Landeskirche, EKD) die diakoniewissenschaftlichen Grundlagen aufgezeigt und ihre Bedeutung für das gegenwärtige Handeln der Kirche dargestellt und beurteilt werden.
2 Dabei werden Kenntnisse vorausgesetzt über:
- biblische Grundlagen der Diakonie,
- Überblick über die Geschichte der Diakonie (unter Einschluss der westfälischen Diakonie),
- theologische Grundfragen heutigen diakonischen und politischen Handelns,
- Strukturen und Arbeitsfelder heutiger Diakonie,
- Fragestellungen unternehmerischer und gemeindlicher Diakonie,
- Diakonie und gesellschaftspolitische Verantwortung im Sozialstaat.
3 Mögliche Themen für Spezialgebiete:
- einzelne Arbeitsfelder heutiger Diakonie,
- Diakonie und Ökonomie,
- Geschichte, Struktur und Arbeitsweise von einzelnen diakonischen Einrichtungen,
- bedeutende Gestalten aus der Geschichte der Diakonie,
- diakonisches Handeln und Verkündigung,
- ökumenische Diakonie.
4. Kirchenrecht
1 Die Prüfung thematisiert grundlegende Elemente des Kirchenrechts und des Religionsverfassungsrechts in ihren Begründungszusammenhängen und Auswirkungen.
2 Dabei werden Kenntnisse vorausgesetzt über:
- Grundlagen und Aufgaben des Kirchenrechts,
- Staatskirchenrecht im Gegenwartsbezug,
- Grundzüge des kirchlichen Verfassungsrechts wie Kirchenordnung, Aufgaben und Struktur der Leitungsorgane,
- Rechtsverhältnisse in Kirchengemeinden (Leitung, Struktur usw.),
- Auftrag, Aufbau und Praxis der kirchlichen Organisation,
- kirchliches Dienstrecht im Überblick,
- Grundzüge des Kirchensteuerrechts und des Finanzausgleichs.
5. Westfälische Kirchengeschichte und kirchliche Zeitgeschichte
1 In der Prüfung sollen insbesondere die Konsequenzen der geschichtlichen Entwicklungen für das Verständnis der Gestalt sowie der gegenwärtigen frömmigkeitsgeschichtlichen und konfessionellen Prägungen innerhalb der Evangelischen Kirche von Westfalen reflektiert werden.
2 Dabei werden Kenntnisse vorausgesetzt über:
- die westfälische Kirchengeschichte seit dem 16. Jahrhundert,
- Grundzüge der Kirchengeschichte im 20. Jahrhundert,
- Überblick über die unterschiedliche Entwicklung der Evangelischen Kirche in West- und Ostdeutschland nach 1945.
3 Mögliche Themen für Spezialgebiete:
- Geschichte der Vikariats- oder der Heimatregion (evtl. mit besonderer Schwerpunktsetzung),
- kirchliche Denkschriften: Intention, Verbindlichkeit, öffentliche Wirkung (an einem Beispiel),
- Kirchenkampf in der Vikariats- oder Heimatregion (evtl. mit besonderer Schwerpunktsetzung),
- die Kirchentage als religiös-gesellschaftliche Zeitaussagen,
- die westfälische Kirche in der Zeit des Nationalsozialismus,
- die Rolle von Frauen in der Bekennenden Kirche,
- kirchliche Nachkriegsgeschichte in der Vikariats-oder Heimatregion (evtl. mit besonderer Schwerpunktsetzung),
- Frauenordination in Westfalen.