.Arbeitsrechtsregelung über die weitere Anwendung
§ 1
§ 2
Arbeitsrechtsregelung über die weitere Anwendung
der AVR Diakonie Deutschland
nach der Übergangsbestimmung
des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes –
Lebensräume gestalten gGmbH, Münster
Vom 18. März 2015
(KABl. 2015 S. 91)
####§ 1
Anwendung der AVR Diakonie Deutschland
Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe bestimmt, dass die Lebensräume gestalten gGmbH, Münster als Mitglied des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche von Westfalen, die von der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland beschlossenen Arbeitsrechtsregelungen anwendet.
#§ 2
Inkrafttreten
Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 18. März 2015 in Kraft.