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Geltungszeitraum von: 01.01.2015

Geltungszeitraum bis: 31.12.2015

Beschluss der Landessynode
zur Verteilung der Kirchensteuern 2014 und 2015

Vom 20. November 2014

(KABl. 2014 S. 364)

2014
Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 20. November 2014 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2014 Folgendes:
Übersteigt das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2014 440 Millionen Euro, wird das Mehraufkommen in Höhe von 25,0 Millionen Euro für die Versorgungssicherung verwendet.
3,0 Millionen Euro werden für die Durchführung des Deutschen Evangelischen Kirchentages auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen zurückgestellt.
2,0 Millionen Euro werden für eine zu erwartende Nachfinanzierung für den Fonds „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ sowie die Erweiterung des Fonds auf Einrichtungen der Behindertenhilfe zurückgestellt.
Im Übrigen erfolgt die Verteilung gemäß § 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG)1#.
2015
Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 20. November 2014 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 folgende Verteilung der Kirchensteuer gemäß § 2 Absatz 2 und 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG)2#:
Gesamtsumme
455.000.000 €
Zuweisung EKD-Finanzausgleich
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 1 FAG3#
11.900.000 €
Zuführung Clearing-Rückstellung
gemäß § 2 Absatz 3 FAG4#
5.000.000 €
Verteilungssumme
438.100.000 €
1.
Zuweisung für den Allgemeinen
Haushalt der Landeskirche
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2
Buchstabe a FAG
39.429.000 €
2.
Zuweisung für gesamtkirchliche
Aufgaben gemäß § 2 Absatz 2
Ziffer 2 Buchstabe b FAG
31.501.250 €
3.
Zuweisung für die Pfarrbesoldung
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2
Buchstabe c FAG
94.526.600 €
4.
Zuweisung an die Kirchenkreise
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2
Buchstabe d FAG
272.643.150 €
Betrag je Gemeindeglied
272.643.150 € : 2.388.521 =
114,147269 €
438.100.000 €
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1 ↑ Nr. 840.
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2 ↑ Nr. 840.
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3 ↑ Nr. 840.
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4 ↑ Nr. 840.